Mannheim
Compact Memory

Das Morgenland · 1838-12-01 · 11/12 (12.1838) · p. Seite 323

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Das Morgenland
Volume
1 (1838)
Issue
11/12 (12.1838)
Date
1838-12-01
Page
Seite 323 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/4872516-5427189-5427232--0369-4872858
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

steht. Die wesentlichste Abweichung aber zwischen den beiden Abfassungen, «nd von der weiter unten mehr die Rede sei» wird, findet sich in dem letzten Gebote. Der Schluß des Decalogs lautet nämlich im zweiten Buch Mose (20, 17.): Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hause-. Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weibe-, noch seine- Knechts n. s. w. Im fünften Buch Mose (5, 21.) heißt es aber: Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Weib. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hau-, Acker, Knecht, u. s. w. In dieser letztem Stelle wird also das Weib in einem besonder» Satze vvrangestellt, und dann mit einem andern Zcitworte (»du sollst nicht begehren») werden die andern Gegenstände (Haus, Acker, Knecht, Magd n. s. w.) verbunden; während in der ersten Stelle das Haukn dem einzelnen Satze vorangeht, und dann das Weib nachher mit Knecht und Magd' und dem Uebrigen verbunden wird. Nach dieser Vorbemerkung wenden wir »nS zn der Sache selbst, den drei verschiedenen Eintheilnngen des Decalogs. I. Die römisch-katholische Kirche und ebenso die lutherische betrachten als zusammengehörend die Eingangsworte: »Ich bin der HErr, dein Gott», n. s. w., die Vorschrift: »du sollst keine andeni Götter vor mir haben», und daS Verbot: »du sollst dir kein Bildniß machen» n. s. w., und schließen damit daS erste Gebot, so daß bei ihnen das zweite anfängt mit den Worten: »du sollst den Rainen des HErrn, deines Gottes, nicht mißbrauchen» u. s. w. To zählen sie nun fort bis zum neunten Gebote, welches lautet: »Laß dich nicht gelüsten deines Nächsten Hauses». Das zebnte aber fängt

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.