Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 1 (1838)
- Issue
- 11/12 (12.1838)
- Date
- 1838-12-01
- Page
- Seite 329 (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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caiogc weggelaffen, woran sie gewiß sehr Unrecht chat. Die lutherische Kirche hat dieses^ Unrechtß nicht gut gemacht, und die von der katholischen ausgelassenen Worte nicht wieder an ihre Stelle eingerückt. Die reformirte hat dieses gethan, und sie gibt den Deralog vollständig, ohne Auslassungen, so wie ihn Gott Mose gegeben hat. Obgleich wir es höchlich billigen, daß die Gebote GotteS der Christenheit wieder vollständig sind dargelegt worden, dadurch, daß man das Verbot des Bilderdienstes seiner Stelle wiedergegeben hat, so ist doch damit noch nicht gesagt, daß die Zahleintheilung, welche die reformirte Kirche befolgt auch wirklich die beste sei. Besser ist sie sicher als hie lutherische Abtheilung; denn daß das neunte und zehnte Gebot der Lutheraner und Katholiken nicht zwei Gebote, sondern nur eins sind, dürfen wir als ausgemacht ansehen. Hingegen lassen sich eher das erste und zweite Gebot der reformirte« und der griechischen Kirche insoferne wie zwei verschiedene bettachten, als das erste die Abgötterei, das zweite den Bilderdienst verbietet, eine Abgötterei aber denkbar ist ohne Bilderdienst, und wiederum ein Bilderdienst ohne Abgötterei (wenigstens in unserer Zeit*), diese zwei also nicht nothwendig in eins zusammenfallen. Gegen die reformirte Cintheilung ist aber anzuführen, daß , ungeacht dessen, was wir so eben bemerkt haben, doch diese Zerlegung des Anfangs des Decalogs bei genauerer Prüfung ebensowenig zu empfehlen ist, als die Spaltung des Schlusses desselben in zwei Gebote, von der wir in dem ersten Abschnitte geredet haben. Hauptsächlich zwei Gründe sprechen dafür, daß auch die reformirte AbthrilungT»nd?Zählu»g nicht zulässig ist. *) Daß hingegen in der alten Zeit di« Abgötterei von selbst den Bilderdienst mit sich führte, wird sogleich herautgehvben werten.