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Das Morgenland · 1841-01-01 · 1 (1.1841) · p. [Seite]

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Journal
Das Morgenland
Volume
4 (1841)
Issue
1 (1.1841)
Date
1841-01-01
Page
[Seite] (sequence 32)
Language
German
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Gtand der Ving» >« Morgenland«. >7 schüft kehrt wohl so leicht nicht wieder zurück, und wie auch bei den zu erwartenden, definitiven Bestimmungen da- Loos jener Gegenden sollen mag, so glaube« wir doch nicht zu viel zu sagen, wenn wir erwarten, daß Palästina mit Syrien für die Zukunft unter eu» ropäischem Einfluß bleiben werde. Wir sagen Ein» fiuß, und nicht Herrschaft. Drittens. Noch unter der türkischen Herrschaft bil» dete Palästina keine eigene Provinz oder Paschalik, son» der« gehörte theils unter den Pascha von Akre, theilS unter den von Damask, indeß es war doch Gebiet, das der Pforte gehörte. Jetzt hingegen hat Niemand einen recht gegründeten Anspruch darauf. Mehemed Ali nicht, auS dem einfachen Grunde, weil er nie einen Anspruch hatte, und weil, was er durch Gewalt der Waffen ge» raubt, ihm wiederum durch Waffengewalt ist enttiffen worden. Der Sultan auch nicht so ganz. Denn nicht Er, sondern die christlichen Verttagsmächte haben Sy» rien von Ibrahim befreit, und wenn sie die Fahne des Sultans wieder aufpflanzen, so muß er sich bei ihnen dafür bedanken; Recht hat er keines oder nur ein sehr kleines. Es haftet aber auf dem gelobten Lande noch ein anderer, uralter Anspruch, gegründet wie kein anderer, und der noch nie aufgegeben worden ist, auch nicht auf» gegeben «erden darf: wir meinen den Anspruch des Volkes Israel auf das Land und Erbe seiner Väter. Dieses sein Recht kann Israel jetzt ansprechen. Es mag diese Aeußerung vielleicht dem einen oder dem andern etwas schwärmerisch klingen. Wir glauben aber es wäre unschwer nachzuweisen, daß es selbst im politt'schen und commerciellen Interesse der Vertrags» Mächte liege, daS Zustandekommen jüdischer Eolonieen in Palästina zu begünstigen, und wir bemerken den

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