Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- 11 & 12 (Nov-Dez. 1907)
- Date
- 1907-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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74 Der Sabbath Daher gestatten sich jetzt die Häupter sämtlicher israelitischen (jeiaftinden des Keichs in gemeinsamem Beschluss seiner Exellenz dem י Ster für Landwirtschaft, Industrie and Handel dies Gesuch za rbreiten, dass in dem Specialreglement, welches näch königlichem S8 die; Ausführung des Gesetzes begleitet, anfgenommen werde: : B «Sr einig von der Sonntagsruhe für diejenigen i 8 r a e 1 rei sehen Eigentümer and Angestellten, welc&'e nafhweisen, dass sie am Sabbath ruhen. Und wenn dies durchaus ausgeschlossen wäre, — was nicht anzunchmen wiäre — so sollte in besagtes Reglement irgendwelche Verfügung anfgenommen werden, die es den israelitischen Gewerbetreibenden möglich macht, den Staatsgesetzen zu gehorchen, ohne deshalb gezwangen za sein, ihrer religiösen Pflicht weniger nachzukommen« fZu solchem Bebafe wurde es wünschenswert sein, dass in allen jenen Fällen, wo durch verschiedene Turnus die wöchentliche Ruhe an j^ndern Tagen, als am Sonntag gefordert werden kann, das Personaf soweit es dem israelitischen Glauben angehört, das Recht haben soll, za verlangen, dass sein Turnus auf den Sonnabend falle, dass ferner, wenn — was angängig ist — zu den dem täglichen Bedarf dienenden Gewerben auch die Confectionsgeschäfte hinzugerechnet -'werden, dass dann das Recht auf Offenbaltnug ihrer Läden auch diesen zugebilligt werde, da ja die Landbevölkerung sich in der Tat meist Sonntags nach den Grossstädten begiebt, um dort ihre Einkaufe zu machen; die Verkaufserlaubnis mithin solchen Geschaffen gewährt, welche Gebraucbsgegenstände absetzen, und im Besonderen solchen Magazinen, die der Billigkeit ihrer Waren wegen von der Landbevölkerung gewöhnlich bevorzugt werden; dass dann in Bezug auf dedTCzweiten Absatz des Artikels 11 (betretfend «len Handel mit Konfeknon und andern Gebrauchsgegenständen) den israelitisehen (;ewerbetreibenden ev. die Erlaubnis zu erteilen sei. ihre Läden ׳offen zu halten. Solche Konzessionen, sofern sie nicht allgemein wären, würden .nur suf^h&n Israeliten zu erteilen sein, welche nachweisen können, dass sie.'Äre Läden am Sonnabend geschlossen halten; fest bliebe in judem Fallt am Sonntag das Arbeitsverbot für die nichtisraelitischen Angestellte, auch müssten sich natürlich die Stunden des Uffenhaltens auf d*n' Vormittag beschränken, in allen Fällen, wo die Behörde es'nicht für opportun hält, die Erlaubnis auf den ganzen Tag auszudehneqä '/ Dt^rndesunterschriebenen Vorsteher der israelitischen Gemeinden, welche hiermit die gesamten Juden des Reichs vertreten, hegen •die Zuversicht, dass ihre Exellenz in Erwägung ziehen wird, was in - vorliegender Petition klargelegt wurde, sei es um die Interessen einer Anzahl nicht zu unterschätzender treuer Bürger und Verehrer . der Staatsgesetztzu wahren, sei es in Ehrung des oben angedeuteten!♦inzips der Gewissensfreiheit, eines der ruhmreichsten Vorrechte moderner, wirklich freier Staaten, unter denen das Königreich Italien doch unzweifelhaft eine hervorragende Stellung einnimmt. In tiefster Ergebenheit. 1* Ei« interessanter Briefwechsel. v j|.V Berlin, 2. November. Das in Hamburg erscheinende ,Israelitische Familienlitt“ Veröffentlicht in seiner"' Nummer 44 zwei ihm zuegaugene Schreiben in Sachen der ,Jacobson-Schule zu Seesen a. H.. die als documents contemporains weitere Pachtung. verdienen. Dieselben lauten: ,Seesen, 20. Oktober 1907, Ich erlaube mir, die folgende Anfrage an Sie zu richten: Ist ■es. wohl statthaft, dass, wie ich soeben in Seesen erfahre, der Leiter der Schule am zweiten Tag Rösch baschonoh Schule abhalten darf? Dies in anclf »•׳hon hei dem kürzlich verstorbenen früheren Leiter der Anstalt, Dr. Pbiüpson, in früheren Jahren der Fall gewesen. Können jüdische Kinder dazu gezwungen werden, an diesem heiligen 1 Feesttagc zur Schnlc zu kcmmrrt'r Wenn dies der Fall sein sollte, wie kann man da noch tortwährend von Sabbatruhe reden? Die Soldaten werden an diesem Tage vom Dienst befreit, das jüdische Personal soll nicht arbeiten. Was soll man aber dazu sagen, wenn Schüler einer jüdischen Schüfe am Rösch haschonoh znm Schulbesuch enge halten werden? Der Gründer dieser Schule, Jacobeon, war ein fioinn er Jude. Würde das: wohl an einer christlichen Schule vorkon nu n? Bedanerlich ist Bür’ dass die Eltern jüdischer Kinder nicht energisch dagegen Front machen. Z. Z. Dieses Schreiben übersandte die!Redaktion des ,1. F.“ ohne den Namen des Einsenders zu nennen, zur Aeusserung an den Herrn Leiter der genannten Schule, worauf sie das folgende Schreiben erhielt: ״Jacobson-Sehale Seesen a. H. Seesen, d. 28. Oktober 1907. An die Redaktion des ,Israel. Familienblatt* Hamburg. Auf Ihre gell. Anfrage vom 25. d. Mts. erlanbe ich mir Folgendes za erwidern: Zauächst danke ich Ihnen dafflr, dass Sie mir Gelegenheit geben, die w.-nig freundliche Kritik des betr. Einsenders über die meiner Leitung unterstellte Jacobson-Schule zu berichtigen. Der Herr Anträger geht von der falschen Voraussetzung aus, dass die Jacobson- Schale eine rein jüdisch-konfessionelle Schule sei. Dies ist nicht der Fall; -^vielmehr lag es schon in der Absicht des Stifters Israel Jacobson, die Wohltaten der Stiftung auch unseren christlichen Mitbüigcrn zuteil werden zu lassen. Daher wurden von jeher und werden auch jetzt Kinder ohue Unterschied des Glaubensbekenntnisses sowohl ins Alumnat, als auch in die «Schule autgenommen. Letztere ist die einzige höhere Lehranstalt am Platze und in der Nachbarschaft and in derselben überwiegt sogar das christliche Element (im Alumnat ist es umgekehrt.) Es ist daher klar,׳ dass anf die christlichen Schüler Rücksicht genommen werden muss, worauf übrigens die vorgesetzte Schulbehörde abweichenden Falles energisch hin weisen würde. Daher wird am Sonnabend Vormittag nnr eine Stande für die Abhaltung des Gottesdienstes freigegebeD, und daher wird ebenso am zweiten Feiertage verfahren, während der erste Feiertag ganz schulfrei ist. Eine Unterscheidung zwischen hohen und weniger hohen Feiertagen wird in dieser Beziehung nicht gemacht, welche Unterscheilang das jüdische Religionsgesetz bekanntlich auch nicht kennt. Es wurde demgemäss unter meinen beiden letzten Amtsvorgängern, den Direktoren Dr. Arnheim und Prof. Dr. Philippson, — also nahezu 50 Jahre lang — am zweiten Rosch haschonoh-Tag nur zwei Stunden für den Gottesdienst freigegeben, und selbst wenn ich anders in dieser Frage denken würde, als diese um die Entwicklung der Jacobson-Schule verdienten Männer, so würde es mir der einfache Takt verbieten, wenige Wochen nach meinem Amtsantritt eine alte Tradition der Schule abznändern, abgesehen davon, dass die Regietung unter Hinweis auf die interkonfessionelle Zusammensetzung des .,,‘ehülermaterials Schwierigkeiten machen würde. Ganz entschieden mnss ich aber den Vorwurf znrückweisen, dass jüdische Kinder untrfr einem Gewissenszwang an der Jacobson-Schule zu leiden batten. Wollen jüdische Kinder am Sabbat nicht schreiben — der eigentliche Schreihunterricht, sowie Zeichnen nnd Handtertigkeitsunterricht werdh-n künftighin nicht auf diesen Tag gelegt — oder wollen sie am’lzweiten Feiertage vom Unterricht befreit sein, so wird ihnen di«>ses auf ein diesbezügliches Gesuch ihrer Eltern gewährt. Uebrigens wäre es nicht ausgeschlossen, dass der zweite Roschbaschonnh-Tag künftig ganz schulfrei bei uns wird; aber ich kann Ihrem Herrn Einsender versichern, dass seine Kritik nicht im geringsten die En׳schli׳-ssung der Verwaltung beeinflusst hat, dass vielmehr lange vor dem Eingesandt Erwägungen nach dieser Seite stattget'unden haben. Was nun vollends seine Bezugnahme anf den Stiftei der Anstalt anlangt, so war dieser gewiss ein ,frommer* Mann, wie es in der betr. Notiz heisst, aber vielleicht nicht in dem Sinne ,fromm“, wie sich das Ihr Herr Einsender zn denken scheint, Jedenfalls kann er jes getrost den dem Judentum treu gebliebenen Enkeln des Stifters, Hie seit Jahren dem Knratoriam angehören, und dem von ihnen berufenen Leiter nnd Lehrkörper überlassen, über die nitehrwürdige schöne Tradition der Schale zu wachen, aus der hunderte jüdischer Schüler hervorgegangen sind, die nicht nur im bürgerlichen Löben ihren Manu stehen, sondern die auch zu den Zierden des Judentums gehören. Ich erinnere nur an Bien, den Begründer des Bnei Brit-Ordens in Deutschland, der ein Jacobson- Schüler yar. Ich!ermächtige Sie, verehrter Herr Redakteur, diese meine Ausfuhrtma n ganz oder teilweise in Ihrem geschätzten Blatte zu veröffentliM en. j Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Friedland Direktor der Jacobson-Schule.“ Dieser Brief spricht Bände! Treffen,(! bemerkt dazu das ,1. F.“, dem man dafür dankbar sein muss, dass es diese C ngeheuerlichkeit zur Sprache gebracht hat, Folgendes ,Wir möchten dazu nur bemerken, dass es dem Jndentume nur zur Ehrt gereichen und seiner Würde entsprechen würde, wenn die hier angekündigte Beseitigung des höchst za beklagenden ,Usos* längst ' :orgenommen worden wäre. In christlichen Lehranstalten werden lie jüdischen Schiller an den Festtagen ohne weiteres vom Schulbesuch dispensiert nnd an dieser jüdischen Anstalt — denn eine solche ist es doch anch — werden sie znm Schulbesuch selbst am Roscbbaschonoh angehalten. Die Begründung, dass die Regierang wohl energisch gegen das Ansfallen des Unterrichts am zweiten