Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 6 (1906)
- Issue
- 9 (9.1906)
- Date
- 1906-09-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Sabbath bl nachsuchen müssen. Dies ist jedoch nach den Umständen des vorliegenden Falles zu verneinen. Denn bei Wahrnehmung des Termins an einem andern Tage als Samstag hätte der Beklagte, als Geschäfts, manu, eine Entschädigung für seine Zeitversänmnis beanspruchen können, und diese wäre den Kosten für seine Uebcrnachtungcn zum mindesten gleichgekommen. Seine Kostenrechnung ist daher ohne zutreffenden Grund von dem Landgericht beanstandet worden.“ Wenn der Prozess in erster Instanz nicht, wie im vorliegenden Falle, bei einem Landgericht, sondern bei einem Amtsgericht geschwebtי dieses aber die Kostenersatzforderung des Beklagten gestrichen und auf dessen Beschwerde das Landgericht die Streichung gebilligt hätte, so wäre eine weitere Beschwerde hiergegen nicht zulässig und das Oberlandesgericht nicht in der Lage gewesen, Abhilfe zu schaffen. Mit liilcksicht darauf, dass der Ausgang eines solchen Kostenstreits immerhin zweifelhaft ist, möchte es geraten sein, dass, in Beherzigung des in den vorstehenden Gründen des oberlandesgcrichtlichcn Be. Schlusses gegebenen Fingerzeiges, eine auf einen Sonnabeud oder Feiertag als Zeuge oder Partei vor Gericht geladene;Person zur möglichsten Vermeidung von Weiterungen dem Gesuche um Vor. legung des Termins die Anzeige beifügt, dass sie, wenn die Verlegung nicht tunlich sein sollte, auk deD — in dem Gesuch darzulegcnden — religiösen Bedenken bereits um Abend vor dem Terminstage am Terminsorte eiutreffen wird. Auch dann freilich steht es immer noch im Ermessen des Gerichtes. ob es die l’ebernachtung für notwendig erachtet. ff Zeugenpflicht und Jom Kippur. Unter dieser Spitzmurke berichten die T.agesblätter: Eine bemerkenswerte Entscheidung über ■die Frage, ob luden am jüdischen Versöhnungstage als Zeugen vor ■Gericht zu erscheinen verpflichtet sinu, hat das Königliche Amtsgericht Berlin-Mitte gefällt. Ein Bekenner des mosaischen Glaubens war von dem genannten Gericht auf den 2t). September d. J. als -Zeuge geladen. Sein Ansuchen, ihn von der Verpflichtung an diesem Tage, dem jüdischen Versöhnungsfestc, an Gerichtsstelle zu erscheinen, zu entbinden,* wurde zunächst mit der Begründung, dass die jüdischen Feiertage nicht zu den gesetzlich anerkannten Feiertage gehören, abgewiesen. Daraufbin betonte der Betreffende in einer Eingabe an den Amtsgeriehtspräsideuten, dass er sich durch die Zurück- Weisung seines Gesuchs iu seinem Gewissen bedrängt fühle und wiederholte seine Bitte. Das Kgl. Amtsgericht verlangte nun von, -dem Zeugen den ״Nachweis, dass ihm die jüdische Religion nach der gekennzeichneten Richtung Gewissenspflichte 11 aufer lege“. Nachdem er dem Gericht den geforderten Nachweis erbrach hatte, wurde der Termin verlegt und damit seinem Ersuchen statt; gegeben. Vermischte Nachrichten. Pressburg 28. August. Die hiesige Firma Schnitzer Mor, j Ledernicderlage en gros und en detail versendet an ihre Geschäftsfreunde ein Cirkular folgenden Inhalts: ״Mit folgendem erlaube ich! mir die höfliche Mitteilung zu machen, dass ich vom heutigen | Tage ab mein Geschäft an j&dem Samstage und Feiertage : geschlossen halten werde, und bitte daher Ihre geschätzten Aufträge danach einrichten zu wollen. Gleichzeitig bitte ich mir Ihr geschätztes Wohlwollen auch fernerhin zu schenken und versichere Sie wie bisher der soUdesten und reellsten Bedienung.“ 1כסותז יונ! London, 12,'Aug. Die parlamentarische Enquete-Commission, die zur Prüfung der Frage einer erweiterten Sonntagsruhe eingesetzt war, hat jetzt, wie der ״Israelit“ berichtet, nachdem 12 Sitzungen abgehalten und 78 Zeugen vernommen worden sind, ihre Verhandlungen abge- : schlossen. Der die jüdische Bevölkerung besonders interessirende Passus des offiziellen Berichts lautet folgendermassen: ״Schliesslich lenkt die Commission ihre Aufmerksamkeit auf' die Interessen der Juden, denen sie 3e.hr sympatisch gegenübersteht. Es wäre ihr angenehm, wenn ein | Compromiss zustandekäuic, das. tiie •jüdische Gemeinschaft zufrieden stellte. Die Commission hat sich davon überzeugt, dass jedes Gesetz hei ihr auf Widerspruch stossen werde, das den am Samstag feiernden Juden nicht am Sonntage inre Geschäfte zu öffnen erlaube. Anderseits wurde eine solche Erlaubnis wahrscheinlich die Gegnerschaft der übrigen Ladenbesitzer erwecken, und die Kommission kann sie daher nicht empfehlen. Die Kommission bedenkt jedoch, dass es in den grossen Städten Bezirke giebt, die fast nur von Juden bewohnt sind. In diesen Bezirken haben :ich Märkte entwickelt, auf denen am Sonntag ein lebhaftes ,Gescläft' betrieben wird. Die Kommission ist der Meinung, dass man diese Bezirke gesetzlich fcstlegen und den Juden, die" am Samstag ihre Läden geschlossen halten und kein Geschäft besorgen, erlauben möge daselbst am Sonntag bis zum Mittag zu verkaufen. Die K )111luission einptiehlt, den jüdischen Gemeinschaften den Verkauf von Koscher-Fleisch und jüdischem Brot am Sonvtag bis zum Mittag zu gestatten“. Diese Beschlüsse kommen den Wünschen unserer Gl.tubensbrüiler, wenn sie sie auch;nicht ganz befriedigen, doch Wime :bin ein gutes Stück entgegen. Die ursprüngliche Fassung des K qm. missionsberichts machte der jüdischen Bevölkerung, abgesehen von der Erlaubnis des Koscberffeisch- und Brolverkauf bis Sountagmchmittag, gar keine Zugeständnisse. Es gelang jedoch schliesslich den jüdischen Mitgliedern der Kommission, einer Anregung des Herzogs von Northumbcrliind folgend, die erwähnten Milderungen dure izusetzen. . Die endgiltigen Beschlüsse haben noch den Nachteil, das darin die ausserhalb der abztjigrenzcudeu Viertel wohnenden Juden nicht berücksichtigt werden. Zweifellos wird dadurch die Ansa umlung von Juden in den schon ,jetzt allzu dicht bevölkerten jüdischen .Stadtteilen in einer durchaus nicht wünschenswerten Weise begiim tigt werden. Außerdem setzt aujh die Beschränkung des Gesch ifts. betriebs am Sonntag auf den Vormittag eine zu enge Grenze, da erfahrungsgemäss der Handel Sonntagmorgen orst gegen l(W.'hr beginnt. Man giebt sich jedoch der Hoffnung hin, dass im Parlament weitere Zugeständnisse für die: Juden erkämpft werden können. Jajin Naci einer Sage v'»n L. Weisel. Kiddusch. (Schluss) Die erstaunten Israelitin Vergasgen das Heimgehen; die so schnell auf einanderfolgenden wunderbaren Ereignisse hatten sie dergestalt verwirrt, dass sie nicht mehr wussten, welches Gebet sie zu beten hatten. Nur der Rabbi blieb gefasst- ״Freut Euch, meine Blöder,“ sprach er,״ ׳die Gefahr ist vorüber — der allmächtige starke Gott Israels wpr unser Hort gegen boshafte Verleumdung. Stimmet mit mir das Loblied ״|igdnl“ .an und gehet dann heim in Eure Wohnung — doch esse Niemand einen Bissen, bevor unser Bruder der frQmme Salum bef.eit ist“ ״Das ist bereits geschehen. Salum und die Seihigen sind frei,“ versetzte Leon. ״Nun lasst uns frohlockend den Passah beginnen,־ sprach י fröhlich der Rabbi. ״Gesegnet bleibe diese Stadt auf ewige Zeit, geehrt und hochgeschätzt sollen immer sein ihre Oberherren, ge- ־ recht und weise ihre Richteir, auf dass nimmermehr Verrat, und Gewalttätigkeit in ihren Maujern das Haupt erhebe.“ ״Amen, Amen!“ erwiderte das Volk, und begeistert stimmte der Chasan mit den Sängern das Loblied ״)igdal“ an, freudig sajig