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Der Sabbath · 1907-09-01 · 9 (9.1907) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
7 (1907)
Issue
9 (9.1907)
Date
1907-09-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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58 Der Sabbath. f ״ von Personen v«scl1iedener Religion an. derselben Schuld nnd daneben noch dieffTatsache berücksichtigt, dass der Gläubiger in vielen Fällen von dem Glaubensbekenntnis seines Schuldners nicht wews. Wenn die gewünschte Gesetz ferner feststellen 8011, dass deä Israelit am Versöhnungstag wieder seinen Willen zur Aus '־ü^frg bürgerlicher und staatsbürgerlicher Pflichten und zur Vorn^%ie. gerichtlicher Handlungen nicht solle gezwungen werden höhnen, £<ן würde dadurch eine Ausnahmestellung zu gnnsten der Juden begründe}, werden, welcher andere Glaubeusgenossenschaften si£h>Vnioht zu erfreuen haben. Denn auch die Christen sind an Sonn- und Feiertagen keineswegs in der Lage, der Erfüllung öffentlicher Pflichten sich ganz zu entziehen. Wenn auch die CiVilProzessordnung 1§§ 171, 193, 200. 681) nnd die Strafprozeßordnnng (j 43) gewisse prozessualische Akte an den Soun- und Feiertagen der Regel nach nntersagen, so sind doch Ausnahmen nach richterlichem Ermessen zugelassen, denen der Betroffene sich . nicht enziehen kann. Anderseits ist bei der Heranziehung der Juden zum Schöffen- und Geschworenendienst eine billige Kerdeksichtignng von Entschuldig tingsgr 11 öden t Gerichtsverfassungsgesetz §5 öl, 95) ebenso wie bei der Ladung von Zeugen und. Sachverständigen (Civilprozess- ■Ordnung gj! 346, 367, Strafprozessordnung §§ 50. 72) gestattet. ,Was endlich die landesgesetziich begründeten bürgerlichen und staatbürgerlicheu Pflichten anbelangt, 80 würde ein Eingreifen der Rcichsgesetzgebnng in dem von Ihnen gewünschten SinDe nur aus!len zwingendsten Gründen statthaft;sein, welche nicht vorliegen. Unter diesen Umständen befinde ich mich nicht in der Lage, Threm Anträge Folge zn leisten. * Der Reichskanzler I. V.: gez. Grossmann. ■ Bin Eingeben auf vorstehende Entscheidung gehört nicht in diesem Zusammenhang. Fis sollte nur gezeigt werden, dass nach dieser autoritativsten .Auslegung der einschlägigen Uestimm'ungeu ״dto billige Berücksichtigung von Entschuldigungsgründen“ bei der Lif^nng jüdischer Zeugen wohl gestattet ist. Iu diesem Sinne ist denn .auch vom Präsidenten des Kammeigerichts im vorigen Jahre entschieden worden Ein hiesiger Amtsrichter nnd, ihm beiptlichtend, der Präsident des Landgerichts IT hatten den Autrag des Herrn Rechtsanwalts Dr Isaac wegen Verlegung eines aut Rosch Haschonoh angesetzten Termins .,mangels eines gesetzlichen Grundes‘ abgelehnt. Der eingelegten Beschwerde ist seitens des Kamraergerichts-Präsidenten iu vollem Umfange entsprochen werden, indem.^r den betreffenden Amtsrichter verständigen liess, dass dem Anträge ״wegen .des auf den anberaumten Verhandlungstermin fallenden jüdischen Neujahrsfestes stattzugeben gewesen wäre. Die Weigerung des Halberstädter Amtsrichters beweist, dass über -die Zulässigkeit der Dispensierung jüdischer Zeugen resp. Sachverständiger, Schöffen und Geschworener noch immer Unkenntnis herrscht, und es müsste darum zumindest mn eilte entsprechende Belehrung der Gerichte seitens des Justizministers nachgesncht werden. Dass die Berücksichtigung auch dann in jedem Einzelsalle erst erbeten werden muss und am letzten Ende dem Entgegenkommen des Richters überlassen bleibt, ist sicherlich ein wenig erfreulicher Zustand, und es sollte deshalb von zuständiger Seite der erneute nachdrückliche Versuch unternommen werden, die gesetzliche Anerkennung des Jom- Kippur 'insoweit herbeizutühreu, dass jüdische Zeugen etc. vom Erscheinen vor Gericht eo ipso befreit sind. Lemberg. 6. September. Die Vereinigung hiesiger jüdischer Kaufleute hat bei dem Magistrat um die Erlaubnis nachgesucbr. an den drei .Sonntages vor den Fciertageu ihre Geschäfte den g&mzen Tag offen halten zu dürfen. Wie das Lemb. Tageblatt meldet, hat der Magistrat dem Gesuch entsprochen. Pressburg, 11. Scpt. Der ״Schomre-Sabbos-Verein־ in Pressburg erlässt folgende Kundmachung : ״Der Vorstand des, gefertigten Vereins ersucht auf diesem Wege alle unsere Glaubensgenossen, die Angestellte bgschättigeir und in deren Häuser der Sabbath geheiligt, wird, im Falle eine Vakanz, sei es in welcher Branche immer, unsere kostenlose Stellen-Vtrinittlung in Anspruch zn nehmen. Auch bitten wir die Eltern, die ihre die Schule verlassenden Kinder in sabbaibheiligende Häuser unterbringen wollen, so auch die Angestellten, denen der שב־. קידש am Herzen liegt, sich wegen Stellen-Vermittlung an uns wenden zn wollen. Wir werden die kostenlose Vermittlung für beide »Parteien gewhjjenhaft und prompt bewerkstelligen. .Briefe siud aEjden Präses des Vereins: Moritz Frei, Pozsony Vö.dricz 25. zu richten“. Es muss crgt&rtct werden, dass die nngarischen Gesetzestrenen den! jungen Verein bei seiner Tätigkeit die nötige Unterstützung zu Teil, werden lasse^ Wien Namens einer Reihe von Firmen, die ihre Geschäfte an Samstagen und israelitischen Feiertagen geschlossen halten, brachte Herr Bernhard Hotbauer in einer Conferenz-, die dieser Tage unter Vorsitz» des Stadthaltereirats, Ritter von Hantl stattfand, das Ersuchen vor, dass diesen Geschäften in der Zeit, wo für ihre Branche die Sitbenuhrsperre gilt, gestattet werden möge, bis 8 Uhr bei gc-; schlossenen Verkanfsläden interne Jlanipulatiousarbeiten vorzanehmen. i Diese Forderung wnrde von den Vertretern der Gehilfenschaft als ׳ berechtigt anerkannt. Florenz, 29. August. Auch in Italien drohen, wie die ״Jüdische : Presse‘ berichtet, durch die geplante Einführung strengerer Sonntagsruhe-Gesetze für die den Sabbath beachtenden Glaubensgenossen die gleichen Schwierigkeiten, weiche jetzt in Deutschland so nachdrückliehe Abwehr-Massnahmen notwendig machen. Mit bewährter Umsicht hat darum Herr Oberrabbiner Dr. Margulies-Florenz in einer eingehend begründeten Denkschrift die Aufmerksamkeit der Staatsregierung auf die seelische Bedrängnis und materielle Schädigung gelenkt, in welche ״die jüdischen Gewerbebetreibenden geraten, I die in Befolgung der Satzungen ihrer Religion den Sabbath als Ruhetag beobachten und durch das neue Gesetz, welches die Sonutagsruhe vorschreibt, gezwungen sein würden, in jeder Woche zwei Ruhetage zu halten.־ Herr Dr. Margulies bittet deshalb, dass iu den Ausführungs-Bestimmungen des Gesetzes diejenigen jüdischen Geschäfts-Inhaber und ihre Angestellten, welche den Nachweis, erbringen, dass sie am Sabbat feiern von der Sonntagsrahe befreit werden mögen, wie dies auch in England und Belgien der Fall sei. Diese Rücksichtnahme werde — so schliesst die Denkschrift — sicherlich .als eine F'orderang der Gewissensfreiheit anerkannt werden, welche in Italien von jeher in so ausgedehntem Masse hochgehalten wird.“ Es darf in der Tat gehofft werden, dass diese Rücksichtnähme geübt werden wird. In einer, wie man annehmen kann, offiziösen Auslassung eines Regierungsblattes heisst es: ״Dieses Verlangen der Israeliten ist iu der Theorie zweifellos gerechtfertigt (indubiamente giasta), aber man erkennt sogleich, dass die praktische Durchführung Schwierigkeiten bereitet. Die Klasse der Gewerbe, betreibenden wird nicht leicht davon überzeugt werden können, dass einige von ihnen ihre Geschäfte am Sonntag offenhalten dürfen und unvermeidlich ihnen eine Konkurrenz machen, deren Konsequenz sich ״a priori־ nicht übersehen lassen. Indessen gleichviel: das Ersuchen wiid Seitens des Arbeitsmiuisteriums in ernste Erwägung za ziehen sein. Vereins-Nachrichten. Marburg. Am 24. Juli fand im Hotel Isenburg die General- Versammlung der hiesigen Ortsgruppe des Verbandes der Sabbathfreunde statt. Sie wurde von dem Vorsitzende Herrn Dr. M. Schlesinger eröffnet, der die Anwesenden begrüsste und alsdann den Bericht über die Tätigkeit des Verbandes und der Ortgruppe gab. Aus diesem ist u. a. zu entnehmen, dass die Mitglieder/.ahl auf 67 gestiegen ist und dass durch eine Agitationsrcise des Herrn Dr. M- Schlesinger es gelungen ist, auch in den Nachbargemeiden Kirchhain, Ziegenhaiu ued Treysa Ortsgruppen zu errichten. Herrn Samaci Bacharach wnrde nach Vorlegung des Kassaberichts De- Charge erteilt. Bei der nun fogenden Vorstandswahl wurden die Herren Dr. M. Schlesinger, Salomon M. B. Strauss, Adolf Strauss und Samuel Bacharach wiedergewählt. An Stelle des durch \\ egzug ausscheidenden Vorstandsmitgliedes Herrn Pinchas Paul Löwenstein wurde Herr R. Oppenheim in den Vorstand gewählt. — Eine sehr lebhafte Debatte entspann sich alsdann über die Eingabe des hiesigen Zweigvereins deutscher Handlungsgehilfen zu Leipzig׳ betreffs Einführung der vollstängigen Sonntagsruhe durch Ortsstatut o. Mühlheim i. B., 6. September. Am 1. ds. Mts. hat sich eine Ortsgruppe des ״V erbandes der Sabbathfreunde“ constituirt. Die Herien Simon Epstein und Bloch aus Freiburg hielten Vorträge über Bedeutung und Ziele dieser Vereinigung, die reichen Beifall fanden. In der Discussion sprach noch Herr Wolf Moses Maier von hier einige treffende Worte. Es meldeten sich sofort einigt? 20 Herren als Mitglieder an und zweifellos werden noch zahlreiche andere folgen. In den Vorstand wurden gewählt: Herr Vorstand FJias Heitü als Vorsitzender, Herr Moses Hirsch He i m als Kassirer und Herr Kantor J. \\ ormser als Schriftführer. Sterbfritz. (Bz. Cassel! Am Sonntag den 15. September wurde dnreh Herrn Dr. S. Bamberge r-Hanau hier eine Ortsgruppe ius Leben gerufen. Den Vorstand bilden die Herren S Dessauer und Lehrer Neuhaus Rhina. Io. September Nahh einem einleitenden Referate des Vorsitzenden der Frankfurter Ortsgruppe Herrn Moritz A. Loeb '7? auc“ .hier eine Ortsgruppe gegründet, der sofort über 40 Mitglieder beitratcn , . Uersfeld. Snptember. Iu unserer Gemeinde hat sich jetzt ebenfalls eine Ortsgruppe des Verbandes gebildet. Nach einem Vortrage des Vorsitzenden der Frankfurter Ortsgruppe, Herrn Moritz A. L 0 e b traten fast sämtliche Anwesende als Mitglieder bei, so «Tin 1!«J?66״ LUr'Sgrup1!e itjr Dasein mit einem Bestand von gegen bO Jlilgiedem beginnen kann.

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