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Der Sabbath · 1906-11-01 · 11 (11.1906) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
6 (1906)
Issue
11 (11.1906)
Date
1906-11-01
Page
[Seite] (sequence 8)
Language
German
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78 Der Sabbath. während danehen noch eiuReservefonds vonMk. 104 337 606 vorhjtntfen war. Mit den ihnen so zur Verfügung stehenden Mitteln gewahrten diese Genossenschaften im Berichtsjahre Kredite ־von zusammen «Ik. 3 661929 376 also mehr als 372 Milliarden. Einen hoch genaueren Einblick in das Wiiken der deutschen Kreditgenossenschaften erhalten wir, wenn wir aus äer Gesamtzahl jene 1020 Genossenschaften mit einer ^litgliederzahl von 586 595 herausnelmpn, die in dkm ,Allgemeinen Verband der deutschen E. p. W.* zus&mmengescblossen sind. Hier belief sich das Geschäftsguthaben der Mitglieder im Jahre 1905 auf Mk. 184 703436 mi^ einem Reservefonds voii Mk. 72 091 152.! An Krediten wurde im Laufe des Jahres 1905 von ihnen gewährt Mk. 3 094 602252; hiervon standen am Jahresschlüsse noch aus Mk. 970686 844. Von diesen Krediten wurden ,gewährt: ohne Sicherstellung 2.87"/0 gegen Bürgschaft 76.87% «׳ gegen Faustpfand 20.25% ' , , Der Reingewinn beträgt Mk. 16016 302, hiervon wurde ein ansehnlicher Teil zu Rückstellungen verwendet, so dass nur eine Dividende in Höhe von durchschnittlich 6’09% zur Verteilung gelangte.*) Die vorstehenden Ziffern ergeben, dass die deutschen Genossenschaften ausserordentlich segensreich Iwiiken, während gleichzeitig ihre Mitglieder für ihr iu^estirtes Kapital eine sehr angemessene Verzinsung erlangen. Die einzige ״ Frage, die uns noch zu beantw orten bleibt, wäre a'lso: gvird es dein von uns geplanten Institute müg- 'fipt^sein ein gleich günstiges Resultat zil erzielen׳ Unsre Antwort lautet dahin, dass kein Grund;.rorliegt, warum nicht '■auch in diesem Falle gleiche "Ursachen gleiche Wirkungen erzielen sollen. Es besteht!nur ein west ntlieber ,Unterschied, insofern als die meisten der hier erwähnten Institute ihre Kredite auf den Sitz ihrer Tätigkejt, und dessen nähere Umgebung beschränken, ^ährend unser Feld sich über ganz Deutschland zu erstrecken hätte. Wir leben aber dafür in einer Zeit wo Eisenbahnen!; Telegraph und Telephon die Entfernungen auf ein*Minimum; reducieren. Die Informationen, die wir als Unterlage der zu gewährenden Kredite nötig haben, können uns al$0 etwas teurer zu stehen kommen, das dürfte aber auch alles sein. In den obigen Ausführungen mussten eine Menge Detailfragen unerörtert bleiben, teils weil sonst der Raum dieser^Nummcr noch mehr als schon geschehen jin An- 6pruew%enommen worden wäre, teils weil wir die Regelung untergeordneter Punkte ruhig der Praxis anve^trauen dürfen. Worauf es heute ankommt, ist zu zeigeü, dass das geplante Kreditinstitut möglich und aus|fübrbar_l*t. Freilich wird seine Schaffung Mühe unjd. auch viel Zjiit kosten. Das soll uns aber nicht abhaltän mit der Arbeit zu beginnen. Wenn es je ein Ziel gab ,des Schweisses der Edlen wert,“ so ist es jenes, das unser Verband auf seine Fahnen geschrieben hat; dieseih Ziele näher zu kommen, dazu soll und wird die Errichtung eines Kreditinstitutes helfen. *y Jahrbuch des Allgemeinen Verbandes der auf Selbsthilfe j beruhenden deutschen Erwerbs- , und Wirtschaftsgenossenkchaften für 19®. Herausgegeben von Dr. Hans Cräger. Berli^ 1906. j J. Gattentag, Verlagsbuchhandlung G. m. b. H. j Zur ausserordentlichen Jlauptversammlung des ״Vereins zur Versicherung gegerr *Stellenlosigkeit.“ * Die heutige Nummer enthält eine Einladung zur ersten ausserordentlichen Hauptversammlung des ,Vereine zur Versicherung gegen Stellenlosigkeit“, deren Hauptgegenständ Satzungsänderungen bilden. Es sind vor allem zwei Punkte, die eine Aenderung: der Satzungen notwendig machen. Der eine, der vielleicht von vielen als Hauptpunkt betrachtet werden dürfte, ist aus dem hier beigegebenen W ortlaute der beantragten Aenderungen nicht ersichtlich, und schlicsst trotzdem eine recht bedeutende Veränderung gegen den bisherigen Zustand in sich. Es handelt sich nämlich um die Aufnahme von weiblichen Handlungsgehilfen als vollberechtigt» Mitglieder des Vereins. Bei Gründung des Vereins wurde beschlossen, um• das Risiko, das man damals mit einer Versicherung gegen! Stellenlosigkeit verbunden glaubte, nicht noch zu vermehren, von der Aufnahme weiblicher Handlungsgehilfen! abzusehen. Die weitere Absicht ging dahin, das Eindringen• weiblicher Arbeitskräfte in das Handelsgewerbe wenigstensnicht zu begünstigen, wie dies ohne Zweifel der Falt sein musste, wenn die von dem Verein von Anfang an projektierte Stellenvermittlung sich auch der Vermittlung־ weiblicher Arbeitskräfte angenommen hätte. Inzwischen sind beinahe neun Jahre verflossen.1 Die• Beschäftigung von Handlungsgehilfinnen hat auch in den! für uns in Betracht kommenden Kreisen ausserordentliehe Fortschritte gemacht. Es sind eine ganze Anzaht von Gehilfinnen in am Sabbat geschlossenen Geschäfte» tätig, und es ist kein Grund vorhanden, diesen den häufig angerufenen Schutz des ,Vereins Zur Versicherung gegen Stellenlosigkeit* zu versagen. Gilt doch das Sabbatgebot in gleicher Weise für Frauen wie für Männer, und steht doch die Gehilfin, die stellenlos wird, da sie nicht äussersten Falles jegliche Arbeit annehmen kann.womöglieh noch verlassener und hilfloser da, als es bei dem männlichen Gehilfen der Fall ist. So hat denn der Vorstand einstimmig den Beschlussgefasst, der Hauptversammlung die Aufnahme von Gehilfinnen als gleichberechtigte Mitglieder sowohl in Bezug־ auf Stellenvermittlung wie Versicherung zu empfehlen. Wenn diese tiefgreifende Aenderung in den Statuten keinen äusserlichen Ausdruck findet, so rührt dies daher, dass § 3 unserer bisherigen Satzungen, der von der Mitgliedschaft bandelt, folgendermassen lautet : ״Ordentliches Mitglied kann jeder israelitische Hand.- lungsgehülfe weiden, der in einen] am Sabbath und an den israelitischen Feiertagen geschlossenen Geschäft» Deutschlands tätig oder an diesen Tagen vom Dienst» befreit ist.“ Der hier vorkommeDde Ausdruck .Handlungsgehilfe“ umfasst aber, wie aus unserm Handelsgesetzbuch: hervorgeht, nicht nur Gehilfen sondern auch Gehilfinnen. Es ist somit ohne weiteres klar, dass es zur Aufnahme weiblicher Gehilfen in unsern Verein vollkommen genügt, wenn unsere Hauptversammlung sieb damit einverstanden erklärt, dass die bisher beobachtete Auslegung unserer Satzungen fortan aufgegeben wird. Der zweite Punkt, von ebenfalls nicht ganz unerheblicber Tragweite, betrifft die in jüngster Zeit sich mehrenden Fälle, in denen Mitglieder unseres Vereins Stellung im Auslande annehmen. Nach dem oben zittierlen Ab—

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