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Der Sabbath · 1906-04-01 · 4 (4.1906) · p. [Seite]

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Journal
Der Sabbath
Volume
6 (1906)
Issue
4 (4.1906)
Date
1906-04-01
Page
[Seite] (sequence 6)
Language
German
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28 Her Sabbath. 1n^u,,kaua nicht bestritten werden, da immer noch nicht diese Vereine bei *den Prinzipalen d i e Unterstützung finden, die sie brauchten — wiewihl eine Besserung auch auf diesem Punkte nicht zu verkennen ist. Weit öfter aber liegt das Versagen der Hilfe durch die Vermittelungsvereine ah der gänzlich unzureichenden Schulbildung der Bewerber, welche es ganz unmöglich micht, sie in einem anständigen Geschäfte, zu placiren. Förmlich einen Schulfall dieser Art liefert die Correspnndenz, die wir im Folgenden veröffentlichen, und der wir zahllose andere an die Seite stellen könnten. Sie datirt erst seit gestern, und darum mag sie als Beispiel dienen: I. « .,An den Verband der Subbathfreunde: Einliegend erlaube ich ,mir ein Bewerbangsscnreioen mit der Bitte zu übersenden, dasselbe mal durchzulesen. Einen solchen jungen Mann mit so wenig Schulbildung kann ich diicht gebrauchen.‘• II. .,Auf Feranla^sung dess Herrn ..... erlaube ich mir die in Ihren W. hausse vacante Stelle zu bearbeiten wie auch Theile ergebens mit, dass ich in Manufacturen warenbransche im laufe von 3. Jahr auf eine stelle tetig wahr,_־es werde mir sehr angenehm sein in Ihren W. hause‘״ Stellung zu erhalten und wer le eifrigst bemüht seiu binnen ן kurzen Ihre vollste zu Fried mheit: zu erwerben, ich erwarte Ihre gefl. Antwort gern entgegen s9h9.־‘ Sapienti sat! Dass man mit derartigen Kenntnissen heutzutage nicht einmal mehr Hausdiener in einem grösseren Geschäfte sein kann, ist klar. Das wird den. glücklichen Besitzer derselben ■aber nicht hindern, sich als Opfer der Sabbatheiligung zu betrachten und auf die שבת *“•:!?-Vereine zu schimpfen. So liegt die Sache öfter als Mancher glaubt! Sabbathentweihung durch unsere Schulkinder.*) Sehr oft hört man von jüdischen Lehrern darüber Klage führen, dass ihre Mühewaltung zwecklos sei, weil die Kinder zu Hause nicht zur Ausübung der Religion angehalten werden. Inwiefern diese Klage berechtigt ist, will ich hier laicht weiter untersuchen, aber den Herren Rabbinern und Lehrern möchte ich doch eine Gewissensfrasre vorlegen : Haben Sie Ihre Pflicht gegenüber unseren jungen Khospen getan? Oder mit anderen Worten : Sind Sie sich immer des Gebotes ״Haucheach tauchiach es arnissecho“ be(wusst gewesen? In einigen Tagen kommt die Zeit heran, wo unsere schulpflichtig gewordenen Kinder der Wissenschaft ausgeliefert werden sollen, und wo es sich von vornherein darum handelt, ob unsere Jugend/ als die Hoffnung und die Stütze Israels'in zartester Jugend dazu angehalten werden soll, den Sabbath m u t h w i 11 i g zu entweihen oder nicht. Ich nenne es nämlich eine mutwilige Sabbatentweihung, wenn Kinder ohne jede Notwendigkeit Sonnabends und an jüdischen Feiertagen in der Schule schreiben. Eine Notwendigkeit liegt durchaus nirgends vor, da sowohl in höheren wie in Volksschulen die Kinder auf die erste Anfraze hin vom Schreiben und sonstigen Hand- *) Wir entlieh men diese recht zeitgemässen und zutreffenden Betrachtangen dem ,Hamb. Isr. Farn.-Bl.“ i arbeiten am Sonnaband dispensiert werden. Wahr ist 68, dass manche Schuldirektoren, weil diese Anfrage ihnen vielleicht ziemlich neu ist, zuerst einige Schwierigkeiten machen, aber v e r weig e rt wird es niemals. Aach bleibin die Kinder im Unterricht nicht zurück. In meinem Wohnort besuchen die jüdischen Kinder fast alle die Realschule oder das Gymnasium und die höhere Töchterschule und gehören gerade die Kinder, welche an genannten Tagen nicht 'schreiben, zu den besten Schülern, welche in keiner Weisf hinter den Sabbatschändern Zurückbleiben. Nur miissin sie durch die Letztgenannten manche Unannehmlichkeitän dulden, da die Lehrer und Lehrerinnei ihnen zuweilen Vorhalten : ״Seht, jene Kinder tun doch alles am Sonnabend, warum Ihr denn nicht?“ Vielfach beklagen sich Anhänger der Neologie gar zu gern über Unduldsamkeit seitens Orthodoxer. Aber Unduldsamkeit ist es gewiss, wenn man jemand an Ausübung seiner religiösen Pflichten verhindert oder ihm Schwierigkeiten in den Weg legt. Und das& die Ausübung der Toleranz auf Seiten der Sabbat- Übertreter liegt, wird mir in diesem Fall wohl niemand abstreiten. Es wird mir mancher entgegnen: Ach, wozu nützt es, dass unsere Kinder jetzt den Sabbat halten, wenn sio älter sind, tun oder können sie es doch nicht.־ Aber diese Antwort ist nicht ganz richtig. Niemand von uns weiss, was aus unseren Kindern wird. Es gibt noch Leute, und es gibt noch Berufszweige, in denen der Sabbath gehalten wird, uni sehr oft kommen noch Reisende und Ageiiten zu uns, welche Sonnabends nicht arbeiten und wenn sie tüchtig sind, nicht schlechter als, andere dastehen. Jedenfalls liegt ja auch ein*־ Unterschied zwischen direktem Zwang und Mutwillen oder blosser Bequemlichkeit, und ist es doch unsere Pflicht, unsere Kinder unbedingt darauf hinzuweisen, dass man die Gesetze halten muss. Indess, nun auf den Kern der Sache zu kommen. Den grössten Anteil an dieser Frage haben natürlich unsere Rabbiner und Lehrer, deren Pflicht es unstreitbar ist, obengenanntes Gebot auszuüben. Nicht umsonst steht das verbum in der Doppelform. Selbst da, wo Schwierigkeiten vorliegen, muss dieser Pflicht genügt werden, ob voraussichtlich mit oder ohne Erfolg mass vorläufig Nebensache bleiben. Selbstverständlich muss es ohne Unterschied der Personen geschehen, denn es ist absurd, sich auf Einzelne zu kaprizieren und an Andere nicht heranznwagea. Dem Privatmann, der so etwas versuchen wollte, könnte geantwortet werden: ״Das geht 8ie doch nichts an.“ Dem Seelsorger wird niemand diese Antwort geben. Ich hoffe mich deutlich genug ausgedrückt zu haben, und soll es mich freuen, wenn meine Worte Widerhall finden. Anstellung sabbathtreuer Handlungsgehilfen. Von MaxiNevbargtr, Frankfurt a. M. In No. 3 des ״Sabbath“ wird in dem Artikel ״Eine Mahnung‘־, ein wunder Punkt in der Handlungsweise sabbattreuer jüdischer Geschäftsinhaber berührt, der sicherlich die •Ursache der Missverhältnisse bildet, unter denen ein Teil der in an Sabbath geschlossenen Geschäften anzastellenden sabbathtreuen Gehülfen leidet. Dürfen vom Standpunkte der Aufrecbterhaltung der Sabbatheiligung aus gesetzestreue jüdische Chefs un jüdische Handlangsgehülfen anstellen, während ihnen die Möglichkeit gegeben ist, an gleicher Stelle sabbathtreue junge Leute zu plazieren? Das ist die Frage,' die sich bei Betrachtung der heutigen Lage der sabbathtreuen, jüdischen Handlungsgehülfen aufdrängt

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