Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 3 (1840)
- Issue
- 10 (10.1840)
- Date
- 1840-10-01
- Page
- [Seite] (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Die Maroniten. .102 ganz allein auf die Maulbeerbäume und Weinstöcke, woraus ihre Pflanzungen größtentheilS bestehen. Die Regierungsfonn der Maroniten unter sich gründet sich nicht auf ausdrücklich bestimmte Verträge, sondern blos auf Gebräuche und Herkommen. Den Nachtheilen, welche ein solcher Mangel einer festen Verfassung leicht Hervorrufen konnte, wurde vorgebeugt durch mehrere Umstände, unter denen wir folgende herausheben wollen. Zuerst ist es die Religion, die einer Vereinigung der Maroniten und Muhammedaner unübersteigliche Hindernisse in den Weg legt, und dadurch alle Plane der Herrschsüchtigen sich mit Ausländern zu verbinden, unmöglich macht. Zweitens die Beschaffenheit des Landes, das allenthalben von der Natur befestigt ist, und daher jedes Dorf, und beinahe jede Familie in den Stand setzt, sich selbst allein zu vertheidigen, und jedem, der seine Macht zu weit ausdehnen wollte, zu widerstehen. Endlich kann man drittens die Schwäche dieses Völkleins dahin rechnen; seit seiner Entstehung stets von mächtigen Feinden umgeben, liegt seine ganze Stärke in der Einheit, die nur dann möglich ist, wenn keiner sich über den andern sich erheben darf, und alle eine wechselseitige Sicherheit der Person und des Eigenthums genießen. Auf diese Weise hat sich ihre Regierung durch sich selbst'in einem natürlichen Gleichgewichte erhalten, und während die Sitten die Stelle der Gesetze vertraten, war es den Maroniten möglich sich von der Unterdrückung deS Despotismus und den Unordnungen der Anarchie frei zu erhalten. Man kann annehmen, daß die Nation in zwei Klassen abgetheilt ist, das gemeine Volk und die Scheikh'S. Unter diesen versteht man die angesehensten Einwohner, welche durch ältere Abstammung ihrer Familien und bessere Vermögensumstände vor dem übrigen Volke sich aus«