Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- 7 & 8 (Juli-August 1907)
- Date
- 1907-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Der Sabbath. 49 Kossuth empfangen. Deraelbe dankle für die Aufwartung und gab die Erklärung ab, dass, insofern der Wunsch auf Qestattung der Sonntagsarbeit sich nur auf geschlossene Bäume bezieht, der Erfüllung dieses Wunsches seiner Meinung nach kein Hindernis ipi Wege stehen werde. Allerdings könnten hierbei nur solche Personen in Betracht kommen, die ihre Betriebe am Samstag geschlossen halten. Ehe der Minister die Frage gründlich studiert habe, könne er selbstredend keine positive Zusage machen, doch möge die Deputation versichert sein, dass ihr Anliegen auf seine wohlwollende Unterstützung rechnen dürfe. Der Minister liess sich die Mitglieder der Deputation vorstellen, reichte jedem einzelnen die Hand, und damit war diese vielverheissende Audienz zn Ende. Cöln im Juli. In der Sitzung der Stadtverordneten am 4. Juli stand die Beratung des neuen Ortsstatutes Uber die Sonntagsruhe auf der Tagesordnung. Beigeordneter Fuchs referierte zunächst über den Antrag von 28 israelitischen Firmen, die die Sabbatbrube halten, dahingehend, dass es ihnen gestattet werde, ihre jüdischen Angdstellten drei Stunden za beschäftigen. Er berichtete, dass es ihm zunächst notwendig geschienen habe, festzustellen, ob die betreffenden Geschäfte am Samstag auch geschlossen hätten. Eine dementsprechende am Samstag, 22. Juni durch die städtischen Polizeikommissare vorgenommene Bevision ergab, dass von 28 Geschäften '23 geschlossen hatten. Nur 12 von diesen Geschäften beschäftigten kaufmännisches Personal; von diesen batten nnr 8 geschlossen; 4 Hessen arbeiten. Eine Firma, die die Eingabe als Viehbandlung nnterzeichnet natte, stellte sich als Mezgerei heraus und hatte geöffnet, sodass ß von den antragstellenden Firmen geöffnet hatten. — Zu dieser Erklärung des Herrn Beigeordneten macht nun das in Cöln erscheinende Israelitische Gemeindeblatt Nr. 29 vom 19. Juli folgende Bemerkung: Wir müssen annabmen, dass der Herr Beigeordnete und seine Gewährsmänner sich sicherlich vorher eingehend informiert haben, bevor die überaus beschämende Tatsache aus den Kreisen unserer ,frommen“ Glaubensgenossenschaft urbi et orbi festgestellt wurde, dass fünf der 28 Petenten am Sabbath überhaupt nicht geschlossen hatten und trotzdem mit Berufung auf die Sabbathruhe in ihrem Gcschäfte Ausnahmebestimmungen verlangten. Da ein Irrtum uns ausgeschlossen erscheint, stehen wir nicht an, alle, die es betrifft, der gröbsten Gewissenlosigkeit sowohl gegen die Mitunterzeichner der Petition, als auch gegen die Persönlichkeiten zu ziehen, die sich um׳ einen günstigen Ausgang der Angelegenheit bemüht haben. Man darf sich nicht wundern, wenn jüdische Persönlichkeiten von Einfluss und Gewicht, die in der Oeffentlichkeit stehen, mit der Zeit die grösste Scheu bekommen, sich der von dieser Seite ausgehenden Angelegenheiten in irgend einer Form anzunehmen. Wir sind demgegenüber, so schreibt der ,Israelit“, vom Vorstand der Ortsgruppe Cöln des Verbandes der äabbathfreunde ertpächtigt Folgendes zu erklären : ״Es beruht entschieden auf einem Irrtum des Herrn Beigeordneten Fuchs, dass eine Viehhandlung oder eine Mezgerei die in Bede stehende Eingabe mit unterschrieben habe. Dieselbo ist vielmehr nur von Grossisten und Agenturgeschäften unterzeichnet. Hiernnter sind allerdings einige Firmen, dis in ihren Fabriken christliches Personal am Samstag in religionsgesetzlich zulässiger Weise beschäftigen. Anf dieses Personal erstreckte sich ja aber auch der Inhalt der Eingabe nicht. Die Büros sind jedenfalls geschlossen. Der Herr Beigeordnete wird übrigens dieses Irrtums wegen noch interpelliert werden.“ So liegt die Sache. Das ״Israelitische Gemeindeblatt“ hätte es leicht gehabt, das zu erfahren. Dass es, ohne auch nur einen Schritt der Erkundigung zu tun, gegen ״alle, die es betrifft“, den schweren Vorwurf der ״gröbsten Gewissenlosigkeit“ erbebt, das ist wahrlich für uns Juden eine tief beschämende Tatsache. Han sollte doch erwarten dürfen, dass ein jüdisches Blatt den Grundsatz ״audiatur et altera pars“ auch gegen Juden nicht ausser Acht lasse. Wenn jüdische Blätter Juden so behandlen, dann können wir’s von den antisemitischen nicht wohl besser verlangen. Bezeichnend gegenüber diesem Gebahren ist übrigens das Verhalten der nichtjüdisehen Stadtverordneten. Zwar hat die Versammlung der Petition nicht stattgegeben. Sio trat vielmehr dem Beschluss der Bechtskommission bei, die sich auf den Standpunkt gestellt batte, dass eine derartige Ausnahmebestimmung mit der Gewerbeordnung nicht in Einklang zu bringen sei *). Aber die verschiedenen Redner bedauerten, diese Becbtsauffassung hegen zu müssen; sie hielten es für unbillig, dass die Geschäftsinhaber so z u r B e 0 b a c h t u n g eines doppelten Buhetages ge: zwungeu würden. Jastizrat Kausen von der Zentrumsfraktion sprach die Ansicht. aus, es müsse ganz allgemein, von Reichswegen, eine Bestimmung getroffen werden, dass derjenige, der au einem anderen Tag feiert, am Sonntag nicht zu feiern braucht. Der *1 Dass diese Rechtsauffassung von Herrn Geheimrat Prof. v. S e y d e 1 in einem vorzüglich motivirten Kcchtsgutachten bestritten wird, dürfte unseren Lesern bekannt sein. Ked. Stadtverordnete Trimborn erklärte: ״Wenn ich einer Eingabe gern Folge geben möchte, dann ist es die Eingabe israelitischer Mitbürger zum Schutze der Sahbatsruhe. Ich kann sagen, es ist gerade-[ zu fatal, dass die Gesetzgebung uns hindert, eine Rücksicht walten[ zu lassen, wie sie hier erbeten wird*. j I Dortmund, 28. Juli. Der Ausschuss des Verbandes der deutschetf Juden hat, wie unseren Lesern bekannt, an den Bundesrat eine Ein[ gäbe gerichtet, in der er gegenüber der geplanten Durchführung der vollständigen Sonntagsruhe in kaufmännischen Koni toren dafür eintritt,! dass den jüdischen Geschäftsinhabern. wel<|n| eine völlige Sabbathruhe ein halten, überall gestattet werden möge[ die jüdischen Gehilfen am Sonntag wenigstens zwei Stunden zu beschäftigen. . Die hiesige Handelskammer hat. sich zur Unter[ s t ü tz ung dieser Eingabe entschlossen, zumal sie einen weiteren Beitrag für die Schwierigkeit der Durchführung einer vollständigen Sonntagsruhe in deq kaufmännischen Kontoren in sich schliesst. Bielefeld, 17. Juli. Indem Bericht der ״Westfälischen Zeitung‘ über die letzte Sitzung der hiesigen Handelskammer ist zu lesen : ״Der Verband der deutschen Juden hat beim Rundesrat beantragt, es möge bei der Regelung der.Sonntagsruhe als Ausnahme durch Reichsgesetz gestattet werden, jüdische An•- gestellte iu Kontoren und kaufmännischen Betrieben, die uich[ mit offenen Verkaufsstellen verbunden sind, an Sonn- und allgemeinen Festtagen auf zwei Stunden zu beschäftigen, insoweit die jüdischen Geschäftsinhaber im voraus sieb verpflichten, an Sabbathen und jüdischen Feiertagen ihre Betriebe fest geschlossen zu halten. Die Eingabe ist der Handelskammer zur Unterstützung, übermittelt worden. Die Kammer lehnt die Eingabe ab, da sie sich nicht damit einverstanden erklären kann, dassden einer{ bestimmten Religionsgemeinschaft angehörenilen Mitgliedern Sons derrechte bezüglich der Innehaltang der gesetzlichen Sonntagsruhe eingeräumt werden“. [Jeher diese Betätigung profunder Duldsamkeit, so bemerkt; treffend die ״Jild. Presse“, braucht kein Wort verloren zu werden; die Herren babeu eben ״Grundsätze“, und über diese ist bekanntlich nicht zu streiten. Für Unterrichtete hat die Stellungnahme der Handeskammer nichts Ueberraschendcs. War es ja der Rabbiner deit hiesigen Gemeinde, der, wie er urbi et orbi bekannt gab, in der betreffenden Ausschusssitzung des ״Verbandes der deutschen Jaden“ gegen die Eingabe an den Bandesrat geeifert nnd (mit zwei anderen Herren gegenüber einer Majorität von neunundzwanzig Stirn[ men) votiert hat. Man kann schliesslich nicht verlangen, dass die christlichen Mitglieder der Hantfelskaramer ein grösseres Mass von Rücksichtnahme anf die religiösen Empfindungen und die Wirtschaft[ liehen Interessen der gesetzestreuen Jaden üben, als der jüdische Seelsorger. Ob sie übrigens diese Gewähraug von ״Sonderrechten*[ auch danu versagen würden, wenn — Katholiken darum n&ch+ suchen sollten ■׳ | Darmstadt, 6. Juni. Die. Stadtverordneten-Versamm-1 lung nahm das Ortsstatut an betr. der Sonntagsruhe im Handeisgewerbe, nach dem vom 1. Januar 1903 ab die_Gehilfeh| Lehrlinge und Arbeiter, soweit nicht bestimmte Ausnahmen zugelassen sind, an Sonnnnd Festtagen nicht im Handeisgcwerbe beschäftig!{ werden dürfen nnd ein Gewerbebetrieb mit offenen Verkaufsstellen an diesen Tagen nicht stattfluden darf.! Leipzig, 22. Jnli. Der Zentralverband der Handlungs-1 gehilfenand Gehilfinnen Deutschlands richtete an dasl Reicbsamt des Innern eine ausführliche Eingabe, worin voll[ ständige Sonnt agsrnhe gefordert wird. Kitzingen, 23. Juli. Wie bereits im Jahre 1903 dem ״Israelit“1 berichtet wurde, hat seiner Zeit der Magistrat das hier bestehende! Ortsstatut, wonach an den Sonntagen in den Eng rosgo Schäften 5 Stunden und zwar von 11—4 Uhr in den Komptoiren gearbeitet werden durfte, aufgehoben und vollständige Sonntagsrnhe in den Engrosgescbäften einzafübren beschlossen. Anf die Beschwerde der davon betroffenen Firmen hob jedoch der Magistrat diesen Beschluss wieder auf. Es herrschte nun einige Jahre Ruhe in dieser Angelegenheit, bis vor wenigen Monaten, zwei hiesige Vereine kaufmännischer Angestellten, von welchen der eine leider zum grössten Teile jüdische Komptoristen zu seinen Mitgliedern zählt, die Sache aufs Nene aufgriffen und wiederholte Eingahen an Stadtmagistrat nnd Regierung behufs Einführung der vollständigen Sonntagsruhe in den Engrosgescbäften richteten. Der Magistrat veranlagte nun eine Umfrage bei den Firmtninbabern, deren Antworten jedoch, je nach dem Standpunkte, den sie vertraten, sehr verschieden ausiielen. Die an den Sumstagen geschlossen haltenden israelitischen Geschäftsinhalier wünschten eine■ Ansnabme dabin gehend, dass sie nach wie vor 5 Stunden an den Sonntagcntikre Angestellten in den Komptoiren beschäftigen könnten. Der Magistrat beschloss jedoch, dass alle Angestellten nur- 2 Stunden arbeiten dürften und ihnen jeder dritte Sonntag ganz frei zu geben sei. Das Gemeindekollegiun! genehmigte diesen Beschloss unter einer anwesentlichen Abänderung mit 10 gegen 9 Stimmen. Da nun den am Sabbath feiernden jüdischen Firmen