Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 8 (1908)
- Issue
- 1 & 2 (Jan.-Febr. 1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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8 Der Sabbath. * * m. 9. Januar 190«. Die Abgg. Bassermann, Frh. Heyl zu Herrnsheim und (genössen haben den Antrag eingebracht,, der Reichstag wolll 7beschlossen, die verbündeten Regierungen zu ersuciiePj^eiaetn Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen die Arbeitszeit und die Sonntagsruhe in Kontoren und sonstigen, kaufmännischen Betrieben, die nicht mit offenen V^aufs£tellen verbunden sind, geregelt wird. * IV. 21. Januar 1908. Seitens des Polizeipräsidenten ist das Aeltesten- Kollegium der Kaufmannschaft zu Berlin um eine gutachtliche Aeusserung über die von der Reichsr^gierurtg geplante Aenderung der Bestimmungen Iber die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe ersucht worden. Es ist eine prinzipielle Umgestaltung geplant, indem nicht, wie bisher, ein fünfstündiges Offenbalten der Läden gestattet sein, sondern giundsätzlich eine vollständige Sonntagsruhe auch im Handelsgewerbe herrschen 8011, von welcher unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen Ausnahmen bis zu drei Stunden, an fünf 'Sorntagen (von Weihnachten etc.) auch auf längere Zeit genehmigt werden können, die jedoch jederzeit widerruflich sind. Das Kollegium, das der Frage bereits hei ihrem . Bekanntwerden näbergetreten ist, wird u. a. die 1 beiden Korporationsausschüsse über die Tragweite der Angelegenheit befragen. V. Stuttgart, 23. Januar. Das gesamte Kollegium der Zentralstelle für Gewerbe und Handel hat heute den Entwurf Äber eine weitere Einschränkung des Sonntagsdienstes im Handelsgewerbe im Interesse der kleineren Orte für unannehmbar erklärt. Vf. Die Schutzgemeinschaft für Handel und Gewerbe ogd, der Gewerbeverein in Zerbst sprachen sich nach etngehetuler Debatte entschieden gegen jede weitere Be- Schränkung oder Verkürzung der Sonntagsarbeit im Han-! delsgewerbe aus. Dieser Beschluss soll der Polizeiver- 1 waltung übermittelt werden, die das Material an die Regierung weitergeben wird. Ferner wurde beschlossen,! durch eine Petition an den Reichstag und die Staatsregierung Doch besonders gegen eine weitere Ausdehnung der Sonntagsruhe zu protestieren. (Manufakturist Nr. 4). VH. Ein Danaergeschenk. Das Reichsamt des Innern übermittelte, wie bereits 1 mitgeteilt, den deutschen Bundesregierungen den Entwurf einer Gewerbeordnungsnovelle über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe, der, wenn er Gesetz würde, unberechenbare Folgen nach sich ziehen und sicher gar manche יי Existenz nicht nur gefährden, sondern völlig vernichten würde. Eine völlige Sonntagsruhe oder ausnahmsweise eine dreistündige Verkaufszeit, wie sie in diesem Entwürfe vorgesehen ist, bedeutet, so wird dem Bayr. Kurier nicht ohne Unrecht geschrieben, den ' Ruin der Provinzkaufleute! Leiden ja jetzt schon sogar die Geschäftsleute in I den grossen Städten, in welchen eine teilweise Sonntags-; *ruhe während des Jahres eingefübrt ist, hierunter sehr, «nd werden die Klagen immer stärker vernehmbar! Man darf deshalb wohl hoffen, dass man in den massgebenden KreUen bemüht sein wird, die Handelsgewerbetreibenden anter spezieller Berücksichtigung deijenigen in den mittieren und kleineren Städten und Märkten, vor Schaden zu bewahren, um keine Unzufriedenheit zu erwecken, die von ungeahnter Tragweite sein könnte. Derartige soziale Bestrebungen, wie sie in diesem Gesetzentwürfe zUm Ausdrucke kommen, sind dazu angetan, den Detailhandel schwer zu schädigen! Gegen eine solche Sozialpolitik aber muss entschieden Front gemacht und energisch protestiert werden. Wir hoffen auf die bessere Einsicht unserer Regierung nnd Abgeordneten und erinnern letzteie an das Versprechen, das sie dem Mittelstände gegeben, ihn zu unterstützen und ihm helfend unter die Arme zu greifen. Hier bietet sich ihnen nun die Gelegenheit, das Versprechen einzulösen dadurch, dass sie einem derartigen Gesetzentwürfe nie und nimmer die Stimme geben. Die Verhältnisse und Gebräuche in den einzelnen Bundes- Staaten sind so verschiedenartig, dass eine Generalisierung für ganz Deutschland gerade in der Verkaufszeit im Handelsgewerbe ohne schwere Schädigung unmöglich ist. Haben sich doch bei dem im Jahre 1892 eingeführten Bestimmungen beispielsweise im diesseitigen Bayern derartige Missstände gezeigt, dass einzelne Kreisregierungen Veranlassung nahmen, Ausnahmebestimmungen zu erlassen und die ursprünglich festgesetzte Verkaufszeit an Sonn- und Feiertagen zu erweitern. Auf der einen Seite die Perspektive rcuer Belastung vom Reiche, Staat und Gemeinde, auf der anderen Kürzung der Verkaufszeit und dadurch Verdienslentgang. Letzterer wird an Wochentagen unmöglich hcreingebracht werden können, weil die kaufkräftige Landbevölkerung fehlt, welche die Zeit nicht findet, an Werktagen ihre Einkäufe in Städten und Märkten zu besorgen. Mit welchen Mitteln sollen alsdann von den Handel treibenden Geschäftsleuten der Provinz die bevorstehenden neuen Steuern bezahlt werden? (Manufakturist Nr. 4). VIII. Die oberschwäbischen Gewerbevereine haben in einer Versammlung Stellungzu der Erweiterung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe genommen und nach mehrstündiger Erörterung der folgenden Erklärung einhellig zugestimmt: »Die heute versammelten Vertreter der Gewerbevereine Uberschwabens beschfiessen auf die erhaltene Zuschrift der Handwerkskammer Uim : Wir protestieren aufs entschiedenste gegen jede weitere Verküpung der Sonntagsgeschäftszeit, ebenso gegen die Festlegung dcMfcSeJilusses der Geschäftsstunden um 2 Uhr nachmittags, und (£sg|ben dringend, es bei den bisherigen Be- Stimmungen und AuShaJmen za befassen. Eine Geschäftszeit von drei Stunden, wie sie der neue Entwurf vorsieht, ist für mittlere und kleine Geschäfte, die auf die Landkundschaft angewiesen sind, zu kurz, und würde die Geschäfte aufs empfindlichste schädigen, die kleinen Geschäfte nahezu unmöglich machen. Die eigentümliche, parzellierte Lage des Oberlandes zwingt uns mehr als manche aridere Landesteile, in dieser vorliegenden Angelegenheit aufs nachdrücklichste vorzugehen.“ IX. Der ״Verein der Detaillisten“ zu Alsfeld nahm auf Anfrage des Grossh. Kreisamts in seiner Generalversammlung vom 18. Januar 1908 Stellung zu der geplanten Neuregelung der Sonntagsruhe und fasst» einstimmig folgenden Beschluss: »Die vom Beicbsamt des Innern vorgeschlagene Aenderung des § 106b Absatz 2 der Gewerbeordnung würde eine schwer» Schädigung aller kleineren und mittleren Geschäfte auf Plätze» mit Landkundscbaft herbeiführen, es legt der Verein deshalb enschieden Protest ein gegen eine derartige weitere Beschränkung der Erwerbsaöglichkeit, zumal die bestehenden gesetzlichen Be- Stimmungen vollkommen genügen, die Sonntagsarbeit weiter za beschränken, sofern ein Bedürfnis vorliegt.‘ Dieser Resolution schliesst sich eine eingehende Begründung an. Auch der neugegründete Detaillistenverein zu Biberach hat sich in ähnlichem Sinne ausgesprochen.