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Der Sabbath · 1908-04-01 · 4 (4.1908) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
8 (1908)
Issue
4 (4.1908)
Date
1908-04-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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Der Sabbath 24 Montü&bereinge bracht werden könne, was a.mJS önntag verloren gehe. Es wird vollständig ׳Tiberseben, dass gewisse Kreise von Konsumenten iMgJe! Bedürfnisse nur durch Sonntagseinkäufe decken kttfrn, besonders für das Landvolk wäre es von grosser usHsräglichk^it, wenn man ihm die Gelegenheit, Sönntag»}3fl|pen Bedarf zu decken, nehmen würde; aber , ^uch tüfu|h arbeitende Klasse besteht das Bedürfnis, am Sonntäg B^öh Bequemlichkeit sich Neuanschaffungen zu leisten*. 15s ist gar nicht!möglich, für das ganze Reich solch?., .einheitliche Bestimmungen zu treffen, die allen Intere'&nten gleichmässige Befriedigung gewähren. Es ist dieses nicht einmal für unser engeres Vaterland, für Bayern möglich Dass die Bedürfnisse und Gewohnheiten des Publikums keineswegs überall dieselben sind, ergibt sich schon durch die geographische sowie ökonomische Lage der einzelnen Handelsplätze; nehmen wir z. B. die Verhältnisse, wie sie in Nürnberg im Vergleich zu uns in Regensbnrg liegen. Nürnberg bat auf 5 Stunden Ufnkreis keine nennenswerte Landwirtschaft. Regensburg dägeg«! keine belangreiche Industrie. Für Nürnberg ist die vwige Sonntagsruhe angezeigt; würde Nürnberg aber an Sonn- und Festtagen den Zuzug von einkaufslustigen Landbewohnern haben, wie dieses bei uns der Fall ist, ־ dann wäre sicherlich die Sonntagsruhe auch in Nürnberg nicht zur Einführung gekommnn. Wenn man auf das 'Ausland exemplifiziert und England und Amerika dabei im Augq hat, so darf man nicht übersehen, dass dort ohne״Aüsnahme das gesamte gesellschaftliche Leben an Sonn- und Feiertagen ruht, also auch die Wirtschaften und Vergnügungslokale geschlossen sind. Das liesse sich bei uns nie durchführen aus dem einfachen Grund, weil eine solche Bestimmung die grosse Unzufriedenheit der ruhebedürftigen Petenten, nämlich der Gehilfenschaft, hervorrufen würde, und bei ihnen auf die grösste Oppo-. sition, stossen würde. Die Bedürfnisfrage hinsichtlieh der Verkaufszeit könnte nur von den Interessenten selbst beantwortet werden. Es müsste *aber hierbei gänz anders zu Werke gegangen werden, als dies bisher der Fqll war. Es dürften nicht bloss Enqueten veranstaltet werden, bei welchen jeder Ladeninhaber und auch Geschäfte mit blosser Kontorarbeit ihre Wünsche kundgeben können; wenn man ein richtiges Bild sich verschaffen will, dann muss man jede Branche für sich abstimmen lassen. Es ist doch ganz natürlich, dass eine Eisenhandlung andere Interessen hat als ein Modewarengeschäft; denn es wird keinem Menschen einfallen, eiserne Pflugscharen oder Blechwalzem gerade an Sonntagen zu holen, also an Tagen, an welchen man doch bessere Kleidung trägt. Für den Modewarenhändler hingegen ist der Sonntag wie geschaffen; deshalb würden speziell diese Geschäfte die Wirkungen dieses Gesetzes am weitaus stärksten treffen. Zu dem jetzigen Entwurf wären die Prinzipale überhaupt nicht anzuhören, sondern über deren Köpfe hinweg nur die Vereine und Körperschaften zu befragen, offenbar weil man glaubt, bei ihnen das Haupthindernis zu sehen, die vielbegehrte Sonntagsruhe in der von der Gehifenschaft gewünschten Weise durchsetzen zu können. So wie der Gesetzentwurf vorliegt, wird der Grundsatz aufgestellt, dass in Zukunft im Handelsgewerbe die Bediensteten an Sonntagen schlechthin nicht beschäftigt werden dürfen; die Ausnahmen sind in das Belieben der Kreisregierung bzw. des jeweiligen Referenten gestellt, welcher abwechselnd einmal mehr zur Gehilfenschaft und das andere mal mehr zu den Gewerbetreibenden sich hinneigen kann. Sehr lästig würde es von der Kaufmannschaft empfunden werden, wenn für die Folge die Prinzipalität um die jeweiligen Ausnahmen für die Sonntagsruhe einzukommen hätte, was jedenfalls für den Prinzipal gemäss seiner sozialen Stellung gegen- , über den Angestellten recht unerquicklich wäre. Dazu j käme noch, dass das Koalitionsrecht der Prinzipale j ohnehin hier bemängelt wird. Was die Abänderung der; bisherigen Bestimmungen anbetrifft, ist zu bemerken: Die Vorschläge zu § 41 a Abs. 1 berühren unsere Verhältnisse weniger, ebenso die zu § 105 b ff. Was die einzuschaltenden Bestimmungen des § 105 e unter Abs. 8 anbetrifft, muss gegen dieselben Stellung genommen werden, und zwar hauptsächlich deshalb, weil wir die grundsätzliche fünfstündige Arbeitszeitan Sonn- und Feiertagen unter Berücksichtigung unserer Landgeschäfte keineswegs zu opfern gewillt sind. Die Landgeschäfte beschäftigen wenig Personal und würde diese Begrenzung auf nur drei Stunden eine recht bittere Beeinträchtigung ihrer Sonntagseiunahme mit sich bringen. Die Einnahmen an Sonn- und Feiertagen in Schnittwaren betragen oft mehr wie die der übrigen Wochentage zusammen. Bisher haben die Bezirksäinter am Land in Bezug auf Sonntagsruhe überhaupt alles beim Alten gelassen; wenn nun plötzlich ein solches Gesetz in Kraft treten würde, dann gäbe es einen förmlichen Aufruhr. Wie die Verhältnisse speziell in Regensburg liegen, kann man sich in die Neuerung der 3 ständigen Arbeitszeit, nachdem seit einigen Jahren öhnehin nur uoch einer 4ständigen Arbeitszeit stattgegeben war, eher hineinfinden, und es sind tatsächlich auch bereits Unterhandlungen angebahnt, freiwillig den l Uhr-Ladenschluss anzustreben; das wäre aber auch die äusserste Grenze, an welche gegangen werden könnte. Der die Sommermonate hier eingeführte 12 Uhr-Ladenschluss dagegen müsste aufgehoben werden, denn man kann doch den Landleuten, die erst um 12 Uhr mit dem Zuge hier ankommen, nicht die Ladentür vor der ^ase zuschlagen und sie in die Hände der Hausierer und Detailreisenden treiben. Die Entgegnung, dass auch Hausierer an Sonntagen nicht gehen dürfen, ist keine Abschwächung unserer Bedenken; denn der Hausierer bat nie an Sonntagen sein Gewerbe ausgeübt, aus dem einfachen Grund, weil gerade an diesen Tagen das Landvolk nicht zu Hause anzutrbffen und der Hausierer auch einen Tag haben muss, um seine Waren zu ergänzen und sonstige Angelegenheiten zu regeln. Auch in Bezug auf die letzten zwei Feiertage vor Weihnachten wäre zu bemerken, dass diese Bestimmung nicht entspricht; denn wenn der Weihnachtstag auf einen Montag fällt, dann wäre dies zu wenig; es wäre schon zu begrüssen, wenn für die 3 Sonntagevor Weihnachten die Ausnahme zulässig gemacht wixSfc. Hier spielt auch die Zeit der Stadtambofer Dult eine gewisse Rolle. im Geschäft; es wäre also, wie dies bisher schon der Fall war, angezeigt, hier eine Aenderung nicht eintreten zu lassen und die Bestimmung einzusetzen, dass nicht über 3 Uhr nachmittags hinaus die Läden offen gehalten werden dürfen. Hingegen würde auf eine Ausnahme für die Sonntage vor Ostern und Pfingsten verzichtet werden können. Es darf an dieser Stelle wohl auch darauf hingewiesen werden, dass die fortgesetzten Aenderungen der Gewerbeordnung zur Beruhigung der Gemüter und zur Herstellung des sozialen Friedens nicht beitragen können. Die Gehilfenschaft tritt ja doch immer wieder mit neuen Anforderungen hervor, wenn auch eine Reihe derselben schon erfüllt sind. Was haben die letzten Jahre für Aenderungen gebracht und was wird noch alles verlangt 1 Handelsinspektoren, Handlungsgehilfenkammern, Mindestlöhne, vollständige Sonntagsruhe usw. Dabei wird leider von Seite der massgebenden Stelle nur zu leicht übersehen, dass die Prinzipale an wirklich brauchbaren Leuten immer Mangel haben, dass vielmehr ein grosser Ueberfluss an solchen Leuten herrscht, welche nichts gelernt haben,

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