Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 3 (3.1908)
- Date
- 1908-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/4874912-5428452-5428543--310-4875189- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
16 Der Sabbatn. ajterialien zur geplanten Neuordnung der Sonntagsruhegesetzgebung. XIII. Berlin, 29. Januar 19D8. Wjf ,Berl. Pol. Nachr.“ bemerken, ist es so gut .vföeHSteschlössen, dass der Reichstag, der ohnehin .mit ׳Amgjtbim reichlich bedacht ist, noch in der gegenwärtigen]■ Tagung eine Novelle zur Gewerbeordnung zugestellt!erhält, die sich mit der Sonntagsruhe im Handelsgewdrbe beschäftigt. j Eine zweite Arbeit auf dem Gebiete der Sonntagsruhe wird allein vom Bundesrate erledigt werden. Hier handelt es sich lediglich, um die auf <;rund der Gewerbeordnung für die Industrie zugelassmen A u s n a h m e n von der Sonntagsruhe. Es soll verursacht werden,, einige der anfangs der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts zugelassenen Ausnahmen aufinheben. Die Arbeiten auf diesem Gebiete sind schon yor längerer Zeit aufgenommen worden, gestalten sich aber der Natur der Sache nach recht schwierig. Wann sie zu Ende geführt, werden können, lässt sich noch nicht absehcn : immerhin darf angenommen werden, dass die zweite Aktion in Sachen der Sonntagsruhe eher zum ■Abschluss kommen wird als die erste. MV. Zur1 Präge der .,Sonntagsruhe“ nahm der Vorstand des Vereins zur Wahrung der Interessen des Detailhandels in Karlsruhe i. B. in gleichen Eingaben an Polizeidirektion, Stad trat und Handelskammer Stellung, und erklärte sich mit dem reichsgesetzlichen Entwurf im all־ gemeinen nicht einverstanden, hält vielmehr eine Be- •schäftigumr. bis za drei Stunden (nicht über 2 Uhr mittags hinatisaeheud) für notwendig und ausserdem noch für erforderlich, dass die Beschäftigung an fünf Sonntagen im Jahre — davon an drei Sonntagen vor Weihnachten — für dpn ganzen Tag zugelassen werden s die. XV. . Am SO. Januar <1. J. hat in Düsseldorf die Konstitaierung eines Verbandes der Putz-Detailgeschäfte von Rheinland und Westfalen stattgefunden. Der Verband bezweckt im allgemeinen, die gemeinsamen Interessen der Detaillisten der Damenputzbrenche zu vertreten, bestehende Uebelstände äuszumerzen und zu Gesetzesfragen, soweit sie die Branche berühren, , I ä f t 1 i r Stellung zu nehmen. In das vorläufige Arbeitsnrogramm P ״wurde ff a. anfgedommen : w1e f01״rt : Abwehr ge^eu das grundsätzliche Verbot der Bescliäftigung von Angestellten im Handelsgewerbe an Sonn- '.und Festtageb. gegebenenfalls auch im Landtage dieselbe Stellung einnehmen werde. Es empfiehlt sich, dass alle Detaillisten, die Gegner der geplanten Reform sind, sich ebenfalls au die Abgeordneten ihres Wahlkreises wenden und diesen ihre Wünsche kundgeben. XVII. Der Ausschuss des Stuttgarter Handelsvereins hat sich in seiner letzten Ausschusssitzung eingehend mit der geplanten Erweiterung der Sonntagsruhe beschäftigt. Die neuen Vorschläge wurden allseitig als zu weitgehend bezeichnet; ja sic würden landvif, landab eine schwere Existenzschädigung für i die in dieser Frage hauptsächlich in Betracht kommenden Detailgeschäfte bedeuten. Es wurde deshalb beschlossen, für Belassung des bisherigen gesetzlichen Zustandes ׳einz;!treten. XVIII, Dieser Tage tagte in Dortmund der Verband erstklassig:er Spezialgeschäfte für bessere Herren- und Knabengarderoben. Sämtliche Inhaber der an 15 westdeutschen Plätzen b8stellenden Spezialgeschäfte waren erschienen. Diese Verbandsfirmen errqichen zusammen einen Jahresumsatzvonca. 10 Mill. M k Recht eingehend wurde der zurzeit vorliegende Antrag auf Einsetzung der obligatorischen Sonntagsruhe besprochen. Sämtliche Firmeninhaber erklärten, da die Einnahmen an den Sonn-. und Feiertagen allein 29 bis 35 Proz. der Gesamtjahreseinnahme bildeten und dieser Ausfall an den Wochentagen dafin keinesfalls wieder einzuholen sei, dass man mit allen zik Gebote stehenden Mitteln diesem so schwer schädigenden Gesetzentwurf entgegentreten müsse. Zu diesem Zweck wmrde eingehend beraten und der Beschluss gefisst, eine Kommission zu ernennen, welche die nötigen Schritte einleite. XIX. Zu dem Thema ms lgemeine Sonntagsruhe“ äussert jsich der Verein zur Wahrung her Interessen in Trier XVI. Eine Deputation von Inhabern öffentlicher Verkaufsgesehäfte Reichefibaclis i. Vogtl. sprach bei dem ׳ Reichs- und Landtagsabgeordneten Stadtrat R 6 b 0 r l M a r k e 1 in Mylau vor, um diesem die Bitte nahe z1if legen, im Reichstage, soweit es in seinen Kräften steht, dahin zu wirken, dass die seitens der Reichsregierung ins Auge gefasste Einführung der allgemeinen Sonntagsruhe im Handelsgewerbe nicht Gesetzeskraft erlange, sondern dass die Vorlage im Plenum abgelehnt und dafür der 3 Uhr-Ladenschluss ',als gesetzliche Bestimmung aufgenommen werde. Abg. Mdrkel erklärte, dass seine Anschauungen über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe sich mit den Ansichten, welche die Deputation ihm entwickelt habe, vollkom me ndeckten, und dass er auf dem Reichstage diesen Standpunkt vertreten und a. Annehmbar: ist die Novelle bezüglich der neuen Fassung des § 41 a und des Vorschlags, § 105 B Absatz 3 ist zu streichen and dessen Inhalt in Öen S 105 B Absatz 2 aafzunehmen. Dies« Aenderungen sind sämtlich redaktioneller Natur, daher auf den materiellen Inhalt dts Gesetzes ohne jeden Einfluss, Sie enthalten ferner eine Vereinfachung der bisherigen Bestimmungen, die in zwei Absätzen enthalten gind, in dem sie dieselben zu einem Satz zasammenziehen. | b. Die sämtlichen übrigen Bestimmungen der Novelle sind völlig unannehmbar aus folgenden Gründen : Nach § 105 B Absatz 3 GO. war das Verbot der Arbeit an Sonn-uni Festtagen prinzipiell festgelegt, für den ersten Weihnacht»-, Oster- und Piingsttag, im übrigen war die Arbeitszeit auf fünf bzw. unter Zustimmung der Polizeibehörde auf 10 Stunden zagelassen. Nach der geplanten Fassung des § 105 B Absatz ■> soll in Zakanft die Sonntags- und F^stt igsarbeit verboten, die Beschäftigung der Gehilfen also nur ausnahmsweise gestattet sein. Da ein grosser Teil unserer Kundschaft aas Landbewohnern besteht, diese aber Wochentags vielfach j an Einkäufen verhindert sind, 80 kann die Trierische Geschäftswelt auf den Verkauf an SonD- und Feiertagen nicht verzichten, ohn^ grossen Verlast za erleiden.