Das Morgenland
- Journal
- Das Morgenland
- Volume
- 1 (1838)
- Issue
- 1 (6.1838)
- Date
- 1838-06-01
- Page
- Seite 30 (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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so und Barbarei seufzten, die Zeit der gesetzlichen, civilifirten Staatsverwaltung beginnen wird. Mögen die Provinzen, um die wir uns zunächst interessiren, Syrien und Palästina, bei endlicher Erledigung der obschwebenden und immer dringender werdenden orientalischen Fragen, diesem oder jenem Herrscher zufallen, so läßt sich immer voraussehen, daß dieser, wer er nun sei, sowohl durch sein eigenes Interesse als durch das der andern, namentlich der europäischen Mächte, werde aufgefordert, ja genöthigt werden, in diesen Ländern eine Herrschaft des Gesetzes an die Stelle der bisherigen brutalen Willkühr zu setzen. Sobald aber der Fluch barbanscher Unterdrückung von jenen gesegneten Ländern wird hinweggenommen sein, und ihnen die Wohl, thaten einer rechtlich geordneten Staatsverwaltung, und der Segen wahrer Geistesbildung zu Theil werden, so wird die große Wichtigkeit jener Gegenden in unserm Abendlande erst recht erkannt werden, und wenn wir dem verjüngten Morgensande die brüderliche Hand wieder reichen können, so hat für die ganze Entwicklung der abendländischen, wie der morgenländischen Menschheit eine schöne, wichtige Stunde geschlagen. - Die Ratte, als Beilage. - Wir legen dieser unserer ersten Lieferung eine Karte bei, die zwar nicht in großem Maaßstabe gegeben werden konnte, welche aber doch in Hanptumrissen das Gebiet darstellt, welches wir unter dem gemeinsamen Namen des biblischen Morgenlandebegreifen können. Rings umlagert von großen Wassern: dem Mittelmeere, dem schwär, zen und dem caspischen Meere, dem persischen Busen und