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Das Morgenland · 1841-01-01 · 1 (1.1841) · p. [Seite]

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Journal
Das Morgenland
Volume
4 (1841)
Issue
1 (1.1841)
Date
1841-01-01
Page
[Seite] (sequence 9)
Language
German
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4 Die Tchnftgelrhrten. Das Geschäft dieser Leute war das Studium der Bibel, d. h. des alten Testaments; die Besorgung der Abschriften desselben und die Bewachung dieser Abschriften; die Auslegung des Bibelwortes getreu nach den Ueberlieferungen der Väter; der Unterricht deS Volkes in Synagogen; die Bildung der studirenden Jünglinge; überhaupt die Besorgung alles bürgerlich,religiösen Schreibwesens, Verträge, Scheidebriefe u. dgl.; endlich waren sie Beisitzer der Gerichte in den einzelnen Städten und des Obergerichtes oder hohen Rathes (Synedrium, San« hedrin) in Jerusalem. Als daher Herodes^ durch die Ankunft der Weisen erschreckt, auf authentische Weise erfahren wollte, wo der Messias sollte geboren werden, versammelte er die Hohenpriester und die Schriftgelehrten >- - (Matth. 2, 4 ). Die Pharisäer hätte er nicht befragen können, weil diese für einen solchen Fall keinen amtlichm Charakter hatten. — Mit der theologischen Streitfrage: Welches ist das vornehmste (wichtigste) Gebot? (Matth. 22, 35.) trat ein Schristgelehrter (vofuxos') auf, und die Schriftgelehrten trifft der Tadel, daß sie Andern unerträgliche Lasten aufbürden, die sie selber mit keinem Finger anrühren; daß sie den Schlüssel der Erkenntniß weggenommen haben, selber nicht hineingehen und Andere nicht einlassen (Luc. 11, 46. 52.). Auch ist das Gericht, vor das Jesus nach seiner Gefangennehmung geführt wird und vor dem er das Zeugniß ablegt, daß er sei der Messias, der Sohn GotteS, gebildet aus den Hohenpriestern, den Aeltesten und den Schriftgelehrten (Matth. 26 , 75.). Von diesen Schriftgelehrten ist uns übrigens — Bruchstücke im Talmud ausgenommen — nichts Schriftliches übrig geblieben. Denn damals galt bei ihnen noch die Regel, nichts Schriftliches, namentlich keine religiösen

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