Mannheim
Compact Memory

Der Sabbath · 1908-01-01 · 1 & 2 (Jan.-Febr. 1908) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Sabbath
Volume
8 (1908)
Issue
1 & 2 (Jan.-Febr. 1908)
Date
1908-01-01
Page
[Seite] (sequence 15)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/4874912-5428452-5428541--299-4875179
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Der Sabbath. 41׳* en üb€n!Ätelt worden, sich nach Anhörung der amt- , li<±fch Handelsvertretungen und der grösseren Vereinigungen j Ycfcf HahdelajSwerbetreibenden und Handlungsgehilfen : zu äuhfwn. flbie Regierungspräsidenten sollen prüfen, 1 otf YOTgespn^agenen Bestimmungen eine befriedigende Regehing *der Sonntagsruhe und Sonntagsarbeit im Han- ׳ dejsgewemjje ermöglichen, insbesondere, ob weitgehende BeschtäncUpgen' der Sonntagsarbeit oder andererseits; weitgehende Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsarbeit : wünsc|efif^e^,^erseheinen, und ob etwa andere Organe als die^wn Entwurf vorgesehenen mit der Zulassung vom Aussfhuss zu beauftragen sein werden. Die!Minister verlangen von dem Präsidenten eine übersichtliche Zusan;'n;enstellung der in ihren Bezirken ergangenen Vor- Schriften über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. Hoffkntlich werden auch die bestehenden Detaillisten- ( Vereinigungen unseier Branchen in ausreichendem Masse j hei der bevorstehenden Enquete gehört. (Der Hanufakturist.) XII. | . J Neue'Fe$$eln für den Detailistenstand. ' Die schon seit langem angekündigte Reform der Sonntagsruhe-Bestimmun gen im Handelsgewerbe der Gewerbeordnung wird jetzt von der Regienmg im Entwurf bekannt gegeben. Das Reichsamt des Innern hat den Entwurf den einzelnen Bundesregierungen übermittelt und veröffentlichen lassen. Die ״R.tf0fm“ besteht ln einer ganz ausserordentlichen Ver- Schaffung der bisherigen Bestimmungen, bringt aber geradte über diejenigen Punkte, die bisher zweifelhaft waren, absolut nichts. Alan ersieht aus dem ganzen Entwurf, dass das Ideal der Regierung der völlig geschäftstote englische Sonntag ist, — denn das oberste Prinzip des Entwurfes ist völlige Sonntagsruhe. Die unablässige Agitation der Handlungsgebilfenverbände hat wieder einmal ihre Früchte; getragen. Die Wünsche der Angestellten sind in weitej stVm Masse berücksichtigt worden. — die berechtigten 1 Interessen der Geschäftsinhaber dagegen bleiben unberücksichtigt. Auch diese neuen Massnahmen stehen unter dem Zeichen: Alles für die Angestellten, nichts für die Prinzipale. Wie einschneidend diese Aenderungen sind, geht aus der Gegenüberstellung des jetzt geltenden Rechtes und der neu einzuführenden Bestimmungen hervor: Jetziges Recht. 1. Fünf Stgnden Sonntagsarbeit erlaubt. Bestiuimungen über die Zeit von der Polizei getroffen. Kirne gesetzliche Beschränkung wann diese fünf Stunden in legen sind. Als Ausnahme: Beschränkung der Sonntagsarbeit durch Ortsstatut. 2. Vier Sonntage vor Weihnachten 10 Stunden Arbeitszeit fi eigegeben. Schlusszeit-nirht bestimmt. Fest- Setzung durchPolizeibehöi de v S^Einzelne Sonntage in gesqMpt nicht - beschränkter ZaRm Maximal-Arbeitszeit zehn Stunden. Schlusszeit nicht tcstimmt. Festsetzung durch Polizeibehörde. Neue Bestimmungen. 1. Völliges Verbot der Sonntagsarbeit. Als Ausnahme: Erlaub-; nis derSonntagsarbeit durch Ortstatut für drei Stunden,; Beschränkung der Zeit auf die Stunden bis 2 Uhr nachmittag. 2. Zwei Sonntage vorWeih• nachten nicht über 7 Uhr abends hinaus, bei 10 Stunden Maximalarbeit. Fest- Setzung durch Ortsstatut. Drei Sonntage im ganzen. Maximalarbeitszeit sechs Stunden. Nicht über 4 Uhr nachmittags hinaus. Fest- Setzung durch Polizeibchörde. Die neuen Bestimmungen würden ganz besonders die Detailgeschäfte in den mittleren und kleineren Städten hart treffen. In den Grossstädten ist der 2 Uhr-Schluss schon jetzt fast allgemein, — und hier würde man schliesslich auch mit 3Stunden Sonntagsarbeit auskommen. Unerfindlich ist es, warum man an den beiden Sonntagen vor Weihnachten die Arbeitszeit so verkürzen will. An diesen beiden Sonntagen, wo wirklich ein flottes und lebhaftes Sonntagfsgeschäft zu verzeichnen ist, sollte man namentlich nicht für grosse Städte schematisch einfach den 7 Ührschluss djekretieren, das bedeutet eine arge Schädigung aller Geschäfte. Für die mittleren und kleineren Städte, wo zum Teil der Sonntag nodh immer — speziell wegen der Landkundschaft — Hauptgeschäftstag ist, bedeutet der neue Gesetzentwurf ejnen sehr schweren Schlag. Hier ist es gar nicht möglich, die Arbeitszeit auf 3 Stunden zu verkürzen und überall Punkt 2 Uhr zu schliessen. Dadurch würden Tausende und Abertausende von Geschäften geradezu ungeheuer geschädigt und zumteil sogar in ihrer Existenz bedroht werden. In den neuen Bestimmungen liegt eine so grosse Gefahr für den Detailistenbestand, wie wohl in keinem Gesetze der letzten Jahre. Alle Parteien des Reichstages, die wirkliches Interesse für den Mittelstand, der ja am meisten bedroht ist, habend müssten einer derartigen ,Reform“, die ihre Spitze nur gegen den Mittelstand richtet, glatt ablehnen. Was aber wirklich reformbedürftig ist, davon steht nichts in | dem Entwurf. Dass die unhaltbarsten Zustände betr. der Beschäftigung von ^uschneidern, Direktricenj usw. und der oft notwendigen Abänderungsarbeiten geändert werden sollen, — diese schon so oft erhobenen una so berechtigten Forderungen werden nicht berücksichtigt. Jedenfalls wird im gesamten Detailistenstande über diese ,Reform“ nur eine Stimme herrschen. Unannehmbar! Die Detailisten dürfen aber nicht tatenlos die Hände in den Schoss legen, sondern sie müssen sich kräftig gegen die neuen Fesseln, die ihnen angelegt werden sollen, wehren. Sie sehen ja selbst, was die Angestellten durch systematische und rastlose Agitation erreichen. Mögen sie sich daran ein Beispiel nehmen! Sie müssen alles aufbieten, um das Zustandekommen des Gesetzes in dieser Form zu verhindern. Handelskammern, Kaufmännische Korporationen, Fachverbände, Detailisten vereine müssen dagegen mobil gemacht werden. (Der Confektionär). Detailisten, seid auf der Hut! Der zweite Gesesetzentwurf, der sich in jeder B0zithung gegen die Interessen der Detailisten richtet,, ist der kürzlich veröffentlichte über die Verschärfung der Sonntagsruhe• Wir haben bereits wiederholt auf die ungeheuren Schädigungen hingewiesen, die eine solche Neueinführung speziell für die kleineren und mittleren Geschäfte im Gefolge haben müsste. Es regt sich ja nun auch schon überall in Detailistenkreisen um hiergegen Stellung zu nehmen. Die Detailisten haben die Pflicht, nicht tatenlos zuzusehen, wie man ihre Rechte untergräbt, sondern dagegen mit allen Mitteln anzukämpfen. Nur dadurch lassen sich Erfolge erzielen. Immer und immer wieder kann man den Detailisten angesichts solcher Verkehrsfeindlichen Reformen nur Zurufen: Detailisten seid aut der Hut! (Der Confectionär.)

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.