Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 6 (1906)
- Issue
- 11 (11.1906)
- Date
- 1906-11-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Sabbath, ד יt / Es betrug in Millionen Mark: die Einfuhr die Ausfuhr im Jahre 1894 454?».— im Jahre 1894 3349 — -.5457 1903 ־ , , —0575 1903 * . Im laufenden Jahre dürften Import und Export zusammen wol schon einen: Umsatz von 15 Milliarden erreicht haben. Durch den Einfluss der Studiengesellschaft künnta u. A eine systematische IIiidenkung junger Leute zu dem Studium und der späteren Pflege des Exportgeschäftes statttinden III. Hei den vorstehenden Ausführungen ist angenommen, dass dem geplanten Institut ein Betriebskapital von rund einer Million zur Verfügung steht. Es dürften hierfür «lie Formen in Betracht kommen: a) Actiengesellschaft b) Gesellschaft mit beschränkter Haftung c) Genossenschaft. Jede dieser Formen hat ihre Vorzüge und Nachteile, die wir gegeneinander abzu wägen haben werden a) A.ctie 11- Gesellschaft. Die Actien-Gesellsehaft ist die älteste und •'hekannteste dieser Formen; insbesondere sind wir gewöhnt, dass• bankmässige Geschäfte, soweit sie nicht von Privat- Personen ausgehen, in diesem ]!ahmen abgewinkelt werden. Was ihrer Benutzung für unsre Zwecke entgegensteht, ist vor allem der complicirte Apparat — Vorstand, Aufsichtsrat etc. — den das Gesetz hierfür vorsehreibl, hohe Gründungsspesen (Stempel) ferner der Umstand, dass Actien nur im Betrage von mindestens Mk. 1000— verausgabt werden können. Die im Gesetze ׳ vorgesehenen Ausnahmen, Acüenausgabe in Höhe von Mk. 200.— an, kommen für uns nicht in Betracht. Ferner müssen bei der Errichtung der Gesellschaft mindestens 25"••» des Kapitals bar eingezahlt werden. Da bei dem von uns geplanten Institut die Höhe des Grundkapitals nicht von vornherein mit Sicherheit feststeht, so dürfte sich dieser Weg als ungangbar erweisen. b) Gesellschaft mit besehränkter Haftung. Die ״G. in! b. JI.% wie sie kurzweg genannt wird, hat sich rasch die Gunst weiter Kreise erobert. Der Umstand, dass ihre Gesellschafter nicht über den Betrag ihrer Einzahlung hinaus verpflichtet sind, dass die Verbtfentlichung einer Bilanz nicht vorgeschrieben ist, überhaupt die möglichste Vereinfachung aller Formalitäten, haben bewirkt, dass sich in den wenigen Jahren seit ihrer Einführung mehr als 7000 Betriebe dieser Form bedienen. Für unsre Zwecke kann sie nicht in Frage kommen, aus den gleichen Gründen, die gegen eine Actiengesellschaft sprechen. Wir müssten uns von vornherein auf ein bestimmtes Kapital festlegen, dessen Einzahlung in Höhe von wenigstens 25°/0 ebenfalls sofort zu erfolgen hätte. Ferner hat das Gesetz die Uebertragung der einzelnen Gesellschaftsanteile, die Erhöhung des Gesellschaftskapitals an bestimmte Normen geknüpft, deren Erfüllung Zeit- und Geldaufwand erheischt. So erscheint auch die G. m. b. H. alsU für uns nicht geeignet. c) Genossenschaft. Der eigentliche Titel dieser Gesellschaftsart lautete: ^Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft‘. Die modern- Genossenschaftsbewegung nimmt ihren Ausgang in Eng land; in Deutschland wurde die erste Genossenschaft im Jahre 1849 von Schulze-Delitzsch ins Leben gerufen Je nach der Art ihrer Tätigkeit zerfallen die Genossenschaften in Vorschuss- und Kreditvereine, R 0 h s t 0 f f v e r e i n e , Konsumver- «ine, P r 0 d u c t i v g e n 0 s s e n s c h a f t e n u. s. w. Nach der Art ihrer <) r Genossenschafte a n i s a t i 0 11 unterscheiden wir : 1), Haftpflicht. Hier haften die einzelnen Mitglieder mit ihrem ganzen Vermögen für die ,Verbindlichkeiten der Genossenschaft 2) Genossenschaften mit X a c h s c 11 u s s p f 1 i c h t. ' Auch eine unbegrenzte, wenn sie! auch Nachschusspflicht auftritf. 3) Genossenschaften 111 i t Haftpflicht. Hier ist einzelneu Geschäftsanteiles, wir ■/.. B. an,, der Anteil ׳»einige .mk._;»uu.— und die Haftpflicht sei ,in gleicher Höhe normirt. so kann von den Mitgliedern ein N a c, h scliiss ü I) e r den 1 e t~zt e r e n B e ז r a g 11 i 11 a u s nie m als. verla 11 werden. ״ I Auch die .!ihrigen Best mmungen, die das Gesetz für Genossenschaften Wer letzteren Art verschreibt, erscheinen als für unsren Zweck durchaus geeignet. So genügen bereits 7 Mitglieder zur Bildung' einer Genossenschaft* Die Höhe der Geschäftsanteile kann beliebig testgesetzt werden. Die Zahl der Mitglieder und damit die Höhe des Gesamt Kapitals braucht: nicht von vornherein feslgelegt zu werden. Ferner sind die Bestimmungen über di6 Einzahlung der Geschäftsanteile gänzlich der Entsehliess■ ung der Beteiligten anhenjigeslellt. Beträgt z. B. wie oben angenommen der Geschäftsanteil Mk. 500— so kann die Einzahlung dieses Betruges an die Genossenschaft in der verschiedensten Weise erfolgen. So kann der Betrat׳ sofort voll eingezahlt werden; es können 5 Jahres-Raler von je Mk. 100.— festgesetzt, werden oder es kann di» Leistung durch monatliche Zahlungen von je Mk. 10.— geschehen. Alle diese verschiedenen Arten können neben einander bei ein und!derselben Genossenschaft zu׳ Anwendung kommen. | Gerade mit dieser Ver schiedenheit dürfte den bei ans bestehenden Verhältnisse! am besten Rechnung getragen werden können. In der Reihen unsres Verbaudes! wie unter den noch aussei stehenden Freunden unsrer Sache gibt es eine Anzahl Männer, die im Stande und gewillt sind, eine Zahlung von Mk, 500.— auf einmal zu leisten. Wesentlich grössei wird die Zahl jener sein, die vorziehen ihren Anteil i! ö Jahres-Raten von je Mk. 100.— aufzubringen. An zahlreichsten aber werden!jene Mitglieder sein, die ihre!. Beitrag durch Monatsraten;von Mk. 10.— oder Mk. 20.— aufbringen. Da alle Mitglieder vom Augenblick ihren Eintrittes an gleiche Hechjte gemessen, so kann die Ver■ schiedenheit in der Einzahlung des Anteiles wohl de ׳ Verwaltung etwas Mehrarbeit verursachen, aber die Lei• stungsfähigkeit der Genossenschaft bleibt davon unberührt, Sehen wir jetzt einmal, was diese Genossenschaften in Deutschland bisher geleistet haben. Am 1. Januajr bestanden 15108 Kreditgenossenschaften mit einer Mit(- gliederzahi von 2018 821 Hiervon hatten unlbeschräukte llaftpflicl 13324 mit 1 614 781 Mitgliedern, unbeschränkt Nachschusspflicht öl bei einer Mitgliederzahl von 11 739, während die von uns bevorzugte Form der beschränkten Haftpflicht bei 1733 Genossenschaften 1115t 392 301 Mitgliedern eingefiihrt war. Es liegen nicht von allen Genossenschaften genau Berichte vor sondern nur von 12712, die aber eine Gäsamtmitgiederzahl von 1 674 538 hatten. Das Geschäft n mit u 11 b e s c 11 r ä 11 k t e r 11 n 11 es c h r ä 11 k t c 1׳ hier ist die Haftung nur in Gestalt einer beschränkter las lfisico der Mitglieder ein nach jeder Richtung hin begrenztes. Wie die Höhe des so ist auch die Haftpflicht von vornherein in dem Statut, ttenau festgesetzt. Nehmen hetraire 51k. 500.— und gutliaben dieserMitglieder jbetrug zusammen Mk. 21t! 960! s- ')8