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Der Sabbath · 1906-02-01 · 2 (2.1906) · p. Seite 12

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Journal
Der Sabbath
Volume
6 (1906)
Issue
2 (2.1906)
Date
1906-02-01
Page
Seite 12 (sequence 6)
Language
German
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12 Der Sabbat h. gelegten schriftlichen Abituriumpr jfung. Aufklärung soll gegeben werden der Jugend auf den Hochschulen, dass sie mit den Fähigkeiten des Intellekts und des Willens ausgerüstet -werde, gegen den alles Göttliche negierenden Geist flic Offensive zu ergreifen. Mit dem Geiste der Aufklärung wollen wir auf Lehrer, und Lehrerinnen ermutigend und stählend wirken. Aufklärung über die Erhabenheit des Sabbaths wollen wir in die grosse Schar der Lehrlinge, Gehilfen, Handwerker, Kaufleute tragen, damit auch Familienväter de t geistigen Fond erwerben, aus dem sie Widerstandskraft schöpfen. Aber die Auf- : gäbe der Aufklärung ist nur ein Teil der Verbandsaufgaben. Wir werden gleichzeitig bestrebt sein, ideale und praktische Förderang angedeihen zu lassen allen Muss-, nahmen utid Institutionen, welche eine Erleichterung de ' Sabbatbfeier ermöglichen. Dazu wird nicht in - letzter Linie gehören, -dass wir das Augenmerk richten anf gerichtliche und gesetzgeberische Vorgänge. Dass gerade für diesen Zweig der Bewährung der „Sabbathfreundschaft“ eine Gentrale notwendig ist — und wo 1 giebt es bisher solche in Deutschland oder sonst in der Welt':' — beweist die verhängnisvolle Unkenntnis der gesetzlich -garantierten Dispense auf dem Gebiete der Schule und des «'ommerziellen' Betriebs, die bereit^ bestehen. Gestatten Sie mir nur wenige Beispiele von vielen: MinisterialVerfügung vom 30. Januar 1369. .Durch die Verfügung vom ü. Mai 1S59 ist bestimmt worden dass in den höheren Lehranstalten jüdische Schüler, deren Litern es wünschen, am -?onnabend ganz oder für die Stunden des iGottesdienstes vom Schulbesuch entbunden werden. Mit dieser fpr die höhere« Schulen des Staates allgemein gütigen und durch Hie (Grundlage religiöser Toleranz gebotenen Anordnung ist es unvereinbar, dass jüdischen Knaben, welehe die .--chiile Sonnabends besuchen, die geringere Berücksichtigung, sich ’’ iles Schreibens am sabbath enthalten zu dürfen, versagt sein soll. Ich beauftrage das l’rovinzial-Schulkollegium, den Magistrat za veranlassen, dass . er den Direktor ermächtige, jüdische Schüler auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern vom Schreiben am Sonnabend zu dispensieren, wobfei letztere gemäss der Verfügung vom t>. Mai ISöft darauf hinzuweisen sind, dass die Schule keine Verantwortung für die aus derartigen Versäumnissen etwa hervortretenifen Kölgeu übernimmt." ) Miuisterialretäkript betr. Berücksichtigung des Sabbaths und der jüd. Feiertage bei schriftlichen Prüfungsarbeiten. .Ew. Hochwurden erwidere ich auf ■ die Eingabe vom i •>S. iiktober v. 1s., dass ich mit Rücksicht auf die. allgemeine Ordnung der höheren Schalen mich ausser Stande finde, eine Bestimmung zu frelfen, wonach bei der Einrichtung der Schriftlichen Abicurienten-Prüfung die jüdische Sabbathfeier, schlechthin zu Berüchsichtigen sei, sobald sich unter den Abiturienten Juden der strenggläubigen Richtung befinden. Uebrigens habe ich ' Grdfid apzunehmen, dass jüdische Abiturienten, welche rechtzeitig und in angemessener Weise'den Anstaltsdirektor mit den religiösen Bedenken bekannt machen, welche nach ihrer Auffassung aus der Verlegung von schriftlichen Prüfungsarbeiten anf den Sabbuth sich fuf sie ergeben könnten, 'auf eine wohlwollende Erwägung einer solchen Mitteilung rechnen dürfen. (gez.) v. Gossler. Ministerial-Kescript betr. Berücksichtigung des Sabbaths und der jüd. Feiertage bei schriftlichen Prüfungsarbeiten. | Nr. 14731. München, 27. November 1888. 1 Königliches Staatsministerinm des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Mit Vorstellung vom 15. 1. M, haben sich mehrere israelitische Studierende der Medizin an der königlichen Universität Wurzburg an das Unterzeichnete königliche Staats- . ministerium gewendet, und unter Bezug anf die bestehenden relil giösen Vorschriften der Israeliten, sowie unter- Betonung der i Schwierigkeiten, welchen schon wiederholt israelitische Prüfungsj kandidaten wegen Verlegung einzelner Prüfangsteile auf Sabbathe ' und israelitische ^Festtage begegnet seien, gebeten es möge verfügt werfugt werden, dass für die orthodoxen israelitischen Kandidaten der ältlichen Prüfung diejenigen Teile des Prüfungsabschnittes, in Welchen sie^ genötigt sind, zu schreiben, oder eine Sektion za machen, oder ein Präparat anznfertigen oder eine Operation an der Leiche aaszuführen, < nicht an einem Samstage oder israelitischen Feiertage abgehalten werden. Nachdem den Israeliten eine Tätigkeit der angegebenen Art am Sabbath und an . jüdischen Feiertagen durch ihre Religionsgesetze untersagt, und die Freiheit des Gewissens ein verfassungsmässig gewährleistetes Recht jedes Staatsbürgers ist, werden die Prüfungsvorsitzenden angewiesen, den in dieser Richtung hervortretenden Wünschen israelitischer Prüfungskandidaten Rechnung zu tragen and auch die' Examinatoren in gleichem Sinne za verständigen. Dr. Freiherr von Lutz. i-f Der -Generalsekretair Minister!llrut Dr. von Giehrl. An die Herren Vorsitzenden der ärztlichen Prüfungs-Kommissionen an den k. Universitäten München, Wurzburg u. Erlangen ergangen. Ministerialerlass vom 10. April 1877 (Nr. 6707 U. III) be'.r den Sinnabend-Unterricht für, die Lehrer und Kinder jüdischer Religion an einer paritätischen Rchule. Der Minister hat in diesem Erlass entschieden, „dass 1) die jüdischen Lehrer nicht anzuhalten sind, an Sabbathen und jüdisc^eu Feiertagen Unterricht zu erteilen, dass 2) die jüdischen Kinder zur Teilnahme an dem Unterricht an den Tagen nicht genötigt werden sollen, wenn dieselben aus religiösen Zwecken von demselben zurückgehalten werden, da3s jedoch für jeden einzelnen Fall die Dispensation besonders nachzasuchen, bezw. za erteilen ist.“ Zur Nutzbarmachung dieser bereits erzielten Erkenntnisse bedarf es nicht nur der systematischen Sammlung derselben; es muss auch eine jedermann zugängliche Auskunftstelle geschaffen werden. Es muss ferner eine aus Sachverständigen, insbesondere auch Juristen, gebildetes Organ ins Leben gerufen werden, welches die Materie beherrscht, den Fortschritt der Gesetzgebungüberwacht und erforderlichen Falles geeignete Schritte zur gerechten Berücksichtigung und Wahrung unserer Rechte unternimmt. Kann ich diese zweite Aufgabe die der Centralisierung nennen, so wird als dritte Aufgabe die der Polemik bezeichnet werden. Denn es wird erforderlich sein, in eine Abwehr aller die Sabbathbestrebungen feindlichen Interessen, mögen sie von jüdischer oder antijüdischer, von Privaten oder Behörden, ausgehen, mit weiser Energie einzutreten. Diesen sowohl wie den erstgenannten Zwecken soll u. A. das vom Vorstand, der Sabbathfreunde herausgegebenen Blatte „Der Sabbath“ dienen. Sie dürften erkannt haben, welch weites Feld sich dem Vorstande eröffnet, selbst jnnerhalb der Grenzen, die er sich gesteckt hat. Inwiefern er in den wenigen Monaten seines Bestehens seine Begründung als notwendig bewiesen hat durch seine bisherigen BemiUiungen und Erfolge, das wird mein Nachredner Herr Eli Lazarus, der rührige Kämpe für die Sabbathidee, Ihnen auseinandersetzen dürfen. Aber es ist doch nur der Anfang vom Anfang. Gross und gewaltig ist unser Ziel. Erhaltung des Sabbaths und- Erhaltung des Judentums ist Eines; Preisgabe des Sabbaths bedeutet in seiner Folge Preisgabe des ganzen Judentums. Das lehren Talmud, Geschichte und Erfahrung. Wir hegen nicht den tollen Wahn, als seien wir berufen, Retter des Judentums zu werden. Nein; wir sind vergänglich, das Judentum ist ewig. Aber^ uns und unsere Kinder, unsere Brüder und Schwestern nah und fern in diesen schweren Kampfeszeiten dem Judentum zu bewahren —, das ist unser Ziel. Das will der Verband der Sabbathfreunde. Die Feier des Sabbaths und der. Kampf des Lebens. Man wird vielleicht im Nachfolgenden eine Abj handlung über die Schwierigkeiten vermuten, die sich in heutiger Zeit angeblich \n erhöhtem Masse der Feier unseres nsp entgegenstellen. Weit entfernt davon zu

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