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Das Morgenland · 1838-12-01 · 11/12 (12.1838) · p. Seite 333

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Journal
Das Morgenland
Volume
1 (1838)
Issue
11/12 (12.1838)
Date
1838-12-01
Page
Seite 333 (sequence 13)
Language
German
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333 betung nur als fortsrtzende Erläuterung und Anwendung des vorhergehenden Hauptgedankens anschen, so wird uns ferner klar, warum zum Schlüsse die schauerliche Warnung vor den Gerichten des "eifrigen GotteS» angehängt ist. Wenn man aber das Gebot das den Bilderdienst betrifft, als ein eigenes zählt, so fällt dieser ganze ernste, feierliche Schluß blos diesem letzter» zu, das doch nur einen Zweig der Abgötterei verbietet, und das Gebot selbst, das gegen Stamm und Wurzel dieser Hauptsünde Zeugniß gibt, steht leer und ohne einschärfenden, warnenden Zusatz. Man bemerke noch Folgendes : In dem Capitel, welches im fünften Buch Mose dem Decaloge unmittelbar folgt, wird das erste und hauptsächlichste Gebot — von dem Festhalten an dem einen Gott — nochmals eingeschärft und weiter angeweudet. *) Im 14ten Vers wird wiederholt: »Du sollst nicht andern Göttern Nachfolgen, aus den Göttern der Völker, die um euch her sind, denn der HErr, dein Gott ist ein eifriger Gott» u. s. w. Mit den nämlichen Worten, wie im Decalog selber, wird das erste Gebot eindringlicher gemacht durch die Versicherung, daß der HErr für seine Ehre eifere. Wird aber in der eben angeführten Stelle unmittelbar an die War, nung vor Abgötterei die Hinweisung geknüpft auf den Eifer deS HErrn, so läßt sich wohl mit Sicherheit schließen, daß auch im Decaloge selbst, dieser eifernde Ernst auf die Abgötterei sich beziehen müsse, und dort nicht könne hervorgehoben sein mit bloßer Rücksicht auf den Bilderdienst. Aus diesen vereinigten Gründen glauben wir, daß Niemand wohl daran thue, der das Verbot des Bilder« _« *) S Mvs« 6.

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