Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- 7 & 8 (Juli-August 1907)
- Date
- 1907-07-01
- Page
- [Seite] (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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48 Der Sabbath. seine liühewültung schloss dieser die erste Versammlung zugleich mit dBitte, dass in den jeweiligen Monatsversammlungen stets anregende Referate von den Mitgliedern abwechselnd übernommen werde,ץ; machten. ׳ ■Areslau, LmJuni. Wir hatten vor einiger Zeit mitgetcilt, dass Jkr biefiige Magistrat den bei ihm von Seiten der HandlungsaugestWten'lsweclm Erweiterung der Sonntagsruhe eingebrachten Antrag der Danddlskammer zur Begutachtung überwiesen hatte. J^chon damals war es die Breslauer Ortsgruppe des .Verbandes der Sabbathfreunde‘, welche sofort, nachdem sie von dem Anträge Kenntnis erhalten hatte, mit den einzelnen Mitgliedern der Handelskammer, insbesondere mit dem Vicepräsidenten derselben in Verbindung trat, um sie auf die Schädigung hinzuweisen, welche den Sabbathfeiernden Kuutleilten bei der Erweiterung der Sonntagruhe erwachsen würden. Dieser Tage fandnunmehr die erste Ausschusssitzung der Handelskammer statt, in welcher die Petition nahezu einstimmig abgelehnt wurde. Diesem Beschlüsse' durfte das Plenum der Handelskammer und späterhin die Stadtverordnetenversammlung höchstwahrscheinlich beitreten. Der vorliegende Fall zeigt in voller Deutlichkeit, von welch unschätzbarem Werte die Tätigkeit der Ortsgruppen des Verbandes der Sabbathfreunde sein kann. Die Ortsgruppen müssen ihr Hauptaugenmerk darauf richten, eventuelle Ortsstatute zu über- Wachen. Existiert an dem betreffenden Orte 'keine Ortsgruppe, welche in derartigen Fällen, wie es sich in Breslau ereignet hat, ־unverzüglich eingreifen kann, so wird es meistens Vorkommen, dass derartige Anträge auf Erweiterung der Sonntagsruhe, angenommen werden, da andere Kreis•־ selten ein besonderes Interesse daran haken UBd erst einer Anregung bedürfen, um auf die schlimmen Folgen der Sonntagsruheerweitcrung aufmerksam gemacht zu werden. Oerade in dieser Beziehung kann nicht genug getan werJen, und jeder einzelne ist in der Lage, daran mitzuarbeiten, indem er sich dem Verband der Sabbathfreuude anschliesst, und soweit es in den Kräften jedes einzelnen steht, auf Gründung von Ortsgruppen hinarbeitet. Je grösser die Ortsgruppe ist, desto bedeutender wird natürlich ihr Einfluss auf die Gemeindekiirperschaften sein, doch ist die Tätigkeit selbst kleinerer Ortsgruppen, gerade bei Ortsstatutsäaderungen. nicht zu unterschätzen. Der vorliegende Erfolg der Breslauer Ortsgrape wird sicherlich eine ganze Anzahl anderer Gruppen zu neuer Tätigkeit anspornen und dort, wo Ortsgruppen noch nicht existieren, zur Begründung solcher Anlass geben. Bezeichnend ist, dass def Handelkammerausschuss als ausschlaggebenden Gesichtspunkt für seine ablehnende Stellungnahme gerade die Rücksicht auf die sabbathtreuen Elemente in der hiesigen Kaufmannschaft betont. Der betreffende Passus lautet wörtlich; .Berücksichtigung erheischen endlich auch diejenigen Klassen der Kaufmannschafc, welche aiis religiöser Ueberzcugung den Sabbath heiligen und an diesem Tage ihre Geschäfte geschlossen halten. Sie müssen zum Ersatz dafür, wenn anders ihnen nicht zugemutet werden sollte, ihrer Ueberzeugung ein Opfer zu bringen, im Interesse der Aufrechterhaltung. ihres Betriebes, den eine zweitägige Unterbrechung gefährden würde, am Sonntag wenigstens einige Stunden Arbeitszeit haben; und die Zahl und Bedeutung dieser Firmen ist. wie eine uns unterbreitete Masseneingabe zeigt, hierorts durchaus nicht gering.* Mainz. 22־. Juli l'.K)7. Auf Betreiben unserer hiesigen Ortsgruppe des?Verbandes der Sabbathfreunde* haben die-unten genannten 16 hiesigen Finnen an den Stadtrat folgende Petition gerichtet: .Die bei der Stadtverordneten-Versammluag von dem "!Sozialen Ausschuss der verbündeten Privotbcamten-Vereine von Mainz und Umgegend* kürzlich eingereichte Petition um* Einführung der absoluten Sonntagsruhe wird zweifelsohne Ursache geben, dass sich die Stadtverordneten-Versammlang demnächst mit dieser Frage beschäftigen wird. Ohne zu dieser Sache an sich Stellung zu nehmen, gestatten sich die ergebenst unterzeichneten jüdischen Geschäftsinhaber, das folgende Ersuchen der verehrlichen Stadtverordneten-Versammlung zu unterbreiten. Die ergebenst gefertigten Firmen, die den Vorschriften ihres Religionsgesetzes entsprechend ihren geschäftlichen Betrieb an den Samstagen und israelitischen Feiertagen geschlossen haben, Würden auf das schwerste in ihrer Existenz geschädigt werden, wenn es ihnen durch Ortsstatut verboten würde, an Sonntagen ל in einer die Oeffentlichkeit nicht störenden Weise ihre dringendsten Bareauarbeiten zu erledigen, bezw.' zu diesem Behufe ihre Angestellten jüdischer Konfession einige Stunden zu beschäftigen. Den sozialen und hygienischen sowohl, wie den religiösen und ethischen Gruuden, die den Gesetzgeber zur Einführung der Sonntagsruhe bestimmten, wird vollauf durch die vom jüdischen ► Religionsgesetz, vorgeschriebene Sabbathruhe Rechnung getragen, jf indem eine voll'sHfüdige, von keiner Arbeitsleistung unterbrochene ' Ruhepause von mindestens 25־ Stunden vorgesehen und von den Unfregzeicbneten im vollen Umfange auch praktisch betätigt wird. V^KEs würde sich im Gegenteil, wenn nunmehr die strengste Dilrclffuhrung der Sonntagsruhe ohne alle Ausnahmen Gesetzeskrifij י erlangen würde, die sicherlich vom Gesetzgeber nicht ' gewollte Konsequenz ergeben, dass unsere Angestellten wider ihren Willen zu einem 48stuniigen Nichtstun verurteilt würden. Des weiteren gestatten wir uns auf die enormen Schädiguhgen hinzuweisen, die eine 48stündige Unterbrechung unserer geschäftlichen Tätigkeit für uns mit sich ,bringen würde. Bei dem heute rege flutenden Verkehr ist dies geradezu eine Unmöglichkeit. Es muss uns die Gelegenheit belassen werden, wenigetens die unaufschiebbaren Arbeiten, wie die Beantwortung dringlicher Briefe u. s. w., an den Sonntagen nachzuholen. Würde uns diese Gelegenheit uicht geboten, so würden wir nicht nur unter einem schweren Gewissenzwange zu leiden haben, sondern auch auf das empfindlichste geschädigt, manche von uns sogar in ihrer Existenz bedroht sein, um beispielsweise nur eines zu erwähnen, gegenüber auswärtigen Konkurrenten, die durch ihre Offerten bei den Abnehmern um 2 Tage voraus sind, in vielen Fällen vollständig ausser Betracht kommen. Wir richten daher an die verehrliche Stadtverordneten- Versammlung das ergebene Ersuchen, dass bei einer etwa erfolgenden Neuregulierung des Ortsstatut denjenigen jüdischen Firmen, die an den Samstagen ihre Geschäfte geschlossen halten, am Sonntage in der Vormittagszeit, die gesetzlich zulässige Frist freigegeben werde, um ihre Angestellten jüdischer Konfession (die christlichen Angestelten bleiben selbstredend beide Tage von jeder Arbeitsleistung befreit) in einer von dem'öffentlichen Verkehr nicht bestimmten und die allgemeine Sonntagsruhe nicht störenden Weise zu beschäftigen. Wir verlangen hierbei keinerlei besondere Begünstigung oder wirtschaftlichen Vorteil, sondern nur die Verhütung einer weiteren Verschärfung schon bestehender sozialer Ungleichheit, die in unserer jetzt schon gekürzten Arbeitszeit begründet liegt. Zum Beweise, dass unserem Ersuchen keine juristischen Bedenken im Wege stehen, gestatten wir uns auf das in Abschrift mitfolgende Gutachten des verstorbenen, hervorragenden Staatsrechtslehrers Professor Dr. W. von Seydel hinzuweisen. Ferner gestatten wir uns anzuführen, dass auch bereits anderwärts z. B. in München, derartige Ausnahmebestimmungen zu Gunsten der sabb (.thhaltenden Firmen gatgeheissen worden sind, wie auch andere Länder, England, das klassische Land der puritanischen Sonntagsruhe, sowie Holland, die Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich, solche Ausnahmen in liberalstem Masse gewähren. Wir vertrauen daher auf den toleranten Sinn unserer städtischen Behörden, dass bei einer etwa zu beschliessenden Neuregulirung der Sonntagsruhe im Handelgewerbe unserem Ersuchen Rechnung getragen werde. Mit vorzüglicher Hochachtung (felgen die Unterschriften.) Budapest, im Juli. Auf Veranlassung der orthodoxen Lindeskanzlei hatte eine zu diesem Zweck gewählte Commission in dachen der geplanten Ausdehnuug der obligatorischen Sonntagsrahegesetzgebung in einer Conferenz ein Memorandum feststellt, in welchem Verlangt wird, dass denjenigen jüdischen Kaufleuten und Gewerbetreibenden, die den Sabbath halten, das Recht eingeräumt werde, an Sonntagen hinter geschlossenen Türen arbeiten zu dürfen. Das Memorandum motiviert dieses Hauptverlangen vom Standpunkte der Volkswirtschaft und Gewerbefreiheit und weist darauf bin, dass in mehreren Staaten, ohne Tangierang des idealen Zweckes eines Ruhetages in der Woche, den sabbathhaltenden jüdischen Kaufleuten und Gewerbetreibenden entsprechende Begünstigungen, resp. Ausnahmebestimmungen nachgelassen wurden. Die Konferenzmitglieder überreichten dieses Memorandum dem Staatssekretär J. Szterenyi, bei welcher Gelegenheit das Mitglied D; Kor re in ungefähr folgendes sagte: ,Als Vertreter der vaterländischen gesetzestreuen jüdischen Kaufleute überreichen wir Ew. Hochgeb unsere Bitte. Wir verlangen nicht das Privilegium, am Sonntag nach Eintritt der gesetzlichen Arbeitsruhe unsere Geschäfte offen halten zu dürfen. Wir wollen keineswegs ein Vorrecht zum Warenverkauf auf Kosten der andersgläubigen Kaufleute, sondern da die gesetzliche Sonntagsruhe für uns, die wir uns am Samstag jedweder Erwerbstätigkeitenthalten,allwöchentlich einen dopp e lte n Ruhetag ergibt, bitten wir um eine Milderung in der Richtung, dass es uns samt unsere jüdischenAngestellten gestattet sei, amSonntag hinter geschlossenen Türen Arbeit zu verrichten*• Der Staatssekretär, der die Deputation sehr freundlich empfing, übernahm das Memorandam und erwiderte folgendes. ״Ich danke Ihnen bestens für Ihr freundliches Erscheinen. Mit Rücksicht auf den grossen Kreis, den Sie' vertreten, werde ich zu der Enquete über die neue Sonntagsruhe-Vorlage auch zwei Herren von Ihnen cinladen. Sie werden dann Gelegenheit haben, Ihre Wünsche ausführlich zu begründen. Insofern Ihre Motivirung akzeptabel sein sollte, werde ich mich Ihren' Wünschen nicht verschliessen. Dies umsoweniger, als Sie nicht verlangen, am Sonntag den anderen Konfessionen angehörenden Kaufleuten Konkurrenz zu bieten. Ich rate Ihnen zugleich, von einer grösseren Action Abstand za nehmen, denn eine solche könnte, eine Gegenaction zur Folge haben und Ihrer Sache nicht dienlich sein.‘ Dann wurde die Abordnung vom Handelsminister Franz