Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 1 (1838)
- Issue
- 11/12 (12.1838)
- Date
- 1838-12-01
- Page
- Seite 325 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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815 falls in bcr Reihe der übrigen stehen, ohne so offenbar in den andern schon enthalten zu sein, wie das neunte der kacholischen und lucherischen Kirche es in dem zehnten ist. Jndeß gibt es nicht eine einzige Kirche, welche diese Gintheilung ausgenommen hätte, die sich von der bei den Katholiken und Lutheranern geltenden bloS dadurch unterscheidet, daß die Worte des Decalogs aus dem fünften, statt aus dem zweiten Buche Mose genommen würden. Der Grund, warum diese Art der Gintheilung, die sich doch vor der gewöhnlichen andern so sehr empföhle, nirgends eine allgemeinere Aufnahme gefunden hat, liegt wohl darin, daß man einsah, wie wenig eS passen würde, die Gebote nicht aufzunehmen, wie sie in der Hauptstelle, im zweiten Buche Mose lauten. Denn unstreitt'g wäre es ein bedeutender Uebelstand, wenn eine Kirche die zehn Gebote nach der zweiten Abfassung im fünften Buch Mose zählte, und dann als neunte- Gebot eines hätte, das als einzelnes Gebot in derjenigen Abfassung fehlen würde, die als die hauptsächliche immer muß angesehen werden, die nämlich des zweiten BnchS. Aber eben dieser Umstand spn'cht auch wider die katholische und lutherische Gintheilung. Denn wenn diese Kirchen uns sagen, daS neunte Gebot laute: »Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses», so geht das nur an, so lange man das zweite Buch Mose vor sich hat, nimmt man aber das fünfte zur Hand, so sucht man dort vergeblich ein neuntes Gebot daS also laute. Es ist^aber doch gewiß ein großer Uebelstand, als ein eigenes Gebot eines zählen, das nicht einmal in der Bibel selbst dadurch als ein besonderes bemerklich gemacht ist, daß es in den beiden Abfassungen deS Decalogs jedesmal seine eigene und gleiche Stelle hätte. Wer kann glauben, wenn von Anfang an dieses neunte Gebot als