Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- 7 & 8 (Juli-August 1907)
- Date
- 1907-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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50 Der Sabbath. die Arbeitszeit Ton 2 Standen nicht genügend erschien, erging seitens derselben eine Beschwerde an die königl. Regierung; gleichseitig wurde jaer Magistrat auf des Erlass des kfnigl. bayerischen Minislefiam* aufmerksam gemacht, nach welchem, einem Gesuche der bayerischen Rabbiner entsprechend tunlichste Berücksichtigung der ׳ orthodoxen israelitischen Arbeitgeber anempfohlen wird. In einer nettes JMagiatrats - Sitzung wurde jetzt beschlossen, es vorläufig bei dem Bigberigen Ortsstatut, das lünfstündige Arbeitszeit vor-ieht, bewenden an lasset, bis die Sonntagsruhe durch Reichsgesetz geregelt sein wird. Die Stadtverordneten traten diesem Beschlüsse bei. •ז ־.>' ^-Hamburg, den 3. Juli 1907. Wir beehren uns Ihnen mitzuteilen, dass die hiesige Ortsgruppe nunmehr constituirt ist. Die Verteilung der Aemter hat wie folgt stattgefunden; M, Jacobsohn, Vorsitzen• de#, Hermann Gumpertz, A. Auerbach stellvertretende Vorsitzende, M Flörsheim jr., Schatzmeister. Arnold Cohn, ( C. Klfcve, Nathan Meyer, Schriftführer. W. Pels, Jos. Bach- 1 xa'ch jr., Revisoren.!Wiesbaden, den 14. Juli 1907. Wir können Ihnen die erfreuliehe Mitteilung von der Gründung einer Ortsgruppe des Verbandes am hiesigen Platze machen. Wenn wir vorerst' nur 22 Mitglieder . atrf^reisen% so ist dies Ergebnis darauf znrückzufuhren, dass die! Werbetätigkeit bisher nur von Mann zu Mann erfolgte. Wir gedenken : jedoch, dbn Kreis der Mitglieder durch eine demnächst statthabende i Agintionsveatainmlung noch bedeutend zu erweitern. Aach können! wir s.chon heute die Gründung von Ortsgruppen in mehreren Nach- . bargemeiuden in Aussicht stellen. Rödelheim bei Frankfurt a. M , 14. Juli 11*07. Seit Begrün- ■ יי dang־ unserer Ortsgruppe im Februar d. Js. haben wir einen MitgUederznw^clis von 7 Personen zu verzeichnen. Am <>. Juli hielt Herr Louis Ktrhn aus Frankfurt a. M. einen sehr beifällig aufgenommenen Vortrag. Der Vorstand setzt sich z. Zt. wie folgt . zusammen; 1. Vorsitzender Heinrich Hammel, 2. Vorsitzender J. Zinkes, KassenfUhrer C. Falkenberg. der Schulordnung nnd den Lehrplanvorsehriften unterziehen oder die- Anstalt verlassen. Eine Ausnahme würde erhebliche Störungen im Stundenplan zur Folge haben. (! 1) Wenn an einer Bezirksscbule an Samstagen israelitischen Kindern Dispens von schriftlichen Arbeiten gewährt wird, so geschieht dies, weil viele Bezirksschüler sich noch im schulpflichtigen Alter befinden nnd daher der obligatorischen Schalpflicht unterliegen“. London, 2. Ang. Bei Gelegenheit der Neueröffnung der University College School macht ein Mitarbeiter der ״Jewish Chronicle* bemerkenswerte Mitteilungen über das religiöse Verhalten der jiidisehen Zöglinge der öffentlichen Schalen. Er erwähnt es mit Genugtung, dass die Leitung der University College School von keinem Juden verlangen werde, dass er am S&bbatb die Schule besuche, spricht aber die B'efürch.tung aus, dass die jüdischen Eltern zam Teil kei nen Gebranch von diesem liberalen Entgegenkommen machen würden. Dieses in vielen Schulen beobachtete Verhalten jüdischer Eltern erschwere es den gewissenhafter Denkenden natürlich sehr, ihre Wünsche bei den Schulbehörden durchzusetzen. Der Leiter einer der grössten Schulen Englands habe sich, so erzählt der Berichterstatter, bei einem seiner Bekannten vor Kurzem über den Mangel an Einigkeit unter den Eltern der jüdischen Schüler beklagt: ,Was soll ich denken?‘ fragte der Schulmann: ,Sie verlangen, dass man ihrem Sohne die rituelle Beköstigung in der Schale ermögliche. Ein grosser Teil der jüdischen Knaben nimmt an den allgemeinen Mahlzeiten teil. Ihr Sohn bleibt am Feiertagen zu Hause; andere fehlen an keinem Tag im Jahr. Ihr Sohn will nicht einmal an den sportlichen Veranstaltungen am Sabbath teilnehmen, andere tun dies unbedenklich nnd ihre Erfolge als Preisgekrönte werden in der jüdischen Presse mit Stolz verzeichnet. Es wäre mir lieb, wenn mir ein Jade aathentisebe Anskunft geben könnte, was ein Christ von diesen Dingen halten soll", (tout com me chez nous. Red.) * Vermischte Nachrichten. Allerfei. Berlin, 1. August. Aus Kem pen i. P. erreicht uns verspätet die Trauerkunde, dass der Vorsitzende unserer dortigen Ortsgruppe, Heft■ Gottheimer ז׳י, dort verschieden ist. Der Dahingegangene hat. seit Begründung der Urtsguuppe Kempen .— der ersten nach Berlin — -an deren Spitze gestanden und mit unermüdlichem Sinn für die!שדידת שב־ gewirkt. תגצב׳ה, Merzig a d. S., 8. August 19(17. Am hiesigen Platze hat sich schon sehr häufig der Mangel an einem tüchtigen bewährten selbstständig arbeitenden Schneider fühlbar gemacht. Es -existieren hier eine Anzahl Manafactur-Warcngeschäfte, die viel in Anfertigung Von Herren-Anzügen nach Maass za tan haben nnd zur Saison ihre Hebe Plage haben, dass sie nur einen Teil der Anzüge zeitig abliefern künnen. Es sind verschiedene Meister hier, die in diesen kritischen Zeiten vollständig versagen, sie sind grösstenteils schlecht sMuirt, so dass sie nicht in der Lage sind ihren Gesellen regelmässig ikten Wochenlohn aaszahlen za können nnd dann meistens im Stiche gelassen werden. Durch diese Ü&l&mität leidet das Maassgeschäft sehr. Die Arbeit ist minderwertig and führt häafig za Reclamationen und Anjfahme-Verweigerungen und ausserdem kommen durch NichteiphaltuBg der bedingten Lieferangstennine, Annallirungen von Ordres und Verfagnngsstellang der fertiggestellten Sachen nicht .selten vorfi Es my unbedingt Wandel geschaffen werden, soll dieser aufbnbende «schäftszweig nicht zu Grande gehen. Da die in Betrefft kommenden Geschäfte, für welche der Schneider zu arbeiten üat, noch 2c שב־, דם geschlossen haben, so würden dieselben es fjpme sehen, wenn der oder die Bewerber brave religiöse Jehndim wäran,.' denen Gelegenheit geboten wäre, sich eine gute gesicherte Existenz zn verschaffen. Bewerber wollen sich an mich wenden. ' Isidor Weil. Aus der Schweiz, 16. Mai. Im Jahresbericht der Aargauer Kantonsschale ist folgende Entscheidung des Erziehungsrates zn lesen : ,Im Frühling trat in die erste Klasse des Gymnasiums eine Schüleriu israelitischer Konfession. Sie Wünschte (wie an der Schale, die Ge vorher besticht hatte) von der Verpflichtung, am Samstag beim Un-!•erricht schreiben za müssen, dispensiert zn werden. Die Lehrerschaft lehnte mit grossem Mehr die Dispenserteilung ab. Der Vater der Schülerin appellierte nicht an die Oberbebördc, sondern erklärte, die Tochter ans der Schale nehmen za wollen. Nichtsdestoweniger wünschte die Lehrerkonferenz auch einen bezüglichen Bescheid durch den Erzit-hungsrat. Dieser billigte die Stellungnahme der Lehrerkonferenz, indem er betonte: Per Kantonsschulbesuch ist ein freiwilliger and keinaoBigatoriscbcr. Wer die Kantonsschnle besucht, muss sieb ln einem Autographenkatalog, den die Firma Noel Charavay in Paris jüngst versandt hat, findet sich eine interessante Auslassung des berühmten Nationalökonomen Piera Joseph Proudhon über die noch immer in den verschiedenen Ländern strittige Frage der Sonntagsruhe. Proudhon, der das weltbekannte Wort: ״Eigentum ist Diebstahl* wenn auch nicht geprägt, so doch populär gemacht hat, äussert sich in einem Schreiben vom 11. Dezember 1850 an den Redakteur des ,National‘ über die Sonntagsheiligung. Proudhon zeigt sich als Freund der Sonntagsruhe, dieser uralten Tradition, wenn er sie auch keinesfalls ״cänonisch“ gemacht haben möchte. Er findet, dass die absolute Ruhe an einem Wochentag bei den Hebräern angebracht war, da es damals noch keine Industrie in unserm Sinne, keine Posten und Eisenbahnen gab. Auch im Mittelalter war die Sonntagsruhe für die Leibeignen zu Rechte bestehend, da die Volksklasse die Sklaven des Altertums vertrat Proudhon fährt fort: ״In der Tat, die Periodizität im Ausruhen von der Arbeit scheint mir günstig; wenn ich aber auch annehme, dass die Ruhe in siebentägigen Intervalle günstiger wäre, als jede andere, folgt denn daraus, dass die Peridiozität Gleichzeitigkeit in sich schliesst und dass der Ruhetag für die ganze Welt ein gemeinsamer sein müsste? Das ist nicht der Fall. Also, wenn die unbedingte Allgemeinheit der Feierzeit kein notwendiger Bestandteil der Peridiozität ist, hat der Gesetzgeber nur eine Pflicht: diese besteht darin, dass er allen Arbeitern ein Einkommen sichert, das ihnen gestattet, sich jeden siebenten Tag auszuruhen, ihnen aber dann zu überlassen, welchen Tag sie hierfür wählen“. Man muss zugestehen, dass dieser Vorschlag, wenn auch leider der Vordersatz kaum ausführbar scheint, zu denken gibt• Gegen ihn spricht, dass gerade das Ausruhen an einem gemeinsamen Feiertage für viele leichter erreichbare Erholungsmittel und eine erfreuliche Suggestion mit sich bringt, für ihn, dass viele notwendige Besorgungen und Geschäfte, die nicht während der Arbeitszeit gemacht werden können, sich leichter als unter unsern jetztigen, den puritanischen Bestimmungen sich immer mehr nähernden Gesetzen erledigen Hessen. K. L. Die folgende, historische Reminiscenz dürfte für Ihre Leser wohl Interesse haben. Im Jahre 1864 erliess, wie damals der ״Israelit“ berichtete, der hannoversche Justizminister folgende Verfügung, welche von der religiösen Toleranz, die damals die höchsten Verwaltungsbehörden des Landes erfüllte, das schönste Zeugnis bietet: