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Der Sabbath · 1907-05-01 · 5 & 6 (Mai-Juni 1907) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
7 (1907)
Issue
5 & 6 (Mai-Juni 1907)
Date
1907-05-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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36 Der Sabbath. diese Zusammenkünfte wird je nach Möglichkeit ein .Arbeitsstundeltplan aufgestellt. So Hessen sich z. 6. Unterrichtsstunden in Gesetzesvorschriften, hauptsächlich über den Sabbatp (an Hand des Chaje Odom, Hirsch, Chaurew, Stern, Vorschriften der •Thora etc.) festsetzen. Verfügt man über eine geeignete Lehrkraft, so wäre natürlich Gemoro, Mi^chaa und etwa die Wochensidra durchzunehmen.^st ibselut keine ausgebildete Lehrkraft vorhanden, sfr wird sich frines der Mitglieder dieser wichtigen Aufgafie .widmen können, indem es sich gründlich in einer dieser Materien vorbereitet und dann die übrigen Vereinskolleg׳en einführt. Es ist 'das längst nicht so schwierig, wie es sich derjenige vorstellt, der es noch nicht geübt hat, denn wir Juden sind alle geborene Pädagogen un^ps muss nur diese Begabung in uns geweckt werden-• Ei de dieser Wochenstunden sollte dann vielleicht auch der Besprechung jüdischer Angelegenheiten gewidmet sein. An.pand der Zeitungsberichte sollte man versuchen, sich über die das Judentum betreffenden Zeitereignisse Klarheit zu verschaffen und vor allem einem jeden Vereinsiäitgliede die Gefahren zu zeigen, die das gesetzestreue Judentum bedrohen. Findet sich ein Rabbiner oder sonstige auf jüdischem Gebiete massgetende Persönlichkeit am Platze, so wäre für die Jugen^ ein Abend zu bestimmen, an welchem diese'sich mit der Vergangenheit vertraut macht und sich bemüht von den jüdischen Geistesschätzen Kenntnis zu erhalten. Sehr lohnend ist es, wenn sich der Bebandlitng eines bestimmten Themas seitens eines der Mitglieder dann eine freie Aussprache anschliesst, weil sich durch die eingehende Würdigung der Gegenstand dann erst richtig im Geiste befestigt. ln ähnlicher Weise wäre für die Frauen und Mädchen ein Plan aufzustellen, nach welchem diesen, am besten am Sabbath, in Zusammenkünften eine entsprechende Kenntnis des jüdischen Gesetzes und besonders ihrer eigensten Pflichten vermittelt wird. Auch hierzu kann, wenn keine VQrgejjjldete Kraft vorhanden ist, ein ernstveranlagtes *Kglied sich selbst ausbilden und gerade hier ist auf reiches Erträgnis des Unterrichtes zu rechnen, denj^wie es unsere glorreiche jüdische Geschichte lehrt, haben! gerade'die jüdischen Frauen stets an der Erhaltung unseresheiligen Gesetzes den grössten Anteil gehabt. * Es ist nur eine kurze Skizze, die hier ein sehr weites Gebiet auf dem sich unsere Ortsgruppen mit glücklichem Gelingen und reichem lohnenden Ertrage bewegen können, in den Umrissen zeichnen sollte. Es wird fernerem näheren Eingehen, an dem sich, wie zu hoffen steht, unsere Ortsgrappenmitglleder recht lebhaft beteiligen werden, Vorbehalten bleiben müssen, Einzelheiten noch zu erwägen. Jeder Vorschlag wird willkommen sein und jeder Hinweis gerne entgegengenommen werden, gilt es doch der Erhaltungunserer Thora und unseres Sab b'ath. j ■•ו•• « ■Mm «■■»I ^■JL״ ׳■ *!«■fr- 1 1 1W m i* ,D . , f m יך׳ . Was soll unsere Tochter werden?*J l>ie hantige wirtschaftliche Lage und die Steigerung der Lcbcnsanspruche in allen Verhältnissen haben die Verheiratung unserer Töchter, «nd namentlich eine frühzeitige Versorgung derselben durch did'Ehe sehr erschwert. Daher kommt es, dass die Frage der Berufswahl, die früher nur für unsere Söhne erörtert wurde, heute *; Aas N'r. 13 des .Israelit־. auch für unsere Töchter in Betracht kommt. Selbst auf dem Laude,, wo man bislang die schulentlassenen Mädchen bis zu ihrer Verheiratung im Elternhause beschäftigte, hat sich die Ueberzeugung Bahn gebrochen, dass auch die Tochter genan wie der Sohn zum Kampf ums Dasein vorbereitet werden muss, und dass ihre gut ausgebildete Arbeitskraft ein Kapital darstellt, das Zinsen tragen und oft genug die fehlende Mitgift ersetzen kann. Den sorgenden Eltern und. Erziehern, die ihre Tochter zum Erwerb ertüchtigen wollen, sollen nun hier in kurzen Zügen die Berufe geschildert werden, die sich dem jüdischen Mädchen zur Wahl darbieten, sowie die Aussichten, die sich ihm auf jedem einzelnen Gebiete eröffnen. In der Hauptsache sind die Berufe, in denen sich unsere Töchter bestätigen können, in 4 Kategorien zn teilen. 1. Der Beraf der Handarbeiterinnen : Schneiderin, Modistin etc. 2. Kaufmännische Berufe: Verkäuferin, Buchhalterin. B. Erziehungsberuf: Lehrerin, Erzieherin, Kindergärtnerin 4. Hauswirtschaftlicher Beruf: Köchin, Kochfräulein, Stütze der Hausfrau etc. Wohl wären noch verschiedene andere Berufe zu erwähnen, z. B. der Fabrikarbeiterin, der Krankenpflegerin. Doch lassen sich aus den Erfahrungen der wenigen Kepräsentanten dieser Berufe keine allgemeinen Schlüsse ziehen. Die Fabrikarbeit wird Gottlob von jüdischen Eltern noch sehr gescheut, weil sie schwere moralische und gesundheitliche Gefahren mit sich bringt, und nur durch die äusserste Not gezwungen oder in Anbetracht gänzlicher Unfähigkeit zn einem anderen Erwerbszweig, werden Eltern ihr Kind der Fabrikarbeit zuführen. In der Tat besteht die grösste Zahl der jüdischen Fabrikarbeitepnnen in Deutschland aus Ausländerinnen, die mangels irgend einer Vorbildung anderweitig nicht 'ankommen können. Mit Erfolg bemühen sich verschiedene Vereine, die der sozialen Fürsorge dienen, auch hier Wandel zn schaffen und den zugereisten Mädchen einen anderen Erwerb zu ermöglichen. Der Beruf der Krankenpflegerinnen, der seit kaum zwei Jahrzehnten den jüdischen Mädchen erschlossen wurde, erfordert einen sehr hoben Grad von Aufopferungsfähigkeit und ist mit enormen Anstrengungen verbunden. Es ist dazu eiue besonders kräftige widerslandsfähige Konstitution notwendig, sodass sich nur wenige Mädchen dafür eignen. Mit Vorliebe wenden sich dagegen die jungen Mädchen, nameutlieh die vom Lande, der Schneiderei zu, nicht zum wenigsten, weil sie in diesem Beruf leicht am ״r frei haben. Die Lehrzeit einer Schneiderin dauert 1':'2—2 Jahre, in denen keinerlei Vergütung’ gegeben wird; dann folgt eia Zuschneideknrsus von I()wöchentlicher Dauer, während dessen die angehende Schneiderin für ihren Unterhalt ebenfalls auf die elterliche Hülfe rechnen muss. Später beträgt ihr Tagelohn je nach der Fertigkeit im Arbeiten, wenn sie im Geschüft tätig ist, 1.50 M. bis 3 M., innerhalb 3 Jahren steigend. Als Hausschneiderin bekommt sie 2.50—4 M. und hat dabei an den Werktagen freie Kost. So bedarf das Mädchen in den ersten Jahren noch elterlichen Zuschusses. Und selbst eine tüchtige Schneiderin mit eigenem Geschäft and grossem Kundenkreis wird es bei den heutigen enormen Geschäftsspesen nur in den allerseltensten Fällen zu grösseren Ersparnissen bringen. . Als Putzmacherin hat die Tochter eine Lehrzeit von 1V«—2 Jahren durchzumachen, bei einer Vergütung von höchstens 10 M. den Monat; folglich geht hier ebenfalls der Unterhalt des Mädchens während der ganzen Lehrzeit — teilweise ist es auch noch in den ersten Jahren danach der Fall — den Eltern zur Last. Die ausgebildete Modistin wird im ersten Jahre mit M. 40, die im dritten Jahre bis M. 70 steigen, bezahlt. Hier fällt erschwerend in die Wagschale, dass die Modistinnen häutig genug während der stillen Saison — etwa׳ ein Drittel des Jahres — ohne Beschäftigung und! ohne Bezahlung sind. Besser besoldet werden die kaufmännischen Stellungen der Verkäuferinnen und Komptoiristinnen. Die Verkäuferin macht eine zweijährige Lehre durch und erhält dafür gewöhnlich im ersten Jahre 10 M., im zweiten 15 M. den Monat. Nach beendeter Lehrzeit wird sie dann mit einem Anfangsgehalt von M. 40 durchschnittlich bis za M. 80 in etwa 5 Jahren steigend, angestellt, so dass auch hier während der Lehrzeit and in den ersten Jahren der Berufstätigkeit den Eltern eine finanzielle Unterstützung der Tochter obliegt. Noch weit mehr Aufwand für die Ansbildung, womit allerdings auch die Aussicht auf grösseren finanziellen Erfolg verbunden ist, hat die Bachhalterin zu machen. Von ihr wird meist der Besuch einer Handelsschule mit ein- bis zweijährigem Kurse, (je nachdem die Vorbildung des Mädchens bereits gediehen ist), verlangt; also mass da das Elternhaus nicht nur für die Pension, sondern auch für Schulgeld, die nötigen Schulbücher etc. aufkommen. Die gut vorgebildete Komptoiristin, von der allerdings auch Kenntnisse in fremden Sprachen, Stenographie and Maschinenschreiben, verlangt werden, erhält dann als Anfangsgehalt 60 M., steigend innerhalb 6 Jahren bis za 120 M. Doch stellt sich eine grosse Schwierigkeit im kaufmännischen Berufe den jüdischen Mädchen entgegen, die den Sabbat nicht entweihen wollen. Ein sehr grosses Angebot von Kräften steht schon heute einer geringen Nachfrage gegenüber, denn von der kleinen Zahl Samstags geschlossener Geschäfte engagiert nur der kleinste Teil

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