Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 7 (1907)
- Issue
- 3 (3.1907)
- Date
- 1907-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 12)
- Language
- German
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22 Der Sabbath. Aktcna.!Wir berichteten Tor einigen Monaten, dass der Unsketier M. Ton? der '2. Koapagnie des in Altona garnisoniarenden Infanterie-Kegnnents Graf Bose (1. Thür.) No. 81, der sich znr Sekte der Adventfsten bekennt und als solcher die Zeit Tom Freitag abend bis zum Sonnabend abend als den siebenten Tag nach Gottes Gebot heiUgt, wegeiljG e h ors am s v£r w e 1 g e rn n g zu drei Wochen strengem £rrts!t Verurteilt sei.'Er hatte sich unter Hinweis auf die Bibel gleicht nach seiner. Einstellung beim Militär geweigert, am Freitag abend־ an der Putzstunde teilzunehmen. Heute hatte sich AI. wegen des gleichen Vergehet!? Tor dem Kriegsgericht der IS.'Division in Altona zu Terantworten. Nachdem er die drei Wochen strengen Arrest Terbüsst hatte und in die Kompagnie zurückgekehrt war, sollte er am Freitag wieder an der Putzstunde teilnehmen, erklärte jedoch genap wie beim ersten Male, zwar bescheiden, aber stbr entsihie« en, dass er ,Gott mehr gehorchen müsse als den ' Menschen“, m.d dass er deshalb am siebenten Tage nicht arbeiten könne. Das Kriegsgericht verurteilte M. heute zu zwei Monaten Gefängnis. Der Adventist nahm die Strafe klaglos an. — Auf eine Ton Herrn <!berrabbiaer Dr. Lerner am 4. Dezember 1!HM> an das Generalkommando des IX. Armeekorps gerichtete Eingabe erhielt er folgcrfdtn lit^cheid: JX. Armeekorps, Generalkommando. Abtlg. II. b. X. 1. .!>•2. Altona, d. ti. 12. 11HN1. Das Generalkcm-־ ruando.F'iwidert auf da.-’ gefällige Schreiben vom 4. dieses Monats — J. N'o. {■»> :1 — ergebenst, da.-s die hiesigen Truppenteile ange•' wiesen worden sind, den Mannschaften mosaischen Glaubens — soweit die dienstlichen*A4fotdf rui gen dies gestatten — nach Möglichkeit Gelegenheit zu geben, dtu Gottesdienst am Sonnabend-Vormittag Ton!)—11 I hr in der hit.-^in -Njnugoge zu besuchen." Von Seiten des G1׳Eeralk(«U‘1an<h׳s. Der thef des Gtneralstahe’s;gez.) Fuchs, ObtrstleutnunfT— An!las י'berrabbiuat zu Altora. Hchensalza, 1. Fe!-jyuar. Mit dem Neubau der Senagoge in der'Soolbadstrasse wi1d~ifcdiesem Frühjahr begonnen, und der ganze Bau ,wird ein! m bewäMHn Baumeister übertragen werden. Nun war die Frage zu diskutie*n. ob der l>au־Unternclmer zu verpflichten aei, den Hau wiibrti d fl! r l1-jährigen Bauzeit, die wöchentlichen Athcitstage — 6 Taste — uiiunterbrocben, oder mit Unterbrechung des c'abbathtiiges, also nur ■1 wö.-htrtlicLen Arbeitstagen, ausfübren zu lassen. Jin letzten Falle wird die Baruzeit verlänge-rt, und dre Baukosten «■rden um •ca.!;—DO״ Mfc. erhöLt. In der letzten Kepräsent in’ttnversammlung kam die Angelegenheit zur Beschlussfassung... Der Vorsitzende des Vorstandes wies daranf hin, dass Düsdtldorf und auch andere Gen cir.ih n ihren nagogenbau an den Sabbakl^n und Feiertagen nichr ruhen Hessen, dagegen hätten die Ada.v-Jisr01 ׳ in JbTlin und die* Gemeinde Posen ihren Isvnagogen- Bau an dm?;.b1 ״thin und Feie!lagen vollständig rubtn lassen. Er gab anheim, in Jiucksicht auf die- Mehrkosten,!lern Beispiel Diisseldorfs zu folgen. Die Majorität aber entschied,!fass der IV a u;!tu!> b l> a t h zu ruhen habe u n <1 bewilligte a n s t a n d s 1,) - die M t h r b a u k o s t e n. (Bravo.׳) Nürnberg, U Februar. Ein Israe lit hatte, als znr Verhandlung einer von ihm g! stellten l’rivatleleidigungskiage Termin auf einen Bamstag ״nbcruuu.t worden war, das Gesuch gestellt, einen •anderen Zeitpunkt auzusetzen, da er-an einem Samstag nicht bei Gericht erscheinen könne. This Verlegungsgesuch wurde, wie das ,Hamb, Fainl Blatt‘ berichtet, abgeiehnt, und als bei dem Termine der Kläger nicht erschien, wurde vom :•chölfengericht auf Grund der Bestimorangen der Mtafprozessordnung die Klage•' als zurück genommen erachtet und die Kitg-ttplicng beschlossen. Gegen dieses Urteil legte der Kläger JHrufung^tip-welche aber von der?. Instanz verworfen wurde. — In diesem Fpffe hätte allerdings der Privatkläger sich ׳ durch einen Anwalt oder sotst Jtmand vertreten lassen können. Etwas anderes wäre es gewesen, wenn er als Zeuge der Zeugnispflicht an eimm Suhftam hätte zu genügen gehabt. In solchem Falle nehmen lieksnniliib die («richtein den meistin Fällen billige Bücksicht auf d cn religiöse^ Standpunkt. ׳ “',*Eine jüdische Dichterin. - Die Verfasserin des folgenden, in jüdisch-deutscher Kundart geschriebenen Gerichts, Frau Louise Meyer, war die Toc^jjer streng religiöser Eltern, namens Chaim und Traindel May und erblickte das Licht der Welt int Jahre 1798. Ibi; Vater war Begistrator der deutsch-israel. Gemeinde in H^h^iturg, und da er bei bescheidenem Einkommen eine zahlreiche Familie zu ernähien batte, ward das Anerbieten von d»r Mutter Bruder, die älteste Tochter, Louise, bei sich, au!nehmen zu wollen, um der Tante die Arbeit im Hause zu erleichtern, mit Freudei) angenommen. In dem neuen Heim fand die sehr gut veranlagte Novize sehr bald zum Selbststudium die nötige Zeit, um naebzuholen, was der mangelhafte Schulunterricht der damaligen Zeit ihr schuldig geblieben war, und ihre Lieblingsfächer waren namentlich Geschichte, Literatur und moderne Sprachen. Vermöge ihrer schnellen Auffassungsgabe und ihres guten Gedächtnisses, (welches sich beispielsweise schon während der Belagerung Hamburgs durch die Franzosen in den Jahren 1812/13, wie sie noch ganz klein war, bemerkbar machte and Erstaunen erregte, als sie in Nachbarsbäuser gerufen ward, um als Dolmetsch im französischen zu dienen) war sie bald im Stande französische und englische Bücher zu lesen, sowie sich in kurzer Zeit in den beiden Sprachen geläufig zu unterhalten; sie befasste sich auch gern mit deutschen Aufsätzen, wie sie auch gelegentlich zu Familienfesten reizende Lieder und Gedichte schrieb. Aber als Gegnerin des sogenannten ״Blaustrumpf“ ging die häusliche Arbeit allem Wissen voran und oft pflegte sie zu sagen; ״Von acht Uhr an gebürt mir der Abend.“ Ihre Freude an der häuslichen Tätigkeit war besonders bei ihr ausgebildet, und da sich zu diesem freundliches und bescheidenes Wesen gesellte, war es kein Wunder, dass sie bald von den besten, auch geistig hervorragenden jüdischen Familien ihrer Vaterstadt aufgesucht wurde. Lippchen May, wie sie genannt wurde, galt in diesen Kreisen als ein hochangesehenes, gebildetes MädcheD. Anregende geistige Unterhaltung ausserhalb ihres Heims, und ein gutes Buch innerhalb desselben füllten ihre freie Zeit aus, sowie ״Lernen“ zuzuhören zu . ihren Neigungen zählte. Als reifere Jungfrau lernte sie einen frommen und gebildeten Kaufmann aus Svendborg, einer kleinen Stadt auf der Insel Kühnen in Dänemark kennen, der jährlich zum Einkauf nach Hamburg kam, und da sich gegenseitige Neigung bei ihnen einstellte, ward bald ein glückliches Ehepaar nach Dänemark hinüber geführt. Die junge Frau ward bald der Liebling der neuen Familie, nur mit dem Untetschiede, dass sie : statt wie bisher mit Juden, meist mit feinen christlichen Familien verkehrte, denn die in der Kleinstadt ansässigen Glaubensgenossen standen zumeist weit unter ihrem Bildungsgrad. Einer derselben war ihr indessen geistig ebenbürtig, und der war ihr Schwiegervater, ein in jungen Jahren aus Polen nach Dänemark Eingewanderter, der mit der Zeit ein bedeutender dänischer Patriot ward und : als Solcher bei üftentlichen Gelegentlichen, z. 13. zum Geburtstage des Königs oder bei Festlichkeiten verschiedener Vereine und Corporationen Gedichte und Lieder schrieb, oder sich sonst an den Wohllährtsbestrebungen des Landes beteiligte. Gelegentlich der Erwähnung dieses edeln Mannes, namens David Meyer, mag es von allgemeinem Interesse sein, ein Wort über die im vorigen Jahrhundert unter den Begierungen des Königs Friedlich des Sechsten und der darauf folgenden des Königs Christian des Achten geübte Toleranz gegen die Juden in Dänemark und deren Gleichstellung mit der christlichen Bevölkerung des Landes einzuschalten. Der eben Genannte, glaubenstreu bis an sein Ende, ward s. Z. in Svendborg zum Capitän der Bürgergarde ernannt, wie er auch lebhalt Umgang mit den Honorationen dek Stadt und der Umgegend pflegte. Als fernerer Beweis für die Toleranz gegen Andersgläubige mag der Tatsache Erwähnung geschehen, dass die Notablen der Stadt, an der Spitze der Bürgermeister, zur goldenen Hochzeit des Herrn Meyer und Frau Gemahlin (September 1843) das Jubelpaar, dessen; Angehörige und den grossen Kreis seiner Freunde einluden, : dieses seltene Fest im Bathause mit ihnen zu feiern, wo in der Mitte des von 400 Personen eingenommenen Saales ein separater Tisch für die Gefeierten und deren Ver-