Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 5 (1842)
- Issue
- 7 (7.1842)
- Date
- 1842-07-01
- Page
- Seite 201 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/4872516-5427214-5427330--1874-4874326- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Der Prophet Zepkanja. zy» Raube nichts übrig läßt auf den Morgen (Cap. 1, V. 11. 12. 13. 18. Cap. 3, 3.). Die Zeit des Zephanja ist uns somit hinlänglich bezeichnet und es ist nicht wahrscheinlich, daß während der ganzen Regierungszeit des Königs Jvsia sich etwas wesentlich geändert habe. Die Ereignisse, wie sie sich gleich nach seinem Tode gestalteten und die Einsicht, die uns Jeremia in jene Zeit verschafft, lassen nicht die Vermuthung bedeutender Besserung zu. Es wird daher im Grunde auch nicht viel ansmachen, ob wir annehmen, Zephanja sei in der frühcrn Regierungszeit deS Jvsia aufgetreten oder erst in den später« Jahren dieses Königs. Die größere Wahrscheinlichkeit scheint immerhin dafür zu sprechen, daß Zephanja schon in den jüngern Jahren Josia's seine Wirksamkeit begonnen hat. Als Grund dieser An- - nähme ist hauptsächlich anzusehen der Umstand, daß Zephanja unter den Feinden Juda's die Chaldäer oder Babylonier noch nicht nennt, obwohl er den bevorstehenden Untergang von Stadt und Land aufs bestimmteste ankündigt. Hingegen sind in dem Augenblicke, da er weissagt, die Assyrer zwar nicht mehr gefährlich aber doch noch vorhanden, nnd er kündigt den Fall Affurs und die Verwüstung Rinive'S als noch bevorstehend an (Cap. 2,13. ff.). Wenn n»n Ninive den feindlichen Angriffen , wie gewöhnlich angenommen wird, im Jahre 625 vor Chr. erlegen ist, so fällt allerdings die Weissagung des Propheten Zephanja in die Jugendjahre des Königs, und es ist seine ganze Wirksamkeit dann um so unmittelbarer und provideutieller. Dem jungen, wohldenkenden , frommen, eifrigen Könige gegenüber spricht er nicht aus, waS wohl alle Bcffrrgrsiunten zuversichtlich erwarteten: bevorstehende gründliche Neubelebung nnd Heiligung aller israelitischen Staats« nnd Volksverhältniffe, —