Der Sabbath
- Journal
- Der Sabbath
- Volume
- 6 (1906)
- Issue
- 4 (4.1906)
- Date
- 1906-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Sabbath. t und auf die hier in prinzipieller (keineswegs persönlicher) Ausführung geantwortet werden soll. Man wird von vornherein einwenden: Sobald eine Wahl zwischen gleichwertigen Kräften stattfinden kann, wird kein gesetzestreuer Principal einen neologen Gehülfen engagieren, es kann sich nur dann eine Zwangslage ergeben, wenn der gesetzestreue vorgeschlagene Gehülfe in seinen Leistungen hinter dem uujiidischn Bewerber zurücksteht. Doch diese Einwendung ist hinfällig, denn Tat- Sachen beweisen, dass durch Protektion, Verwandtschaft und ähnliche empfehlende Umstände nur zu häufig die Sabbathut verletzende junge Leute in jüdischen, am־ Sabbath geschlossenen Geschäften Engagement finden, ohne dass überhaupt an andere geeignete Bewerber gedachtwird. Wie liegen nun aber die Engagementsbedingungen für den sabbathtreuen jüdischen jungen Mann, sobald er mit seinem neologen Kollegen wegen einer Anstellung in sabbathgeschlossenen Geschäften in Wettbewerb tritt. Leider ist in vielen solchen Fällen der sabbathtreue Gehülfe in den Augen des gesetzestreuen Chefs von vornherein seinem Partner gegenüber im Nachteile. (? Red.) Es gehört, wie die Erfahrung lehrt, durchaus nicht in das Reich der Fabel, wenn behauptet wird, «lass der entscheidende Chef in solcher Situation vielfach nicht etwa sucht, dem frommen jüdischen Bewerber gleiche oder bessere Chan-; cen zu bieten, wie seinem unjüdischen Partner, sondern | im Gegenteil, für■ ihn die Heiligung des Sabbaths als er- 1 Schwerendes und gehaltreduzierondes Moment in die Wagi schale wirft*). Es bedarf nur dieses Hinweises um zu er- 1 kennen, wie deprimierend eine solche Benachteiligung auf I einen jüdischen Menschen wirken muss, der ohnedies dem \ Sabbath zu liebe Opfer bringt. \ , Sind nun im günstigsten Falle die Gehaltsverhältj nisse bei beiden Bewerbern die gleichen, welche Umj stände sind dann für den Chef ausschlaggebend? Es wird vielfach und sicher nicht ganz mit Unrecht darüber geklagt, dass bei vollständig gleichen Angeboten, die YVahl des gesetzestreuen Chefs nicht selten auf den nnjüdisehen Gehiilfen fallen kann, nur weil ein Vorur- ' teil ihn als den geschä ftst üch tj ge re n gelten lässt. Freilich ist nicht zu leugnen, dass der sabbattreue Ge-! hülfe grösstenteils mit seiner Ausbildung nach Aussen . hin weniger prunken kann, als sein neologer Kollege. Ihm stehen schon in der Lehrzeit nur ganz vereinzelte Firmen offen und diese besitzen im Durchschnitte ja leider ' unter dem Drang der Verhältnisse keine allzuimposante Bedeutung. An eine Vervollkommnung im Auslande ist für ihln nur ganz vereinzelt zu denken. Demgegenüber I werden aber auf der anderen Seite die Ausbildungsmög- | licbkeiten, die der unjüdische Kollege viel leichter durch- > wandern kann, ohne Prüfung auf ihre wahre Wirkling oftmals geradezu turmhoch überschätzt. Einige im Auslande vielleicht zwanglos verbrachte Monate wiegen doch eine praktische inländische Erfahrung bei weitem nicht auf, werden aber, ebenso wie ähnliche Aeusserlicheiten, dem auf sein enges Betätigungsgebiet verbannten sabbathtreuen Bewerber ihn zurückdrängend entgegenhalten. Ein zweiter hierbergehöriger Gesichtspunkt ist die Formulierung, der vom Prinzipal gestellten Anforderungen. Häufig sind die verlangten Kenntnisse und Fähigkeiten zum Teil imaginäre, d. b., sie sind für den betreffenden Posten nicht unbedingt, oder wenigstens nicht von vorm erein 'I Wir glauben, dass unser, gesch." Mitarbeiter hier einen Ausnahmefall der irgendwo und irgendwann einmal passirt ist, in unzulässiger Weise verallgemeinert. Bis auf weiteres d. h. bis man nna eine Anzahl solcher Fälle mit allen Einzelheiten nachweist, müssen wir bezweifeln, dass solche Prinzipale existieren. Red. 29 erforderlich und bei Wegfall dieser überflüssigen Ansprüche könnte der in■- Frage stehende sabbathtreue Gehülfe das tatsächlich Notwendige wohl leisten. Er wird aber durch den mitkonkurrierenden unfrommen Kollegen bei Seite gedrängt, weil dieser eine Faolikenntniss besitzt, die wohl iauf dem Papiere, aber nicht in Wirklichkeit beansprucht! wird. Es ist geradezu eine Selbsttäuschung, wenn — wie das z. B. geschieht — ein Chef von einem 18—19jährigen jungen Mann, der kaum ausgelernt hat, Beherrschung der doppelten Buchhaltung verlangen zu müssen glaubt, ohne dass dieses System bei ihm. eingeführt ist; Eine scharfe Scheidnng der Begriffe ״K e n n t n i s sie* und ״Fähigkeiten“ würde in richtiger Anwendung den gesetzestrenen Prinzipalen die Einstellung sabbathtreuer Gehülfen ermöglichen, in ,Fällen, in denen ohne diese Begriffserfassung leichterdings der unjüdische Gehülfe den Vorzug erlangt. ״Kenntnisse lassen sich leiqht ergänzen und aneignen, ״Fähigkeiten“ müssen nur wachgehalten und angeeifert werden, um sich für das Geschäft zu hohem Nutzen zu . entwickeln. Gar Mancher bringt Fähigkeiten und Anlagen mit, die nur deswegen verkümmern, weil der Prinzipal zu kurzsichtig ist, sie zu fördern und schematische Kenntnisse einiger Disziplinen des Geschäftsverkehrs höher einschätzt, als geistige, geschäftstüchtige Begabung. ־ Wie nun bereits angedeutet, wird dem unjüdisclien Gehülfen, auf dem Gebiete der mehr der Uebung entspringenden Kenntnisse und damit auch häufig bezüglieh allgemeiner Geschäfstüchtigkeit grösseres Vertraueu entgegengebFacht, als dem sabbathtreuen, obwohl der ersetzbare Mangel gewisser Kenntnisse absolut nichts־■ gegen die Befähigung beweist, sich bei an den Geschäftssinn und die persönliche Initiative richtenden grossen Anforderungen hervorzutun und dem Geschäfte uneiitbehrlich zu werden. | Die Beispiele für derartige־, mit den an sie gestellten Anforderungen wachsenden Gehülfen sind in sabbath״«- schlossenen Geschäften bed erlicherweise ja nicht allzuhäufig anzutreffen. Dort י sie sich aber vorfinden, ge■: statten sie einen untrüglichen Rückschluss — auf die Tendenz der Geschäftsleitung. Man wird stets finden, dass 1solche ״G e h ü 1 f e n g e n i e s^׳Sicb der Förderung der Geschäftsleitung zu erfreuen Wttan, dass hauptsächlich Anerkennung ihrer Leistungen und gutes Einvernehmen die Triebfedern waren zu den erreichten Höhen des Erfolges. In dieser Diagnose des ״Gehülfengenies“ liegt auch die Antwort auf die anfangs aufgeworfene Frage Der gesetzestreue jüdische Chef, muss im Interesse der Heilighaltung des Sabbaths sich dem Prinzipe trdu anschliessen, nur auf die Heilighaltung des Sabbaths bedachte jüdische junge Leute in seinem Hause zu besebäftigen. Er wird damit sein Unternehmen nicht schädigen, sondern er wird sich vielmehr, bei verständnisvoller, get duldiger und anerkennender Förderung seiner Gehülfen ein Personal .heranerziehen, dass au seiner Person, seinem Geschäfte mit einer weit über die Grenzen des Abhängigkeitsverhältnissäs hinausragender Treue bängt und ihn in allen seinen Unternehmungen mit־ Energie fördert, in jüdisch-brüderlicher Bundesgenossenschaft. Möchten alle, die berufen sind den im kaufmännischen Erwerbsleben in abhängiger Stellung befindlichen Gehülfen durch wohlgeneigtes Entgegenkommen das Voranschreiten zu erleichtern, die grosse Verantwortung erkennen, die auf ihnen ruht:. mitzuhelfen an der Erhaltung des fundamentalen jüdischen Lebensprincipes, das wir als Wahrzeichen durch die Zeiten zu tragen haben — des Heiligen Sabbath! לעשוח את השבה לדורוחם כריח עולם