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Der nationaldeutsche Jude · 1933-10-01 · Nr. 4 (Oktober 1933) · p. Seite 3

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Journal
Der nationaldeutsche Jude
Volume
12 (1933)
Issue
Nr. 4 (Oktober 1933)
Date
1933-10-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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ai 3 Verschiedenheiten, die liefen, sondern es sind zwei schiedenheit auf dem G e b i des Geistes liegt, s o g liche übergreift. Den juden sind schlechthi Völker, deren Beziehungen und das deutschjüdische beite», die ja auch zwischen I fehlen, in seiner E e s a m t h e i deutschen Volk. Gerade durch die Gründung der „R e i Beleuchtung gerückt, und da die Fremdjuden endlich sckIusse kamen. 2 etzt wir jüdischen Stamines me datz die Judenfrage n Volk, sondern zwei gru betrifft. Für die praktischen Erkenntnis zu ziehen sind, ist Grenzlinie gezogen und welches Werturteile gefällt werden follef wird. Wesentlich ist, datz die solche anerkannt wird, inoralischen, sondern n a l e n Gesichtspunkten Unterschiedlichkeit in der künftig jüdischer Abstammung in T finden muh. Dem Grundsätze nach Regierung diese Unters erkannt. Die Ausnahmebest bisher erlassenen Gesetzen und wisser Gruppen von Juden ge nur auf den einen Generalnennef Verbundenheit mit dem deuts Gi bi tschj f dem Mensche« tu te des r auf | u b ei zwei t Deutsch a olt ist! »ei n deutscher wesen dieser p s v e r t um w 3 u ■ i f» (fein r übe ch t ritz dversck Foljgerui zunächst ser beider , für dalnttrsch datz l ftc I edigli :stimmeni r Behaijdl ulschlanv °r 1' io i uti, st b ey Ml et des Verstandes pen, deren Ver- Eefühls und das Körperun d F r e m d - verschiedene nd zu regeln sind, allen Besonder' >i Stämmen nicht gleich mit d c in Unterschied ist e 1 u n g"* in hellste es gut. das? m Zusammene u t s ch e r nicht ehe» könne», einheitliches irdene Völker en. die aus dieser belanglos, wie die Völker, wenn schon „bessere" gehalten iedlichkeit als sich nicht nach nach n a t i o - ätzt und datz diese ung der Menschen klaren Ausdruck 0 mutigen!, verordn»» i nacht wollt! sei es! durch Froutkämpfertun «K brii geni :ßi J de» t' Ulli einwandfreien Dienst am 3lnwalt usw., ist anders zu behc Verdienste um das Deutschtuir vollständig dieser Grundsatz a! Teilgesetzen noch zum Ausdruck« ist klart und insbesondere günstigungen sich in gewisser erstrecken, ergibt, datz die Regiei der Zukunftsregelung erkannt und anerkannt hat. der organischen Fortentwicklung geht die Regierung selbst dav Akte der Gesetzgebung nur Stüc gültige! und vollständige Regel« Aussicht gestellte, aber bisher angehörigkeits- und R folgen.j In diesem Gesetz wird gesetzgobung nur angedeutete En durchg^führt werden müssen. Zu dieser Durchführung ist Regierung den bisher von standpunkt a u f g i b t. 3vir nicht gegenüber der nationalen darauf gemacht, datz wir die wie sie heute verkündet und schaftlich falsch halten. Aber dat nicht an. Das Gebot der Stuß der Juden zum deutsch in eine v o l l st ä n d i g e. ü verständliche und durch k und!Um ge Hungen prak setzende Gestaltung überführt weiterhin einen Unterschied zwis machen will, so bestehen doc gewisse Gruppen von N in sozialer, politischer und wirl z u st e l l e n. Es ist also dur n sei «hcn üdelii, olksti auf?uwq ans. ßdsaf au üla die nationale ieit längst andie bereits in de» gen zugunsten ge n sind, la sen sich ein Jude, der seine im erwiesen hat. durch langjährige» j»ls Beamter, einer, der keinerlei en hat. So unbisher erlassenen die Zielrichtung datz die Verdie Nachkommen »ie Wichtigkeit npsatze nach bereits re ist eine Frage ifidsatzes. Natürlich die bisherigen ionnten. Die endnur durch das ist endete Reichsg e r - G e s e tz erc bisherigen Teilgebaut und technisch volle t «ir orderlich, das; die beidclhaltenen Rassemcj insbesondere auch selbst, ein Hehl in der Form, wird, für wissenes im Augenblick die Stellung eru», n Theqrie ocmdr kimm bial i itfljatc schleunig! :Ii roktisl Judenäesetzgebung zu schaffen, rung nun einmal angenommene und trotzdem zu einem rechten Ergebnis führt. Eine — in Wahrheit nur s, scheint Notwendig. Es findet i »erede darüber statt, o ljland lebenden Juden als eln. Datz für die Behan trartige Klassifizierung na!! kommt.! ist oben dargele gt werden. Aber selb if iche, gemeinlmdeutungen aUtzer Kraft z» Wesin man theoretisch! und Nichtariern keine Bedenken, n den Ariern Hinsicht gleichich, eine deutsche r von der Regientheorie futzt igenund ge - f t i ‘inbare der I loses Deutsä behänd eine Frage j. dargeleo es ,,nat ic >is;rei w> Äbschweifung erttn Zeit ein „wfer» c ngig ist, die in Minderheit" z» Deutschjude» Ermessen nicht in unten weiterhin läht sich der Grundsatz der „na an wein den. Wer das Gegen Minderheitsrecht, wie es in den ' Ausdruck findet, keine klare Vv! mit dieser Redensart argumentier rd die! Fremdjuden n iMinderheit" nicht iniinfnt. hat von dem ätzen!des Völkerbundes >, find die meisten, die >aben sich niemals bean> denken. Der Mindermüht. ihre eigenen Gedanken zu Ende Zu heitsschutz mag seinen Sinn haben, wö eine parlamentarische Regierungsform besteht und aus dem Parlament unmittelbar oder mittelbar die Minister, die Beamten und die sonst mit irgendwelchen Rechten ausgestatteten Personen hervorgehen. Darum ist die praktische Durchführung der Mmderheitsgründsätze von Wichtigk.eit für, die Behandlung der deutschen Minderheiten iM Ausland. . aber eine Anwendungauf die ganz' andersgearteten Verhältnisse in Deutschland ist völlig unmöglich. Die . varlaMentarische Regierungsform ist hei uns — dank der nationalen Erhebung — beseitigt und>sie wird so bald nicht wiederkehren. Wir haben den totalen Staat und-hiefer Staat wird für absehbare Zeit nationalsoziaUfti[ch sein. Ob der Einzelne - - Nichtjude oder Jude —7 diesen Zustand für wünschenswert hält, ist belanglos. Der nationalsozialistische Staat ist eine Tatsache und nur von dieser Tatsache kann ausgegangen werden. Wie stellen sich die Herren, die dauernd davon reden, „die Juden", zu einer nationalen Minderheit zu machen, bie praktische Gestaltung vor? Datz in irgendeiner Form ein numeisus clausu; oder, wie w i r es wünschen, eine üstterschiedliche Behandlung der Juden eingeführt wird, ist möglich und wünschenswert, aber das bedeutet natütlich nichts.! was dem wirklichen Minderheitsrecht im Sinne der Völkerbundsgrundsätze auch nur einigermatzen nahe kommt- Bleibt also nur die sogenannte „Kulturautonomie", über, die ebenfalls! unendliches und sinn- , loses Geschwätz gemacht wird. Wir wollen es einmal in I aller Klarheit aussprechen: eine besondere Kultur Klarheit .. . der in Deutschland lebenden!J irden, selbst der Fremdjuden, gibt es nicht. lAkkch die Fremdjuden leben im deutschen Kulturkrcise. und p:e asiatischen Kulturelemente. die durch die Ostjuden-Einwanderung nach Deuischlu»d getragen worden sind! berühren!. den Gesamt st and der Kultur nicht: sie ätltzern, sich nur in unerquicklichen Einzelerscheimlngen. etwa in der Neigung zu „jüdisä«:n" Redewenduugen. sogenannten jüdischen Witzen und dergleichen, im übrigen aber ist ihre Wirkung reinncgativ. d. h. der Erfolg ist nur. die Betroffenen zur freudigen und restlosen Bejahung der deutschen Kultur unfähig zu machen, ohne datz die so entstehenden Lücken ausgefüllt werden oder auch nur ausgefüllt werden können . Ein schlagendes Beispiel dafür ist die Gründung des „Kulrurbundes deutscher Juden", der nach Ansicht der lüdischnationalen Drahtzieher und auch nah Ansicht mancher Nichtjuden die! „Jüdische- Kultur" pflegen oder wenigstens mitpflegen solfte. dessen Programm aber deutlich zeigt, datz auch diese LeiM für ihre Betätigung nur Gegen stände finden, die aus! jbcr .deutschen Kultur hervor gegangen sind, und jüdische Personen oder Dinge lediglich als Betrachtungsobjekte ihrauchen können. Es bleibt also auch von der sogenannten Kulturautonomie nichts übrig, als die Pflege der Familientrgdition und der religiösen Bräuche. In dieser Hinsicht ist dtm in Deutschland lebenden Juden von der nationalen Regierung bisher ebenso wenig ein Hindernis bereitet wordene wie von einer der früheren Regierungen. Das Schächttoerpot. über das schon seit Jahr-! zehnten Debatten geführt! weroen und zum Teil schon früher Bestimmungen erlassen, worden sind, liegt auf ganz anderem Gebiet und mutz für' dsose Erörterung völlig ausscheiden. Als Ergebnis ist also! estzustellen: Von einer .Ab-! stempelung „der Juit en" oder eines Teiles, der Juden als „nationale Minderheit" kann, in Deutschland nicht die R^de sein. Es gibt nur zwei Möglichkeiten für die Praris. und die! heitzen: Bürgerrecht oder Fremdenrecht.! Wir bekennen uns dazu, datz diese Behandlung der Frage, i also die gewollte und snstematisch durchgeführte Ungleichschaltung, praktischen Lös»n> die e i n z i ge Möglichkeit zur .Pezr deutschen Judenfrage n£;1\e* - bietet. Der Deutschjude darf n^cht behandelt werden wie der Fremdjude. Der Fremdjude gehört unter Fremde » recht, er gehört in di'e Stellung eines Staatenlosen, der in Ruhe und ohne Behelligung von autzen her in Deutschland seine Privatgeschäfte treiben und sein Privatleben führen mag. solange er nicht gegen die Staatsgesetze verstötzt oder sich durch politische, wirtschaftliche und sonstige 'Treibereien als „lästigen Ausländer" kennzeichnet. Diele Behandlung ist d.e logische Folgerung aus allem, was die Jüdischnationalen seit langer Zeit in Deutschland getrieben haben und was. wenn sie einmal ehrlich sein wollen, von ihnen selbst als ihrer eigenen Ideologie entsprechend anerkannt werden muh. Lediglich die Möglichkeit der Ausweisung wäre, soweit es sich nicht um geborene Ausländer handelt, auszuschalten. Im übrigen mögen die Fremdjuden friedlich in ihrem Ghetto ohne Mauern, das sie sich selbst in langt» Jahren' des Uebermuts gebaut haben, leben. Bezüglich dei/ D e ust s ch j u d e n Regierung schon ihre Rassetheorie auf echt erhalten will. Gleichstellung mit de» als A r aber ist, wenn die die ern anerkannten.!

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