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Der nationaldeutsche Jude · 1933-10-01 · Nr. 4 (Oktober 1933) · p. Seite 5

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Journal
Der nationaldeutsche Jude
Volume
12 (1933)
Issue
Nr. 4 (Oktober 1933)
Date
1933-10-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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mumm I TT Juden mit dem Handel sich be ihmn herausgebildet hatte, den „Handelsgeist", zu besntkgen, unt will ihnen deshalb die Möglichkeit, Handel zu treibe i. beschränkim: In großen Städten solle auf 10 christliche KaulleUta kn Mittelstädten auf 6.! in Kleinstädten quf 4 em jüdis her Kaufmann kommen. Dagegen solle ihnen Landwirtlck aft u ad Handwerk freistehen. Um den ärmeren Kreisen »et jüdischen Bevölkerung den Ueberga,g; ir Landwirtschaft zu ermöglichen, solle, , idische Erwerber landwirtschaftlicher Guter zu denen keine Bauern gehörten, g e 1»a 11: n : sein, das erforderliche landwirtschaftlkheDien st personal u mindestens einem Viertel aus Juden zuammenzusetzen. Selbstver!tändl ch ist!für Schrötter auch die Ausdehnung der allgemeinen Militärpflicht auf die Juden: er hält sie für besonders geeignet, die im Juden vorhandenen männlichen Eigenschaften, die nn Lause der! Jahrhunderte verschüttet worden te»en, wieder }i stä ken: der Jude „ist in der älteren und auch in dl r Mittleren Zeit sehrtapfer gewesen, uid min hat selbst kn ganz neuerer Zeit, sowohl im amerikmischen wie französischen Revolütionskr.iege auffa llent e Bi ifpiele von Juden gehabt, welche sich ausgezeichnet haben...." Mit der harmonischen Einfügun! der Juden in das allgemeine Wirtschaftsleben soll ihre polit sche >Eingliederung verbunden werden. Alle inländischen JuUen sollen preußische Staatsbürget mit gleichen Rechten und Pflichten und Mitglieder ihrer Ortsgemeinden werden: d e bis Eier non ihnen erhobenen besonderen Abgaben sollen kn Wegfall kimmen. Schließlich soll ihre besondere kulturelle Stellung.^ oweit sie über die reine Ausübung der Religion hinansgehi, beseitigt werden. Die besondere Kleidung und öarttmcht. der Gebrauch der hebräischen Schrift im Geschäf sverkrhr sollen verboten, die Führung bestimmter Familiennamen eingeführt werden. Es werden Vorschriften über die Üusbildunt der Rabbiner gegeben. die das Studium auf einer Landesuniversität nachzuweisen haben: die besonderer.jül»ischen Schulen werden aufgehoben. Au-ländischen Juden wird vor Erlangung des Bürgerrechts die Niederlassung in Preußen verboten, sie dirfe, nicht angestellt werden. —auch nickt al > Kultus beamte—. Den fremden Juden werden diejeniien illändischen Juden gleichgestellt, di« sich weigern, deut che Kleid, na und Barttracht, deutsche Schrift und feste Namen anzuuehmen: sie werden nicht preußische Untertanen. zen Zügel der Gesetzentwurf So weit in wenigen gro Sckrötters, der eine organisch: politische, kulturelle und wirt Volk,, in dessen Mitte sie lehen obersten Staatsbehörden zur von den insgesamt 11 Gutacht widerspricht nur «ins der Aer mit dem von Schrötter erstr gliederung in den Staat. Die m der Zielsetzung zu, gehen a emgeschlagen werden soll, aus sich unterscheiden. Die eine billigt grundsäßlich den geschlagenen Weg, weicht aber in Ein Plan ab. namentlich in der Frage schichtung. Ein Gutachten — >as des will den Juden den Handel in stärkerem der Entwurf:' die Zahl der jüdis den nicht nach der Zahl der nichtjüdischen sondern nach der Gesamtzahl )er j idisch dürfe niemals größer sein als die Zahl wirte. Ein anderes Gutachtens dieser G Rücksicht auf die schwere körpe schaft, der die Juden infolg Lebensverhältnisse nickt aewach der Juden in die „Fabrikation Einfügmg der Juden durch tichaftliche Angleichung an das n erstrebt. Oer Entwurf ist den Tegutachtün, vorgelegt worden: ten, die ei stattet worden sind, derung der Judengesetzgebung qbten Ziel vollkommener Einübrigen st mmen dem Entwurf »er h nsichi lich des Weges, der ejnand;r.;;n»ei Gruppen lassen Die zweite Gruppe allmählichen Angleichung die p a t i o n der Juden für erforde clich. v. H u m b o l d t als Chef des richtswesens eingehend begründ rechtliche Gleichstellung für konseguent", obwohl er der Lösung der Judenfrag« nicht uöi tum aus seiner Polarität zuni ist aber der lleberzeugung. daß Gleichstellung der Juden mit ehesten dem Ziele nahe komm liche Entziehung jeder bis dchin die Juden eher zur Einordnung „ deren allmählichen Abbau, i lus sich auch gegen die von Schrittet der jüdischen Kultusgemeindei der Spitze, die nur geeignet ü Sb e liche Arbch ihrer b en sen « als, in der sch Suta agq die v preusischer et. illein «me den n der Juden zu befestigen. Der: Zauptgrunl »on Schrötter oorelheiten von seinem er beruflichen llmtaatsrats Köhler — Maße erschweren als Kaufleute solle sich Kaufleute richten. « Bevölkerung und der jüdischen Landmppe empfiehlt mit it in der Landwirtsherigen anormalen irden, die Ablenkung i »andarbeit jeder Art. >Lr I! Neinün^ riftentü plützl" übri würde. beste! geÄvungt diesem orZ« mit «s^ sdi. d mein kir. ü shten hält statt der rtige Emanzi- >r allem Wilhelm Kultus- und Unterst die plötzliche ch»cht, politisch und ist. daß eine völlige solange das Judenim Kraft zöge. Er ch erfolgende völlige den Untertanen am tocil durch die plötzhenden Organisation n würden als durch Grunde wendet er ehene Zentralisation i Oberrabbiner an liche Sonderstellung aus dem Humboldt den Entwurf ablehnt, dürste freilich auf ganz anderem Ge§ biete liegen: Er sieht die Aufgabe des Staates nicht darin, mittels der Gesetze eine Erziehung der Staatsbürger zu erreichen. sie nach einem vorgefaßten Begriff zu formen und sie in leine bestimmt«, vom Staate gewollte Richtung zü drängen. Er verlangt andererseits aber von den Angehörigen des Staates die Erfüllung der Bürgerpflichten und fordert die Ausweisung derjenigen Juden, die etwa die sich aus det Gleichberechtigung ergebenden Pflichten nicht erfüllen wollten, weil ein solches Verhalten mit der Achtung, die der Staat zu beanspruchen habe, unverträglich sei. In einem zweiten Gutachten dieser Gruppe, das im wesentlichen den Ausführungen Humboldts bestritt, wird die Aufmerlfamkeit besonders auf die Schul frage gelenkt, „da außer der Jesuitenerziehung ... vielleicht keine wirksameren Institute zur Beherrschung und Verbildung aller Geisteskräfte der Jugend eriftiert haben als die Rabbinerschulen". Ein drittes Gutachten. das im Ergebnis ebenfalls Humboldt bestritt. äußert Gedanken, wie sie später, ähnlich, von Paul de Lagarde ausgesprochen worden sind, und sieht den Grund der Absonderung der Juhen in dem national-religiösen Prinzips das zerbrochen werden müsse. Das letzte Gutachten dieser Gruppe ist deshalb interessant, weil darin zum ^ersten Male der Grundsatz der formalen Gleichberechtigung aller vor dem Geseß anklingt. [jieb zwischen ^fassendem und schaffendem Kapital". Erst die Annahme des Christentums trenne den Juden von seiner Gemeinschaft, so daß seiner Gleichberechtigung dann nichts im Wege stehe. Immerhin bedeute auch der Verzicht eines Juden auf jede Handelsbetätigung schon eine weitgehende LoslösunZ von der jüdischen Gemeinschaft: die Schaffung einer solchen Schicht von Juden sei daher geeignet, allmählich das Aufgehen der Juden als einzelner im Volksleben kn die Wege zu leiten: «ine Gesamtemanzipation sei aber abzulehnen. Schrötters Entwurf ist niemals Gesetz geworden. Das Edikt Hardenbergs, das bewußt an die Gedanken der französischen Revolution und der öon ihr beeinflußten Gesetzgebung im Westen Deutschlands anknüpft. hat die Entwicklung in andere Bahnen gelenkt. Es ist müßig, heute Betrachtuimen darüber anzustellen, wie sie verlaufen wäre, wenn die Eingliederung der Juden damals nach den Grundsätzen, die in Schrötters Entwurf ihren Niederschlag gefunden haben, erfolgt wäre. Und doch ist gerade hegte der Plan der Judenemanzipation von 18 0 8 einer ganz besonderen Aufmerksamkeit wert. Es gelangen darin Gedankengänge zum Ausdruck, die auch in der Gegenwart für die Gestaltung der Judenfrage sehr beachtenswert find. Die soziologischen Erwägungen, die die führenden Staatsmänner Preußens bereits vor 125 Jahren angestellt haben, beweisen, daß man damals die Zusammenhänge, in denen die Judenfrage sich allein lösen läßt, klar erkannt und sich um diese organische Lösung ernsthaft bemüht hat. Es liegt eine tiefe Tragik darin, daß diese Entwicklung später abgebrochen und durch eine liberalistische Papier-Lösung ersetzt worden ist. Heute stehen wir wieder mitten in einer gesetzlichen Neuregelung unseres Verhältnisses. zu unserer deutschen Umwelt. Noch ist die Regelung nicht abgeschlossen, aber die Entwicklung hat seit 1808 Fortschritte gemacht. Heute gibt es eine starke Schicht alteingesessener deutscher Juden, die mit Deutschland, seinem Volk und seiner Kultur unlösbar verbunden sind, die nur Deutsche, nichts als Deutsche sind und sein wollen. Die Betrachtung der Vergangenheit lehrt uns. daß schwere Fehler gemacht worden sind, daß Vieles Unterlasten worden ist. was hätte getan werden müsten. daß heute noch Verhältniste nicht völlig beseitigt sind, die schon vor mehr als 100 Jahren mit Recht als ungesund und schädlich angesehen werden mußten. Wir. seit langer Zeit nicht nur rechtlich, sondern auch gefühlsmäßig eingebürgerten, ohne jeden Vorbehalt deutschfühlenden Juden hoben die Zuversicht, daß bei einer — hoffentlich recht bald erfolgenden — Gesamtlösung dckr deutschen Judenfrage das Gesetz uns jn den Zusammenhang ein ordnen wiird. in den allein wir hineingehören: in den des deutschen Volkes. Und vir geben uns der Hoffnung hin. daß uns bei dieser Einordnung durch den guten Vollen unserer nichtjüdischen Vokksgenosten und durch Maßregeln der Regierung, die auf Stärkung dieses guten. Willens hinzielen, endlich die 'Berufsumichichtunng möglich sein wird, die schon der weitblickende Minister v. Schrötter vot 125 Jahren als wesentlich erkannte, tu« durch viele — von Juden wie von Nichtjuden oerschuldete — Hindernisse bisher aufgehallen worden ist, unK_hit_von niemandem brennender ersehnt werden ftm-n, als von uns jungen national deutsche it Supen. ._j. J

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