Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 3 (3.1908)
- Date
- 1908-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
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Der Sabbath V־־ 17 Die Bestimmung« u <lc;a bisherigen Ortsstatuts galten als «las weitmöglicüstc Maas von Entgegenkommen der Trierer Kaufmannsc haft bezüglich der Sonntagsruhe. Diese wenigen Stunden der zulass igen Verkaufszeit sollen nun nach der Novelle noch weiter eingesc kränkt werden. Ihr zufolge sollen zulässig sein : a. 10 Stunden Beschäftigung für die beiden letzten Sonntage vor Weihnachten. Bisher war gestattet zehnstündige Besebäftigung für die letzten vier Wochen vor Weihnachten. b. Sechs Stunden Beschäftigung für drei weitere Sonn- und Festtage im Falle eine» örtlichen Bedürfnisses. Bisher war die Zahl der Sonn- und Festtage nicht auf drei festgelegt, vielmehr für einzelne Sonn- und Festtage «lie Sonn- und FesttAgsarbeit erlaubt. Entscheidend für «lie Zahl der Zugelassenen Sonntage war das örtlich«‘ Bedürfnis, «lessen Feststellung gemäss S 112 HO. durch die Gemeinde b. w. einen weiteren Koiniuunalverbaml erfolgen konnte unil für Trier auch tatsächlich «trfolgt ist. c. Drei Stunden Beschäftigung t'tir die übrigen S01111- und Festtage, bisher waren fünf Stunden zulässig. Drei Stunden sind durchaus unzureichend aus den oben angeführten Gründen. Es sei auch noch darauf hingewiesen, «lass zurzeit das Bedürfnis nach Aenderung der gesetzlichen Bestimmung durchaus nicht anzuerkennen ist. Missstänle auf diesem Gebiete sind dem Unterzeichneten Verein bisher nicht bekannt geworden. Sollten aber soicne entstenen, so kann jederzeit die Ortspolizeibehürde auf Grund § 142 GO. durch Ortsstatut die Sache regeln, und zwar in dem weiten Rahmen, den das Gesetz gestattet. Was die äussere Heilighaltnng «ler Sonnun«l Festtage betrilft bzw. den Betrieb in offenen Geschäftsstellen «les Hut lelsgewerbes - eine Frage, die mit «lenjenigen den Beschäftigung der Hanillungsgchilfen 1111 engsten Zusammenhang steht —, so ist «iiese Materie durch die Regierungspolizei Verordnung des Oberpräsidenteil der Rheinprovinz vom 22. November 1!1:)7 einheitlich geregeB. (:Manufakturist). XX. Der Eingabe des Vereins selbständiger Kaufleute des Kinzigtales an die Handelskammer zu Lahr in derseihen Angelegenheit entnehmen wir nocJi folgendes: Der vorliegende Gesetzentwurf leidet vor allem an einer tief zu beklagenden Schablonenhaftigkeit. Wenn grosse Städte, wie Berlin. Frankfurt 11. dgl. eine vollständige oder «loch erweiterte Sonntagsruhe wünschen bzw. ertragen können, so sollte man für Gegenden, wo vorwiegend, zum Teil einzig, ländliche Bevölkerung in Betracht kommt, «loch einen ganz anderen Jlassstnh anwentlcn. Schon die bisherige Sonntagsruhe hat unstreitig im Schwarzwald 11n«l überhaupt in ländlichen Bezirken eiaen wesentlichen Teil des l’latzge schä fts «lein Hausierhamlel überliefert. Der Detiiillistenstand hat sich aber damit nbgefunden, weil der Kaufmann seinen Gehilfen eine nur einigermassen erträgliche Erholung gern gönnt und weil er ja auch am Sonntag gerfl als Mensch sich seines Daseins freut. Aber wo soll es hinfiihien, wenn einzig um weiterer Ausspannung des Personals willen nun vollständige Sonntagsruhe Parole werden soll? Wer mit dem Geschäft auf «lern Lande vertraut ist, weiss, dass der Bauer seine Scholle nicht ohne Not verlässt; kann er am Sonntag nicht mehr in dem Urte, wo er die Kirche und das Wirtshaus besucht, kaufen, so lässt er sich von Leuten bedienen, die ihm die Bedürfnisse als Hausierer ins Hans tragen oder mit Mustern, wie die Detailreisemlen, aufwarten. Bei alledem ist zu bcdenken, dass am Sonntag bisher gerade solche Einkäufe gemacht zu werilen pflegen, die «ler Bauer selbst gar nicht machen kann, sondern seine weiblichen Familienmitglieder, die nicht selten zu zwei oder drei, dabei noch die Näherin, erscheinen, um mit dieser die Artikel der Nationaltracht und Aussteuer auszuwähien. Die Unruhe und Hast, welche das Detailgescbäft in grösseren Städten kennzeichnet, kennt man auf dem Lande nicht, darum ist das Bedürfnis nach Aus- Spannung und Rahe hier entfernt nicht vorhanden wie dort. ' In «1er am 21. Januar in Hausach abgehaltenen engeren ■Mitgliederversammlung kitn mehrfach zum Ausdruck^ dass־ die weitere , Ausdehnung der Sonntagsruhe für viele Geschäfte geradezu den Ruin bedeuten würde. Die vom Gesetzentwurf vorgesehene ausnahmsweise Bclassung des Verkehrs auf ־die Dauer von .1־ Stunden und nicht über 2 Uhr nachmittags hinaus ist durchaus ungenügend. Die Landbevölkerung hat vielfach einen weiten Weg zur Kirche und nach dem Gottes- , dienst eine leibliche Erfrischung nötig, eher sie «iie verschiedenartigen Bedürfnisse einkanft. Da ist Schluss der Geschäfte schön um 2 Uhr eine l'nmüglicbkeit.! v Des weiteren ist zu bemerken, dass im ganzen; Kinzigtale — und so liegen auf dem Lande die Verhält- : nisse meistens — sehr wenig Gehilfen beschäftigt werden. Ein grosser Teil der Ladenbesitzer bedient sich nicht einmal eines Lehrlings, sondern wickelt das Geschäft mit Hilfe seiner Familiengliedcr ab. Die soziale Fürsorge legte den Detaillisten Opfer ' um Opfer auf ohne jegliches materielle Aequivalent. : Möchten doch Regierung and Volksvertreter.sich bewusst bleiben, dass der selbständige ansässige Kaufmann seine Pliicliten nur dann auch treu zu erfüllen vermag, wenn er nicht aller Rechte und allen Schutzes beraubt wird. * _ (Manufakturist Nb. 6.) XX f. i Das Gesamt-Kollegium der Zentralstelle für Handel und Gewerbe in Stuttgart hat «len Entwurf übtir eine weitere Einschränkung des Sonntagsdienstes im Handelsgewerbe im Interesse der kleineren Orte für unajnnehm-. bar erklärt. ן 1 * XXII. : I Die oberschwäbischen Gewerbevereine vei-öffentliehen folgenden Protest : ״Wir protestieren aufs entschiedenste gegen jede weitere Verkürzung der Sonntagsgeschäftszeit, ebenso gegen die Festlegung des Schlusses «ler Geschäftsstunden um 2 Uhr nachmittags und ersuchen' dringend, es bei «len bisherigen Bestimmungen un|l Ausnahmen zu befassen. Eine Geschäftszeit von drei Stjunden, wie sie der neue Entwurf vorsieht, ist für mittlejre und Kleine Geschäfte, die auf die Landknndschaft angewiesen sind, zu kurz und würd^ die Geschäfte aufs ehpfindliebste schädigen, die kleinen Geschäfte nahezu j<nmöglieh machen. Die eigentümliche, parzellierte Lage des Oberlandes zwingt uns. mehr als manche andere Landesteile, in dieser vorliegenden Angelegenheit aufsj nachdriicklichste vorzugehen•*.! XXIII. •_ Der Verband selbständiger Kaußeute. und Gewerbetreibender Badens beriet ebenfalls in seiner m Freibürg i. Br. abgehaLtenen Tagung über den neuen Gesetzentwurf. Die Ansichten gingen über die Einzelheiten der Frage auseinander, doch wurde an der Ansicht festgehalten, dass eine schematische Hegel ung der Sonntagsruhe im Sinne einer Beschränkung der Verkaufszeit auf drei Stunden eine Schädigung der kaufmännischen Interessen und eine Lockerung der Beziehungen zwischen Stadt und Land -herbeiführen würde. Namentlich die Vertreter der kleineren Plätze sprachen zugunsten einer Beibehaltung der bestehemlen Bestimmungen über die Sonntagsruhe. Der einstimmige Beschluss; ging denn auch dahin, dass der neue Entwarf, weil er die so verschiedenartigen Bedürfnisse von Stadt and Land nicht berücksichtige, abgelfehnt w e r d e n s 0 1 1 e. Auch bezüglich der Ausnahmetage möchte man es bei der jetzigen Uebung belassen sehen.