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Das Morgenland · 1838-12-01 · 11/12 (12.1838) · p. Seite 326

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Journal
Das Morgenland
Volume
1 (1838)
Issue
11/12 (12.1838)
Date
1838-12-01
Page
Seite 326 (sequence 6)
Language
German
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kill i’iflcneo wart’ betrachtet worden, daß es das cmciual sich wurde auf das - Hau- » beziehen, das anderemal aber aus daS »Weib"? Wer sieht nicht ein, wenn er den Schluß deü DecalogS in den beiden Abfassungen miteinander vergleicht, daß offenbar von Anfang an das Gebot wider das Begehren dessen, was des Rächsten ist, nur als eines ist betrachtet worden, denn nur so konnten die Verschränkungen stattfinden, daß »Haus» und »Weib» in den verschiedenen Abfassungen ihre Stelle wechseln. Ware aber im Sinne deS Gesetzgebers gelegen, das Verbot, des Nächsten HanS, oder das Verbot des Nächsten Weib zu begehren, als ein besonderes und eigenes aufzustellen, so könnte, Mose nicht in einem andern Buche ein anderes Gebot an die Stelle setzen. Der in den beiden Abfassungen des DecalogS sich zeigende Wechsel der aufgezählten Gegenstände konnte nur innerhalb eines lind desselben Gebotes stattfinde», wie wir ähnliche kleine Verschiedenheiten der Darstellung bemerken in den« Gebote von der Sabbathfeier und dem von der Verehrung der Eltern; daß aber die Reihe der eigentlichen Gebote in den beiden Abfassungen verwechselt worden, und der Inhalt zwei verschiedener Gebote in einander geflossen sei, davon ist keine Spur und daS ist auch an sich nicht zu erwarten. EL hätte daher nie geschehen sollen, daß man das Schlußgebot des DecalogS, daS Eigenthum des Nächsten zu achten, in zwei Gebote auseinander zog. Billig fragt man, auf welche Autorität man sich gestützt, um dieses zu thnn? Die älteste, welche dafür spricht, oder zu sprechen scheint, sind die Mas» r et Heu. ') ®idn nennt Masvretben tie jütischen Gelehrte», welche vor 1000— lvoo IaKren, in tem hebräischen Bibetterte die Punkte. Ttrichlein unk Zeichen anbrachten. welche nicht tat Wort leide» ausmachen. sondern nur dessen Tin» dem Leser anjudeuten bestimmt fink.

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