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Der Sabbath · 1907-05-01 · 5 & 6 (Mai-Juni 1907) · p. [Seite]

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Sabbath
Volume
7 (1907)
Issue
5 & 6 (Mai-Juni 1907)
Date
1907-05-01
Page
[Seite] (sequence 7)
Language
German
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Der Sabbath. 37 junge Mädchen. Eltern und Vormündern, die die ihrer Obhut unterstehenden Mädchen auf dem Boden gesetzestreuen Lebens wandeln sehen wollen, sollen es daher reiflich überlegen, bevor sie die Tochter dem kaufmännischen Berufe zuführen. Denn im Kampfe mit Sabbath- Entweihung und Stellenlosigkeit ist das junge Mädchen schweren Versuchungen ausgesetzt. Im übrigen bietet selbst ein Monatsgehalt von M. ]00 keine Aussicht auf grössere Ersparnisse für das Mädchen, das nicht im Elternhause wohnt. Die Pension mit mindestens 60 M. pro Monat, ein Teil der Kranken- und Invalidäts-Versicherung, die Kleidung, die der besser bezahlten Stellung entsprechend auch teurer und gewählte;1 sein muss, verschlingen den grössten Teil der Einnahmen. Der Beruf der Lehrerin, den naturgemäss nur sehr begabte Mädchen wählen können, erfordert eine lauge, kostspielige Ausbildungszeit. Dazu sind die Aussichten auf Anstellung für die jüdische Lehrerin, sofern sie nicht das Glück hat an einer der wenigen jüdischen Schulen angestellt zu werden, äusserst gering, ihre Besoldung ist im Vergleich zu der der Lehrer und im Verhältnis zu der von ihr geleisteten Arbeit nicht glänzend. Als Privatlehrerin kann sie vielleicht auf grösseren pekuniären Erfolg rechnen, doch bietet sich ihr dann bei schwankenden Einnahmen wenig innere Befriedigung. Noch viel weniger. Chance hat die gesetzestreuc jüdische Erzieherin oder Gouj vernänte. Die wenigen Familien, die sich den Luxus leisten können, die Erziehang ihrer Kinder einer gebildeten Lehrerin anzuvertrauen, nehmen mit Vorliebe Nichtjüdinnen oder Ausländerinnen. In .den letzten Jahren haben sich viele junge Mädchen der Kindergärtnerei zugewandt. Die Ausbildung kostet jährlich 120 M. und dauert 1' 1 Jahre. Auch auf diesem Gebiet sind bereits mehr Kräfte vorhanden als verlangt werden, denn es gibt bis jetzt nur wenige jüdische Volkskindergärten, die den jungen Mädchen Beschäftigung geben könnten; jüdische Familien engagieren selten jüdische Kindergärtnerinnen, und wenn ja, so ist ihre Besoldung trotz der nicht billigen Vorbereitung keineswegs eine besonders gute: Weit besser in jeder Hinsicht ist die ״Hausgehüllin“ gestellt, ob sie nun Köchin oder Kochfräulein, oder Stütze genannt wird;' wenn sie kochen kann und die Führung des Haushalts richtig versteht, ist ihre Zukunft gesichert. Hier hat das jange Mädchen volle Pension, meist wird'Kranken- und Invalitätsgeld ganz für sie bezahlt, an ihre Toilette werden keine hohe Ansprüche gestellt, im Gegenteil sie erhält in vielen Familien einen Teil ihrer Garderobe als Geschenk. Es werden weit mehr Kräfte dieser Art gesucht als sich anbietcu, denn gerade im gesetzestreueu jüdischen Hause ist die Beaufsichtigung der Küche durch zuverlässiges Personal unumgänglich notwendig. Deshalb kann das junge Mädchen als Hausgehültin auf gute Besoldung rechnen. Selten braucht sie ihr Gehalt zur Bestreitung j ihrer Bedürfnisse anzugreifen, da ihr viele Nebenverdienste zufliessen. und bald füllt sich ihr Sparkassenbuch, das den Grundstock zur späteren Versorgung bildet. Wie sorglos lebt sie im Vergleich zur Schneiderin, Modistin, und Verkäuferin! Der Schutz der Familie, in der sie lebt, das Beispiel wie der Zwang, behüten sie vor all den gefährlichcu Einflüssen, die anderen Mädchen, welche spät abends von der Arbeitsstätte heimkehren, nur zu oft nahe kommen. Auch für den hauswirtschaftlichen Beruf ist heute eine . gute Schulung notwendig. Es genügt durchaus, nicht mehr die Tochter nur im Elternhausa anzuleiten, denn dort lernt sie nur eben das, was die Mutter selbst wann, und dann — die Mutter ist nicht iminer die beste Lehrmeisterin. Noch weniger ist es zu befürworten, dass das Mädchen ohne jede Vorkenntnissc in eine Stellung geht; das kann nur zu Enttäuschung und Entmutigung auf beiden Seiten führen. Wie heute für so viele Berufe in Fach- und Gewerbe-Schulen eine Vorbereitung gegeben wird, so muss auch die Hausgehültin, die Köchin in einer Haushaltungsschule sich ausgebildet haben, bevor sie ins Erwcrbsleben eintritt. Durch die soziale Arbeit der letzten Jahrzehnte ist dies Bedürfnis längst anerkannt. In ganz Deutschland gibt es Haushaltungsschulen, für Arbeiterinnen wie für besser situierte Mädchen. In jüdischen Kreisen ist bis jetzt nur in Köln an eine jüdische Volksschule eine Kochschule angegliedert worden. Hamburg, Breslau und Berlin haben jüdische Kochschulen für erwachsene Mädchen, freilich haben diese Anstalten keine Internate, sodass sie meist nur lokale Bedeutung besitzen. In Frankfurt a. M. dagegen wirkt seit 9 Jahren die ״Jüdische Haushaltungsschule* (Fahrgasse 146 im ehemaligen Bothschildschen Geschäftshause, das durch die Munificenz der Herren von Rothschild der Schule überlassen wurde), ohne diese Einschränkung mit gutem Erfolg. Die Anstalt hat die Aufgabe, jüdische Mädchen in allen hauswirtschaftlichen Zweigen so auszubilden, dass sie mit den erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zunächst als Hausgehülflnnen tätig sein können und weiter als zukünftige Ehefrauen ihren Haushalt mit geringen Mitteln spar- sam und vernünftig zu leiten verstehen. Die Anstalt ist ein Internat, gibt ihren Schülerinnen, die meist vom Lande kommen, vollständige Pension und bildet sie in einem 6monatlichen Kursus für den Beruf einer jüdischen Köchin aus. Schulgeld und Kosten der Pension betragen zusammen 120 Mark. Das junge Mädchen wird also in kurzer Zeit und mit wenig Aufwand erwerbsfähig gemacht. Den ausgebildeten Zöglingen werden durch die Anstalt einträgliche Stellungen ן zugewiesen; seit Begründung der Anstalt wurden ungefähr 250 i Mädchen ausgebildet, von denen noch der grösste Teil sich in Stellung befindet. Stets ist eine grössere Anzahl Schülerinnen zur Aufnahme vorgemerkt, als aufgenommen werden kann, und cs wäre dringend zu wünschen, dass alle grösseren jüdischen Gemeinden Haushaitangsschulen errichten würden. Nur sollte die Aufnahme in eine Haushaltungsschule nicht vor dem zurückgelegten 15., noch besser 16. Lebensjahr erfolgen; dann erst sind die Mädchen reif, den Lehrstoff, den die Schule bietet, aufzunchmen und dem Gedächtnis einzuprägen. Auch das Kochen erfordert Intelligenz, Umsicht und Kombinationsgabe. Auch für Mädchen besserer Schulbildung.ist der Besuch einer Haushaltungsschule von grossem Vorteil. Denn vielfach, namentlich in Norddeutschland, wird die Küche von sogenannten Kochfräulein oder Stützen besorgt, die keine grobe Arbeit verrichten und die übrig bleibende Zeit den Kindern, dem Nähen etc. widmen. Solche Mädchen werden gut bezahlt uud sind auch für ihre Verheiratung viel besser vorbereitet als eiue Schneiderin oder Verkäuferin. Fast alle Eltern hoffen, dass ihre Tochter einmal in der Ehe ihre Versorgung finde; darum sollte jedes Mädchen für den Beruf der Hausfrau gehörig vorgebildct werden, und in der Tat bietet sich Mädchen, deren Tüchtigkeit im Haushalt schon erprobt ist, viel leichter eine Heirat. Natürlich kann nicht jedes junge Mädcheu Köchin oder Stütze werden, aber das Vorurteil, dass der Beruf der Hausgehültin weniger achtbar als ein anderer sei, muss endlich fallen. Die Scheu der gering bemittelten Kreise, ihre Töchter dem dienenden Berufe eivzuführen, wird mehr und mehr schwinden, wenn durch eine richtige Schulung der ganze Stand gehoben wird. Von der Tüchtigkeit der Hausgehültin hängt ja die Gesundheit und Be• haglichkcit der ganzen Familie ab. Darum, ihr Eltern, lasset eure Töchter vor allem für ihren natürlichen Beruf, für den der Hausfrau vorbilden, strebt sie dann über dieses Ziel hinaus, so stehen ihr noch 1alle Wege offen, und die erlernte hauswirtschaftliche Tüchtigkeit wird ihr im Leben stets von Nutzen sein. Zeigt uns doch König Salomon in seiner Verherrlichung des אשת ריר das Weib zunächst als selbständige Leiterin und Urdneriu des Hauses, deren wirtschaftliche Tüchtigkeit und Emsigkeit das Hauswesen musterhaft gestaltet und den Wohlstand mehrt, und die dann erst freiwillig zur Genossin der Mühen und der Arbeit des Mannes wird. Von ihr heisst es : .■״ רידז^ד בשערי: מעשירin den Toren rühmt man ihre Werke*. Kreditgenossenschaften in Oestreich-Ungarn. ,Im Hinblick auf das von unsrem Verbände geplante Kreditinstitut ist es nicht ohne Interesse auf die Ent- Wicklung der Kreditgenossenschaften in Oestreich- Ungarn einen Blick zu werfen. Das Genossenschaftswesen hat sich dort ganz unter dem Einflüsse Deutschlands entwickelt und seirte Anfänge datieren erst aus den achtziger Jahren. Gleich imponirende Ziffern, wie sie unsere Aufstellung in No. 11, 1906 brachte, können daher in dem ohnehin wirtschaftlich schwächeren Nachbarreich selbstredend nicht vorhanden sein, aber die nachstehenden Zahlen beweisen, dass es auch dort mit raschen Schritten vorwärts geht. Es betrugen in tausenden Kronen Zahl der Genossen- 1 schäften Geschäftsanteile Reservefonds Darlehen Reingewinn a) Oester- 1880 j 946 43027 10220 285150 4417 reich 1902 6107 114881 71989 1353429 11580 b) Ungarn 1080 271 30366 1450 23216 2234 1904 2462 171131 18487 200820 13421•׳ c) Kroatien 1881 . . 19 1912 62 1318 176 und Slavonien 1903 526 ן 13315 769 - 14569 973 Wenn also Kreditgenossenschaften überall ZU güll stiger Entwicklung gelangen, so wird es auch unserem Verband gelingen, mit dieser Form ein gutes Resultat zu erzielen. - -y!v■ 05״< ״

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