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Der Sabbath · 1907-04-01 · 4 (4.1907) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
7 (1907)
Issue
4 (4.1907)
Date
1907-04-01
Page
[Seite] (sequence 5)
Language
German
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Der Sabbath. Der Sabbath vor den Münchener Gemeindebehörden. München. 26. April. Das Geraeindekollegium beriet am II. April über ilie Frage der Einführung der vollständigen Sonntagsruhe. Die Frage war in den Ausschüssen eingehend erörtert worden. Es war eine grosse Anzahl ,von Eingaben eingegangen, die sich teils für, teils gegen die Erweiterung der Sonntagsruhe aussprachen. .Mehrere Vereine hatte eine Umfrage veranstaltet, deren Resultat einer Erweiterung der Sonntagsruhe günstig war.. 16 gesetzestreue jüdische Firmen petitionierten um die Erlaubnis ihre ebenfalls gesetzestreuen Angestellten hinter verschlossenen Türen zu beschäftigen. Gemeindebevollmächtigter Wörz (üb.) erstattete in der Sitzung das Referat. Er beantragte die Annahme der Ausschussbeschlüssc. Die Eingabe der jüdischen Finnen ersuchte er zn berücksichtigen. Er verwies auf die auf ein Gesuch der bayerischen Rabbiner erfolgte Entschliessung der Regierung, die es den Gemeindcbehöiden nahelegt, das Verlangen zu bewilligen. Für den Fall, dass das Gemeindekollegium dem Wunsche nicht willfahre, sei der Wegzug der Firmen zu befürchten, die meist Engrosgeschäfte, daher ankeinen bestimmten Platz gebunden sind. An das Referat schloss sich eine mehrstündige Debatte an. Die Sozialdemokraten beantragten die vollständige Sonntagsruhe mit Ausnahme der beiden Oktoberfestsonntage und der beiden Sonntage vor Weihnachten, an denen von 1(1—1 bezw. von 10—6 geöffnet werden solle. Gemeindebevollmächtigter Gutmann (lib.) beantragt, den strenggläubigen jüdischen Geschäften zu gestatten, dass sie ihre jüdischen Angestellten 2 Stunden im Contor beschäftigen. Gemeindeberollinächtigte Riggauer (Zentrum) bekannte sich ebenfalls als Freund der völligen Sonntagsruhe. Er habe aber nicht das Herz dazu dafür zu stimmen, da ihm eine Reihe von Geschäftsleuten nachgewiesen haben, dass sie sehr schwer ■ dadurch geschädigt würden. Der Antisemit Wagner erklärte, er werde nicht für die Ausnahmen za Gunsten jüdischer Firmen stimmen. Professor (juidde (Dem.) führte za diesem Punkt aus: Was die Behandlung der jüdisehen Finnen anlange, so scheine es ihm geboten, hier Toleranz zu üben, und denen, die an Samstagen vollständig geschlossen halten, zu gestatten, dass sie ihr jüdisches Personal hinter verschlossenen Türen eschäftigen. Die Beschäftigung von christlichem Personal sei ja überhaupt ausgeschlossen. Er möchte bitten, die betr. A n r e ־ gung dem Magistrat hinüberzugeben. Herr Gutmann befürwortete nochmals seinen Antrag. Wenn davon gesprochen würde, dass damit eine Ausnahme geschaffen werde, so sei darauf za erwidern, ,dass umgekehrt za Ungunsten der orthodoxen Juden eine Ausnahme dadurch geschaffen würde, dass sie zu ihrem Feiertag auch noch den darauffolgenden Tag zu feiern gezwungen wären, der nach ihrer religiösen Anschauung kein Feiertag sei. Bei der Ab- Stimmung wurde schliesslich der Antrag der Socialdemokraten auf Einführung der vollen, ganzjährigen Sonntagsrnhe mit allen gegen 12 Stimmen abgelchnt, der der Ausschüsse 1 völlige Sonntagsruhe vom 1. Januar bis Ende August) mit allen gegen 17 Stimmen angenommen. Das Gesuch der jüdischen Firmen wurde mit den anderen von dem Referenten und Mitglieder des Kollegiums gegebenen Anregungen dem Magistrat zngeleitet. Die freundliche Haltung des Gemeindekollegiums zu der Petition der jüdischen Firmen gab Anlass zu einer kleinen Zeitungspolemik, ln einer Zuschrift an die .Münchener Neuesten Nachrichten“ wurde diese Petition heftig bekämpf. Der Verfasser behauptet dabei, in Norddeotschland hätten viele israelitische Kultnsgemeinden für die Mitglieder, die an Samstagen keine Zeit haben, an den Sonntagen einen besonderen Gottesdienst eingerichtet, der ffeissig besucht werde; dort passten sich also die Minderheit den -social-wirtschaftlichen Forderungen der Mehrheit an. Hierauf erwiderte eine andere Zuschrift an die .M. N. N.“ folgendes: ,Zu der bezüglichen Zuschrift in der letzten Nummer' wird uns geschrieben: Weder kann ernsthafter Weise daran gedacht werden, durch einen moralischen oder gesetzgeberischen Zwang die strenggläubigen Bekenner der israelitischen Religion dazu zu veranlassen, ihren allwöchentlichen Ruhetag vom Samstag auf den Sonntag zu ▼erlegen, noch haben jemals die verschiedenartigsten Experimente betreffs Verlegung des .'abbaths auf den Sonntag, welche vor Dezennien von einzelnen Vorkämpfern des Reformjudentums in Amerika unternommen wurden, aus begreiflichen Gründen den allergeringsten Erfolg gehabt. Aus diesen Erwägungen heraus hat jenes Land, welches uns bezüglich Entwicklung von Handel und Industrie im allgemeinen vorbildlich ist und in welchem die Forderung der Sonntagsruhe in idealer Weise bereits durchgeführt ist — England —, . die weitgehendsten Ausnahmen für jene israelitischen Firmen, die am Samstag ihre Kontore geschlossen halten, geschaffen. Der Wortlaut dieser Bestimmungen hat wohl auch das Gemeindekollegium veranlasst, die — übrigens vom Ministerium befürwortete — Ausnahme für die in Rede stehenden Geschäfte in Anregung zu bringen. Es wäre ein Unding, jemanden wider seinen Willen dazu zu zwingen, zwei bezw. zwciundeinhalb Tage zu , feiern, ihn dadurch im wiitschaftlicblen Kampfe konkurrenzunfähig zu machen und es würde einen nicht zu rechtfertigenden Gewissenszwang bedeuten, falls der Magistrat dur;11 Ablehnung dieser Ausuabmsbestimmungen die strenggläubigen I.srteliten indirekt veranlassen würde, eines der grundlegenden (•esetze ihrer Religion zu verletzen. Mit Recht hat der Einsender der fragliehen Notiz das Moment hervorgehuben, dass es sich bei der Sonntagsruhe vor allem um eine wirtschaftlich soziale Forderung ־־fcande t. Dieser Forderung wird aber Genüge geleistet, wenn die in Rede stehenden Angestellte von Freitag Nachmittag bis Sonntag Fri h und von Sonntag Mittag 12 L’hr bis Montag Früh feiern, wahret dj doch kein ernsthafter Sozialpolitiker daran denken kann, diese A:1-' gestellten, die in anderen Geschäften eben wegen der Beobachtung ihrer religiösen Vorschriften nicht Unterkommen können, nun' zu zwingen, von Freitag Nachmittag bis Montag Früh nicht zu arbeiten. Die Kontrolle der betreffenden Geschäfte ist eine überaus leichte. Der Magistrat wird gewiss in vorliegendem Falle den strenggläubigen israelitischen Firmen dieselbe Erleichterunj einräumen, die das Gemeindekollegium den Spediteuren uni Brauereien anstandslos konzedierte “ ־־ Am 19. April nahm nun der Magistrat zu den Beschlüsse! der Gemeindebevollmächtigten Stellung. Referent Schöner ersucht um Annahme dieser Beschlüsse. Bezüglich der Eingabe der isräclitischen Geschäftsinhaber sprechen nach seiner Ansicht viele Grunde für die Zulassung einer Ausnahme, zwar nicht von 9—12, wie efe gewünscht wurde, aber von 10—12, unter der bekannten Bedingung, dass nur jüdisches Personal in Frage komme. Magistrat L e b r e c 111 (lib. 1 beantragte ganzjährig! volle Sonntagsruhe und schliesst sich hinsichtlich der israeUtischei 1 Geschäfte dem'Referenten-an. Schmidt (Soz.) stimmte der Ausnähme für die isr. Geschäfte nicht zu Nagler (Zentr.) erklärte er könne sieb, obwohl er antisemitisch angehaucht sei, doch mit de ׳ Ausnahme für diese Geschäfte, einverstanden' erklären. Bei der Abstimmung wurde entgegen den Beschlüssen des Gemeindekollegium der Antrag auf Einführung der vollen ganzjährigen Sonntag: ruhe mit 19 gegen 8 Stimmen a n־g e n p m m e n. Der P e t i t i '0 1 der israel. Firmen wird stattgegeben.. Die ,Münch. Allg. Ztg.“ veröffentlichte hierzu folgenden, au^ ihrem Leserkreis eingegangenen Artikel: ״Die vom Magistrat in seiner jüngsten Sitzung beschlossene Ausnahmebestimmung zugunsten der orthodoxen jüdischen Engros- Firmen wird bei einem Teil des Publikums missverständlich dahiä glossiert, als ob es 'sich hierbei um Bevorzugung der Angehörige■ einer einzelnen religiösen Richtung handle, und die Bemerkung daran geknüpft, dass eine derartige Ausnahmegesetzgebung im modernen Staate keinerlei Berechtigung mehr verdiene. Diese Auffassung ist, wie aas der Lektüre der im Magistrate über die Materie gepflogenen Erörterungen ersichtlich, eine durchaus irrige. Nicht um den betreffenden Finnen eine Bevorzugung zu gewähren, sondern um ihnen die Notlage, in welcher sie sich durch das Festhalten a:1 ihrer religiösen Ueberzeugung (strenge Observanz der durch dai mosaische Gesetz vorgeschricbenen Sabbathruhe) und die sich an deh Ausgang des Sabbatbs unmittelbar anschliessende Sonntagsruhe nun• mehr befinden, einigermassen zu erleichtern, hat sich der Magistrat veranlasst gesehen, diesen Firmen zwei Ansnabmestnnden — und zwar lediglich für die Beschäftigung ihrer isradlitischen Angestellten im.inneren Kontorbetrieb — zu gewähren. Da diese auch durchwegs der orthodoxen Richtung angehörenden Angestellten in anderen Geschäften eben wegen dieses Festhaltens an der religiösen Tradition kein Engagement linden können, 80 kommt die erwähnte Ausnahmebestimmung den betreffenden Prinzipalen wie den Angestellten, welch lelztere andernfalls 2V! Tage feiern müssten, zugute. Wie notwendig diese Ausnahmebestimmung ist, erhellt aus einem Blick in den israelitischen Kalender. Es fällt z. B. in diesem Jahre das israelitische Neujahrsfest auf Montag uad Dienstag, den 9. and 10. September, und würden alsdann nicht nur die betreffenden Angestellten von Freitag, den 6. September, nachmittags, bis Mittwoch, den 11. September, früh zur Untätigkeit ver• urteilt, sondern innerhalb des gleichen Zeitraumes wären alle wichtigen Buchungen, Weitergirierung von präjudizierlichen Wechseln usw. ausgeschlossen. Wenu von vereinzelter Seite der theoretische Ein wand erhoben wird, dass mit der Durchführung der Emanzipation der Juden i n Jahre 1869 die Juden einen gesetzlichen oder moralischen Anspruch auf Berücksichtigung ihrer religiösen Vorschrift verloren haben,!0 ist diese Argumentation natürlich eine haltlose und verkehrte. Denn dem Gesetzgeber, der den Bekennern des Judentums die Emanzipation gewährte, ist niemals beigefallen, den letzteren die Betätigung uni Ausübung ihrer Religion, zn deren grundlegenden Gesetzen bekannte:■- maasen die Sabbathruhe gehört, verkümmern oder unmöglich gestalten zu wollen und am allerwenigsten wäre es mit den Prinzipien des Liberalismus zu vereinbaren, durch Voreutbaitung einer 80 geringfügigen Erleichterung einen Gewissenszwang auszuüben oder di: Existenzbedingungen der schon an sich durch ihre religiösen Vor- Schriften ungünstiger gestellten Firmen weiters zu erschweren. De verstorbene Staatsrechtslehre^ Professor Dr. W. v. Sevdel hat^ in

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