Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 6 (1906)
- Issue
- 5 (5.1906)
- Date
- 1906-05-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Sabbath. Schäden auch der Nachteil erwächst, dass!die frommen Elemente der Verführung geradezu in die Arme geführt werden. Um diese und andere Schäden erfolgreich bekämpfen zu können, ist es aber vor Allem dringend notwendig, dass die ihrer Pflicht bewussten Männer sich von allen Seiten zu gemeinsamem Tun zusammenfinden, um, wie es der ״Verband der Sabbathfreunde“ will, durch die Stütze, die der eine am andern findet, die schwachen Kräfte zu stärken. Wirke daher ein jeder in seinem Kreise für den ״Verband“; er fördert dadurch am besten auch d i e Ziele, die ihm am Herzen liegen! Berlin, 7. Mai. Zu dem Artikel ״Woran es liegt“1 in unserer vorigen Nummer, erhalten wir eine Zuschrift, die der Sache eine zweite, recht beachtenswerte Seite abgewinnt. Sie lautet Hamburg, den 0. Mai 1906. Der Artikel in der letzten Sahbathnuninier ״\\ oran cs liegt“, bat meine volle Aufmerksamkeit gehabt; kann ich doch das darin Mitgeteilte voll and ganz bestätigen. Immerhin steht die Erscheinung der mangelhaften Vorbildung und Ausbildung des kaufmännischen Personals bei uns nicht allein; ist sie doch eine stets und ständig wiedetkehrendc Klage jn!teil Jaliresberichten der grossen kaufmännischen Vereine. Das ist natürlich keine, j Entschuldigung für die jüdischen junge Leute, die ja doppelt; darauf bedacht sein sollten, durch gute Kenntnisse sich eine; Position zu erwerben, welche ihnen dann, auch hin und wieder bei Nichtjuden sicher gewährt werden würde. Aber auf einen Punkt wollte ich noch die Aufmerksamkeit lenken, uud das ist,, dass die Schuld an den mangelhaften Kenntnissen nicht ausschliesslich auf das Conto des Personals geschoben werden; darf, auch die Chefs müssten versuchen uud könnten viel dazu: beitragen, dass es darin besser bei uns stände. Gewiss sind die Anforderungen, welche heute au jeden Kaufmanp gestellt werden, •sehr bedeutende, und au den •lehudi, der durch Schliessen am Schabbos soviel weniger Arbeitszeit hat, treten doppelte Forderungen heran. Ich glaube aber, dass wer genötigt ist, Personal zu halten, auch Verpflichtungen gegen dasselbe bat, und da ist die, für deren Ausbildung, soweit solche nicht im Geschäft selbst möglich ist, Sorge zu tragen, nicht die geringste. Meine Bitte geht also an die Herren Chefs dahin: Geht Eurem Personal slie Zeit, dass sie sich theoretisch fortbiiden, wenn es ihnen daran mangelt, weist sie darauf hin, dass sie ihre freie Zeit nicht besser an wenden können als indem sic sich Sprachkenntnisse etc. aneignen. Und bei Lehrlingen, vereinbart gleich in den Lehrcontrakten, dass die Eltern oder Vormünder verpflichtet sind, die Weiterbildung der Knaben zu veranlassen und sie dazu anzu-j : halten. Ganz besonders mit dem letzten Vorschlag habe icli bei; ן meinem Personal stets viele Erfolge erzielt und junge Leut«׳! ' heraugebildet, welche ihren Posten in meinem Geschäft gut aus־[ j fülleu können und sicher auch einmal anderwärts ihr Fortkommen! : finden werden.!; K i n (' 11 e f. ‘ Verbandsnachrichten. Beit Erscheinen der vorigen Nummer haben folgende |Versam111t luugen stattgefunden: j. 29. April: Marburg. Bef.: Herr Jac. Hosenbein! (Gründung einer Ortsgruppe). Di. Mai: Rexingen i. Wtb. ״ ״ ״ do. 19. Mai: Baisingen i. Wtg. ״ Lehrer Str.assburger!10.. 22. Mai: Cöln. ״ Moritz A. Loeb do. 27. Mai: Alsfeld . ״ Jacob Itosenheim do. Ferner wurde eine Ortsgruppe in Breslau ins Leben gerufen.; Das Hotel und Restaurant Marx ln Homburg v. d. Höhe untersteht dem Verein zur Förderung ritueller Speisehäitser in Hamburg. Es wird von einem טשניח ständig beaufsichtigt. Dieser, Herr H. Markus aus Krakau, ist als zuverlässiger Mann und nun p wohl bekannt. Die vorzügliche Lage, direkt am Kurpark, sowie die hellen freundlichen Räume dürften dem Hotel jedenfallls viele Freunde zuführen. 07 Vermischte Nachrichten. ׳ London, 23. Mai. Das englische Parlament hat ^eiae Enquete-Commission eingesestzt, die ein Gesetz zur 2!nführung der Sonntagsruhe im Londoner East-End vorbjrkvten soll.,Nach englischer Gepflogenheit werden vor dieser Commission nun Vertreter der verschiedenen Interessen teilgruppen verhört und es dürfte für die Leser dieser Zeitschrift von Wert sein, die Aussage des Chief-Rabbi, über die der ״Israelit“ ausführlich berichtet, kennen zu leruö». Dr. A d 1 er führte u. A. folgendes aus: Ich schliesse mich Völlig der Aussage an, die im Vorgang eijeu Jahr vor der Kommissidu des Oberhauses D. L. Alexander, ijier Präsident der Vertretungs-Körperschaft der englischen Juden, gemätht hat. Ich bin nicht hierher gekommen, um für־die Juden zu ־sprechen, die am Samstag wie am Sonntag ihr Geschäft betreiben. Aber ich . mochte im Namen der englisch-jüdischen Gemeinde darum bitjten,. dass man den jüdischen Geschäftsleuten, die den jüdischen Sa >b;1th beobachten, in vernünftiger Weise wirksamen Schutz gewähre.; Ich spreche vor allem für die jüdischen Händler, die in der Hauptstadt und in den Städten der Provinz die sogenannten jüdischen Vignel bewohnen, ijnd besonders für die ärmeren unter ihnen. Und ich Weise in Ehrfurcht darauf hin, dass ein jüdischer Ladeninhaber oder Übsthändler, der den jüdischen Sabbath von Sonnenuntergang atu F ׳eitug bis zum Kinhrucli der Nacht am Samstag beobachtet. besoiditrer Berücksichtigung würdig jst. Denn wenn das Gesetz über die Sonntpgsrulie verschärft würde, so würde er vor das I•ii •mma gestellt, entweder mit seiner Familie brotlos zu werden und der jüdischen Woliitätigskeitsverwaltmig zur Last zu fallen oder, zur Entweihung des Sabbaths zu gelangen. Diese'schlimme Folge sowohl ans moralischen als auch religiösen Gründen verhütet \v. njuss erden. Denn die Verletzung eines der Zehngcbote fuhrt leicht zu Vernaehlässigung der anderen. Ich stimme daher mit Herrn Ale:; darin überein, dass eine Bestrafung wegen Verletzung der Sonntagsruhe nicht erfolgen sollte, wenn!1er Beschuldigte Bekenn :rj der jüdischen Keliginn ist und 1. in der Zeit von Sonnenuntergang! am g!־wergend iiiigeot Freitag bis Samstag Nacht vor der inkriminierten l'ebertretui der seinen Laden zu Handelszwecken offen gehalten, noch1 einen Gegenstand verkauft oder ausgestellt oder zum Verkauf boten, 2. an d«׳m betreffenden Sonntag ki ine rtiehtjüdisphe Pe Hjtndclszwceken beschäftigt hat. Die Zulässigkeit einer solcllei nahm«•'ist von «ler Gesetzgebung im i'mqcip anerkannt, denu! Artikel 47 und 4S des Gesetzes lietr. die Arbeit in den Werks[;! von 19(11 sehen vor,!lass eine Person jüdischen Glaubens, di! Werkstatt am Samstag nicht öffnet, auch am Sonntag nicht zi kaufszwecken offen hält und ferner weder :1111 .Samstag tätig ist an einem andern Tage der Woche mit Uebifrsiundcu arbeitet, .Sonntag in ihrer Werkstatt junge Leute jüdischen Glaube:1^ schuftigen darf, in weichem Falle die Vorschriften des Gesetze» 'über die Arbeit in den־Werkstätten für Samstag auf solclie Sonntags;irlieit, ■ oder wenn es der Arbeitgeber in der vorgesehriehenen Anzeige iusdrücklich augibt auf die Freitagsarbeit Anwendung linden, let [l abe für meine Bitte um die Zulassung jener Ausnahme folgende G ümle: a) Es ist den Juden vorgeschriebe», ihre Läden am Samstag [und um Freitag nach Sonnenuntergang zu schliessen, so dass sie u; hiend der Wintermonatc höchstens fünf Tage lang ihr Geschäft bet können. 1!) Sie müssen auch jährlich an l-'i Feiertagen ihre geschlossen halten.. Liiese fallen nur gelegentlich einmal mit tagen, Sonntagen und bürgerlichen Feiertagen zusammen. Gesetz, das die jüdischen Geschäftsleute nytigte, am Sounta Läden zu schliessen, würde die jüdischen Schlächter uml Ge händler mit■ ausnehmender-Härte treffen. Wenn nämlich selbst Gewissen sie nicht zur Unterlassung . des Geschäftsbetriebes Samstag veranlasste, so würden doch die Bedingungen, unter sie von den jüdischen Babbiuatsbehürden und der Schächtverw 1Hung (letztere hat die Aufgabe, das Schächten^ und «len Verkauf! von Fleisch und Geflügel an die jüdische Bevölkerung zu überwachen) autorisiert ׳ sind, sie zur Schliessung ihrer I.äilen nötigen. (Eine ander zu AUSdie . ton hre Veroch ambeil«en .äilen S»ms- Ein di re l״|gel-־ iLr um lenen