Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 4 (1841)
- Issue
- 3 (3.1841)
- Date
- 1841-03-01
- Page
- [Seite] (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/4872516-5427212-5427298--1344-4873814- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
82 Da« Osterfest. haben. Man beachte die ausdrücklichen Erklärungen: - Matth. 26, 17. »Aber am ersten Tag der süßen Brode traten die Jünger zu Jesu und sprachen: Wo willst du, daß wir dir bereiten das Osterlamm zu essen»? Marc. 14,12. »Am ersten Tag der süßen Brode, da man das Osterlamm opferte. ..» Luc. 22,7. »Es kam nun der Tag der süßen Brode, auf welchen man mußte opfern daS Osterlamm...» — AuS diesen Worten geht offenbar hervor, daß Jesus, als er am Donnerstag Abend das Osterlamm aß, nicht einen besondern Tag dazu genommen hatte, sondern, daß er sich mit seiner Feier au die allgemeine anschloß. Wäre dem nicht also gewesen, so hätten die Evangelisten sich anders ausdrücken müssen; nachdem sie aber gesprochen, wie sie sprechen, so muß man zugeben, daß ihrer Erzählung zufolge Jesus, mit dem übrigen Volke zugleich, an dem allgemein bestimmten Tage die Passahfeier begangen habe, und also in der Leidenswoche der Donnerstag auf den 14ten Risan fiel. Wenn wir nun aber die Stellung des Datums für richtig annehmen, wie die drei ersten Evangelisten sie uns geben, was wollen wir machen mit den Angaben, die sich im Evangelium des Johannes finden? Liegt ein Widerspruch zwischen diesen beiden Zeugnissen, und sind wir etwa genöthigt, denselben für unauflöslich zu erklären und zu sagen: Nach den drei ersten Evangelisten erfolgte die Kreuzigung Jesu am ersten Passahtage, den ISten Risan, aber nach Johannes hatte sie schon am 14ten statt? — Es ist dieses keineswegs der Fall, denn die Worte des Johannes lassen füglich eine Erklärung zu, nach welcher der scheinbare Widerspruch mit den drei andern Evangelisten gänzlich verschwindet. Wir wollen das Gesagte durch Anführung der betreffenden Stellen selbst erweisen, indem wir dir nöthige Erläute»