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Der nationaldeutsche Jude · 1933-10-01 · Nr. 4 (Oktober 1933) · p. Seite 4

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Journal
Der nationaldeutsche Jude
Volume
12 (1933)
Issue
Nr. 4 (Oktober 1933)
Date
1933-10-01
Page
Seite 4 (sequence 4)
Language
German
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Deutschen durchzuführen. Durchführen heißte-sin jeder Hinsicht durchführen, d. h. durch Regierungszwang verhindern, daß durch Maßregeln irgendwelcher Unterorgan«, Verbände. Vereine. Berufs st ände uno dergleichen hintenherum weggenommen wird, was das Gesetz gewährt. Ein Nichtarier. der dem Arier gleichaesteklt wird, muh,in jeder Beziehung wie ein Arier behandelt werden, bezüglich der Rechte wie bezüglich der Pflichten, in sozialer, wirtschaftlicher cknd vor allem politischer Hinsicht. Tie Würde des deutscher! Volkes und der nationalen Regierung verlangt ehrliches Spiel. Bezüglich der Abgrenzung, d. h. der Bestimmung derjenigen Persönlichkeiten, die demgemäß als D-utschjuden anzuerkennen und den Ariern gleichzustellen sind, ergeben sich natürlich praktische Schwierigkeiten. Wir wissen, dah jede, derartige gesetzgeberische Regelung, gleichviel auf welchem Gebiete sie. liegt, irgendwo . einen Trennungsstrich ziehen muß. und daß dieser Strich niemals gezogen werden kann, ohne daß sich gewisse Härten ergeben. Die Aufgabe kann also nur sein, den Ätrich so zu ziehen, daß er den G r u n d - sätzen der Gerechtigkeit nach Möglichkeit entspricht und daß er. was vielleicht das Wichtigste.ist. nicht die deutschfühlende Jugend von der deutschen Zukunft abschneidet. Rach einem Gesetzentwurf, den der Verband n.ationaldeutscher Juden aufgestellt und der zuständigen Stelle eingereicht hat, sind als Deutschjuden anzuerkennen und den-Ariern gleichzustellen: 1. Frontkämpfer mit Ausnahme derjenigen, die sich im kommunistischen, marriitischen, zionistischen oder pazifistischen Sinne betätigt haben: hinsichtlich sonstiger Fornien der antinationalen Betätigung und hinsichtlich der für Jugendsünden erforderlichen Milderungen sind von uns Einzelbestimmungen vorgeschlagen. 2. Mitglieder alteingesessener Familien: als Stichtag ist von uns der 1. Januar 1903. vorae'chlagen. Die Ausnahme- und Einzclbestimmungen sind formuliert, wie oben zu 1. '3. Alle Personen, die von einer seitens der Regierung einzurichtenden Spruch stelle zugetassen werden. In d?r Spruchstelle sollen nach unserem Vorschläge drei seitens der Regierung bestimmte Mitglieder und zwei besonders qualifizierte Teutschju den .Zusammenwirken. 'Diese Bestimmung zielt dahin. Härten, die sich durch Anwendung der Bestimmungen zu 1 und 2 ergeben könnten, auszugleichen und vor allem der deutsch fühlenden Jugend den Weg in die Zukunft zu öffnen. Wir haben uns bemüht, mit diesem Gesetzesvorschlag den Trennungsstrich so zu ziehen, dah der von uns vorgeschlagenen Rigelung sowohl vom Standpunkte aller Deutschjuden wie vom Standpunkte der nationalen Regierung aus zugestimmt werden kann. Ueber Einzelheiten ist natürlich zu reden. Aber wir möchten nochmals heroorheben, dah nun wirklich bald geredet werden muß. Wir nationaldeutschen Juden haben die nationale Erhebung aus innerster Herzens- Überzeugung begrüht und wir haben schon lange vor dem 3 0. Januar 1933 in aller Oesfentlichkeit für diese nationale Erhebung einen Kampf geführt, in dem nur Wunden, nicht Orden zu ernten waren. Wir glauben deshalb das Recht zu haben, der nationalen Regieruilg; der wrr auch heute noch unsere ganze Kraft zur Verfügung stellen, zu sagen: Schiebt die endgültige und gerechte Regelung der Judtnfrage nicht länger hinaus! Wir haben schon früher darauf hingewiesen, daß es den Belangen des' deutschen Volkes nicht entspricht, einen Bevölkerungsteil. und sei er noch so unbeliebt und trage er selbst einen erheblichen Teil der Schuld an dieser Unbeliebtheit, zu einer Gruppe von Verzweifelten zusammenzuschweißen. - daß es insbesondere für die deutsche Zukunst nicht zuträglich fein kann, das junge Geschlecht der Deutschjuden systematisch zu Fremdjuden, zu Luftmenschen, zu Gegnern des Deutschtums und unter Umständen zu Verb recher n zu machen. Wir nationaldeutschen Juden lieben unser Deutschland und unser deutsches Volt „mit ganzem Herzen, mit ganzer Seele und mit ganzem Gemüt", wie es in den heiligen Schriften heiht. Um unserer selbst und um unseres deutschen Vaterlandes willen beschwören wir die nationale Negierung, uns und unseren Kindernj diese Liebe nicht aus den Herzen zu reißen öder, besfer gesagt. nicht zu dulden, daß sie! uns von irregeleiteten deutschen Volksgenossen nichtjüdischen Stammes, die bestimmt nicht im Sinne der leitenden Staatsmdnner handeln, aus den Herzen gerissen wird.. Es i st Z e i t! Der Weg zur Lösung der deutschen Äudenfrage.m u h gefunden werden und muh bald gefunden werden. Und es gibt nur den einenJBtfl: die unglelchschaltung Gin propbettfcbcr Gcfetzentwurf Hus der Vorgefdricbte der preußireben Judenemanzipation Ton ©«riebtsaffeffor a. D. Kurt Rofcnow Die Ereignisse der letzten Monate^rufen stärker denn je die Erinnerung an die Zeit der ersten Judenemanzipatian wach. Durch das König!. Edikt vom 11. März 1812 wurden die rechtlichen Schranken, die bis dahin die Juden von allen anderen preußischen Untertanen getrennt hatten, aufgehoben. Unwillkürlich drängt sich der Unterschied auf, der zwischen jenem Edikt und den Gesttzen des' Frühjahrs 1933 liegt. Daß die Gedanken der französischen Revolution bei dem Erlab des Judenedikts ovjz 1312 auf den leitenden preuhischen Staatsmann — Hardenberg — einyt bestimmenden Einfluß ausgeübt haben, ist allgemein bekannt. Für ihn war die andere rechtliche Behandlung, die den Juden bislang zuteil geworden war. mit der Erklärung der Menschenrechte, mit dem Grundsatz der egalite schlechthin nicht vereinbar. Weniger bekannt, aber um so interessanter ist, daß schon in den vorangegangenen Jahren — beginnend 1808 — in Preußen eine Judengesetzgebung vorbereitet wurde, deren —- Motive dem Wesen des preuhischen Staates und' den tatsächlichen Gegebenheiten der damaligen Zeit gemäher. waren als das einer liberalen Doktrin folgende Edikt Hardenbergs. 2m Dezember 1808 legte der Minister o. Schrötter. einer der Mitarbeiter des Freiherrn vom Stein, dem König den Entwurf eines umfassenden Judengesetzes vor. Dieser Entwurf unterschied sich - in beachtenswertem Mähe sowohl von der früheren Gesetzgebung — es galt damals noch, wenn auch schon mit gewissen Milderungen, das „Schutzjüdenprinzip" des Generalreglements Friedrichs des Großen (1750) — als auch von dem Edikt von 1812, das dann Grundlage der späteren Gesamtentwicklung wurde. Schrötter, der aus der Praris des höheren Verwaltungsdienstes^ kam, lieh sich von dem Gesichtspunkt leiten, daß die Sonderstellung der Juden innerhalb des preuhischen Staates eine Gefahr für diesen Staat darstelle. Ihm schien also die Eingliederung der Juden in den Staat nicht der Juden, sondern des Staates wegen notwendig zu sein. Er erkannte die Gefahr, di« darin lag. daß inmitten des Volkes eine geschlossene, einem besonderen Recht unterjoorfene Gemeinschaft vorhanden wär. die am allgemeinen Leben, des Volkes und des Staates keinen Antell hatte. Rach seiner Einsicht mußte die Tatsache, dah Angehörige einer andersartigen Gemeinschaft mitten unter dem Volke lebten, ohne die Möglichkeit zu haben, in ihre Umgebung hineinzuwachsen. ständig zu unerfreulichen Reibungen fvhren. die letzten Endes auf Kosten des Staates gingen. Er kennzeichnet die damaligen Juden als «Staat im Staate, den man von allen Seiten gesetzmäßig und gewaltsam zusammenpreht. ihm dadurch eine nähere und weitere Vereinigung und vermöge so vieler ihm zu Gebote stehender Mittel eme Spann, kraft gibt, mit der dieser kleine Staat auf allen Seiten die ihm gesetzten Schranken teils zu überschreiten, teils zu zerbrechen weiß!" ,, Diese Eikenntnis führt Schrötter dazu, die Eingliederung der Juden in den Staat durch allmähliche Ungleich! ng an ihre Umgebung vorzuschlagen, die durch schri tweise Beseitigung ihrer rechtlichen Sonderstellung Hand in Hand mit einer Erziehung u Volk und Staat vorgenommen werden sollte. Er rüll die Juden sich aus ihrer Isolierung heraus organisch.in den Staat hinein entwickeln lassen. Ganz besam ere Aufmerksamkeit widmet er (im Jahre 1808!) der Frage »er Berufsumschichtung. Cr versucht, di« Mentalität, | die durch die jahrhundertelange Beschäftigung der

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