Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 4 (1841)
- Issue
- 4 (4.1841)
- Date
- 1841-04-01
- Page
- [Seite] (sequence 29)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/4872516-5427212-5427300--1388-4873857- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Stand der Dinge im Morgenland». 125 der ihn von seiner Höhe herunter, ans die Linie eines gewöhnlichen Statthalters stellt«. Dieser Ferntkn wurde erlassen unterm 13. Februar. Gr enthält «ine Reihe von Bestimmungen, durch welche Mehemed Ali so sehr beschränkt wird, daß ihm wenig mehr in Händen bleibt, und namentlich die Bewilligung der Erblichkeit seiner Statthalterschaft zum bloßen Schein, zum Worte ohne Sinn wird. Diejenigen Bedingungen des Ferman, welche als die drückendsten für Mehemed erscheinen, sind folgende drei. 1. Bei dem Tode eines Statthalters von Aegypten wird die Pförte bestimmen, welcher von seinen Nachkommen ihm in der Wurde Nachfolgen soll. 2. Die Ernennung aller höhern und Obcrofficiere in der ägyptt'schen Armee geht von der Pforte aus. 3. Der vierte Theil der ägyptischen Jahrcseinnahmen wird, ohne wei« tern Abzug für Verwaltungskosten u. dgl., an die Pforte eingeliefert. Durch die erste dieser Bestimmungen würde eS dem Sultan möglich gemacht, nach dem Tode Mehemed Ali'ö oder jedes seiner Nachfolger aus den vorhandenen Söhnen einen solchen zu wählen, der entweder mit der Pforte zu allem im voraus einverstanden wäre, oder der vollends nicht einmal die nöthigen Fähigkeiten besäße, die Stelle zu bekleiden. Ueberdieß würde Jntrigue und Mord, that in die Familie Mehemeds durch dieses Gesetz systematisch eingeführt. Durch die zweite Bedingung bekommt der Sultan die ägyptische Armee ganz in seine Gewalt, und es kann auf diesem Wege von Kvnstantinopcl a»S mit dem Statthalter von Aegypten gemacht werden, waS man will. Endlich soll die dritte Vorschrift mit den Finanzen Aegyptens durchanS unverträglich sein. Während nun dieser Ferman nach Aegypten gebracht wurde, gelangte die Kunde davon an die europäischen Höfe, und