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Das Morgenland · 1843-01-01 · 1 (1.1843) · p. Seite 21

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Journal
Das Morgenland
Volume
6 (1843)
Issue
1 (1.1843)
Date
1843-01-01
Page
Seite 21 (sequence 26)
Language
German
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Zeichen der Zerk. . )1 zu machen, indem sie nur hätten sollen, dieser neuen Lehre nach, das Landesgesetz als daS einzige »nd höchste anerkennen. Dann geht er auf die von dem Rabbiner aufgestellte Behauptung über, es sei diese Ansicht in dem Talmud begründet, und sagt: »Wir wollen einmal im Talmud, der doch sonst gerade kein Freund solcher destructiven Ansichten ist, die «mehreren Stellen« aufsuchen, aus die die neue Lehre begründet ist, da Herr Hofmann so klug war sie durchaus nicht näher zu bezeichnen: und — siehe da — das Ganze beschränkt sich auf die drei Worte: Das Landesgesrtz ist Ge, setz,*) d. h. hat für uns gesetzliche Gültigkeit. In diesen Worten ist ausgesprochen, daß wir dem Staate, in welchem wir leben, Treue und Gehorsam schuldig sind, aber auch nicht eine Sylbe von dem waS Herr Hofmann darin gefunden, daß wir dem Staate unsere heilige Religion ganz oder theilweise opfern sollen.« Nachdem dann der Verfasser bemerklich gemacht, daß in der vorliegenden Frage es sich nicht um eine der minder wichtigen Observanzen handle, sondern um den Sabbath, dessen Heilighaltung selbst von den Propheten, die sonst nur allgemein zur Beobachtung der Gesetze ermahnen, speciell hervorgchoben werde (Jesaja Cap. 56. und 58.; Jeremia Cap. 17.; Hesekiel Cap. 20.), und daß selbst der Talmud in Hinsicht auf den Sabbath bemerke, noch ehe das Gesetz gegeben war, war der Sabbath gegeben, rügt er den irreligiösen, weltlichen Geist, der ans dem Gutachten des LandrabbinerS hervortrete, und findet ihn stark genug ausgesprochen in dem schon angeführten Satze, wo derselbe als Grund für die Nachgiebigkeit anführt, daß sonst ein ungünstiges •«an «an c*

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