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Der nationaldeutsche Jude · 1931-07-01 · Nr. 7 (Juli 1931) · p. Seite 6

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Journal
Der nationaldeutsche Jude
Volume
1931
Issue
Nr. 7 (Juli 1931)
Date
1931-07-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
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lUufionapoUtik. >°n« n > rt. In der breiten Oeffenttichkeit ist so gut wie unbekannt geblieben, zum mindesten aber hat es nicht die verdient» Beachtung gefunden, dah neben dem „Rapallovertrag" noch ein deutsch-russisches Freundschaftsabkommen besteht, dessen Akte — unter dem offiziellen Titel „Berliner Vertrag"-— am 24. April 1926 von Strefemann und , dem damaligen russischen Botschafter Krestinski unterzeichnet worden ist. Die Geltung dieses Vertrages erstreckte sich zunächst auf fünf Jahre, im übrigen war — laut Artikel 4 — vorgesehen, dah beide vertragschließenden Teile „sich verpflichten, rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsfrist eine Verständigung über die weitere Gestaltung ihrer politischen Beziehung e.n h e r b e izu f üh ren".- .Da demnach keine der sonst üblichen Bestimmungen über Kündigungsdaten oder automatische Zeitverlängerung getroffen worden waren, scheinen sich die Vertragschliehenden von vornherein darüber klar gewesen zu sein, dah es sich zunächst um ein Erperiment handelte, einen Erfahrungsversuch, oder — wenn 'nwn so sagen will — einen „Fünfjahres-Probe-Plan". Nach Ablauf des Interims sollte dann einegrundsätzliche und — soweit dieser Begriff überhaupt auf valitische Zustände anwendbarst — endgültige Regelung der beiderseitigen Beziehungen erfolgen. Nun haben ja alle völkerrechtlichen Pakte gemein, dah sie — streng genommen — Provisorien sind: Nicht nur, dah sie in der Regel befristet sind, sie können auch — bei gegenseitigem Einverständnis — während der Geltungsdauer geändert werden. Man kann sie zu einer festgesetzten Zeit kündigen, man kann sie auch,- stillschweigend oder förmlich, erneuern. Das Novum des „Berliner Vertrages" ist eben, dah er nicht ohne weiteres gelöst werden kann, sondern — erst nach neuen Bindungen. Die schlau ersonnene Formulierung gestattet es den Russen, unsere noch so überzeugend klingenden Freundfchaftsversicherungen nicht für voll-verbindlich zw nehmen und auf jene „Gestaltung" der weiteren beiderseitigen Beziehungen zu bestehen, zu der wir uns im ominösen Artikel 4 ausdrücklich verpflichtet haben. Wenn Worte einen Sinn haben, so bedeutet das —• d i e planmäßige Ausarbeitung eines neuen Vertrages. Verträge aber sind' Bindungen. 'Banale Binsenwahrheit, dah selbständige Staaten ebensowenig wie Jndividüen eines Vertrages bedürfen, der ihnen im gegenseitigen Verkehr — freie Hand sichert. Kurz und schlecht also: mit 'jener listig geknüpften Paragraphenschlinge sind unserer Regierung die Hände gebunden, und da sie, leider, jedes tauglichen Instrumentes ermangelt, gordisches Knoten zu durchschneiden, so war es schon das Klügste, wass ste tun 'tonnte, ihre dilemmatiichen Beziehungen zu Ruhland i in statu quo zu lassen, im übrigen aber auf die lösende Logik geschichtlicher Entwicklung zu vertrauen, d. h. also, auf Gott! Volkstümlick ausgedrückt: vorläufig bleibt alles bsim allen: und uviö die unerfreulichen Tinge nun einmal liegen, ist! es schon ein Trost, dah nicht noch neue Paragraphenbindungyi den alten hinzugcfügt worden sind. Deren gibt es. guhjer erwähntem Artikel 4, noch drei nebst dem dazu gehörenden Notenwechsel. - .! Az: tikel 1 erklärt den Vertrag von „Rapallo" für die Grundlage des „Berliner Vertrages" ... . „Die Regierungen Deutschlands und der Sowjetunion werden i« freundschaftlicher Fühlungnahme miteinander bleiben, um über alle, ihre beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen vokitischer und wirtschaftlicher Art eine Verständigung herbeizuführen." Artikel 2 bestimmt: „Sollte einer.der vertragschliehenden Teile, trotz friedlichen Verhaltens, von einer dritten Macht oder von mehreren Mächten angegriffen werden. so wird der andere oertragschliehende Teil während der ganzen Tauer des Konflikts Neutralität befolgen." Artikel 3 besaht sich mit dem wirtschaftlichen lftid finanziellen Boykott: . . . „Sollte aus Anlah eines Konfliktes der im Artikel 2 erwähnten Art, oder auch zu einer! Zeit, in der sich keiner der vertragschliehenden Teile in kriegerischer Verwickelung befindet, zwischen dritten Mächten eine Koalition zu dem Zweck geschlossen werden, gegen einen der vertragschliehenden Teile einen wirtschaftlichen ' oder finanziellen Boykott zu verhängen, so wird sich der andere i oertraaschliehende Teil einer solchen Koalition nicht anschsttehen. In dem beigefügten Notenwechsel vom 24. Avril 1926 zwischen Strefemann und Krestinski wird u. a. ausgeführt: „Die. beiden Regierungen sind bei den Verhandlungen über den Vertrag und bei dessen Unterzeichnung übereinstimmend von der Auffassung ausgegangen, dah der "von ihnen im Artikel 1 des Vertrages festgelegte Grundsatz für -alle, die beiden Länder gemeinsam berührenden Fragen politischer und wirtschaftlicher Art wesentlich zu der Erhaltung des allgemeinen Friedens beitragen wird. Jedenfalls haben sich die verhandelnden Regierungen bei ihren Auseinandersetzungen von dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit der Erhaltung -des allgemeinen Friedens leiten lassen. In diesem Sinne haben die beiden Regierungen auch grundsätzliche Fragen erörtert, die mit dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund Zusammenhängen. Die deutsche Regierung ist überzeugt, dah die Zugehörigkeit Deutschlands zu dem Völkerbund kein Hindernis für die freundschaftliche Entwicklung der Beziehungen zwischen Deutschland und der Sowjetunion bilden kann. Sollten dagegen, was die deutsche Regierung nicht ^annimmt. im Rat des Völkerbundes irgendwann etwa Bestrebungen hervortreten. die im Widerspruch mit jeder grundlegenden Friedens- ,idee einseittg gegen die Union der Sowjetrepubliken gerichtet wären, so würde Deutschland derartigen Bestreb ungen mit allem Nachdruck entgegenwirken." Der letztx Passus bezieht sich, wie aus den weiteren Dar legungen des Notenwechsels eindeutig hervorgeht, auf die Artikel 16 und 17 der Völkerbundssatzung. lSanktionsverfahren — B eteili g u ngspflich t der Völkerbundsmil glieder — Dsrchmarfchrecht der Sanktionstruppen). Zu diesem Punkt muh daran erinnert werden, dah Sttesemann abkommen getroffen wurde, wonach ... „der politischen und geographischen Lage Deutschlands nach Möglichkeit Rechnung getragen werden solle". Da diese Kautschukformu lierung die verschiedensten Interpretationen zuläht, können aus unseren Ruhland gegenüber eingegangenen Verpflichtungen unter gewissen Umständen - für uns die ernstesten Konflikte entstehen — in dem Falle nämlich, dah der Völkerbund sicl, einmal in die Notwendigkeit versetzt sehen sollte, gegen den Bolschewismus Abwehraktionen kriegerischer Att zu beschlichen. Auch in anderen Einzelheiten zeigt sich schon auf den ersten Blick, dah alle wesentlichen Vorteile des „Berliner Vertrages" nur Ruhland zugute kommen, für uns aber illusorisch sind: Bei Konflikten z. B.. wie in Arttkel 2 vor gesehen — etwa zwischen uns und Polen —, würde Ruh lands* Neutralität uns ganz und gar nichts nützen, im Gegen teil wäre sie, strikt befolgt, ein unschätzbarer Aktivposten zugunsten Polens. Für ein Ruhland hingegen, das in kriegerische Konflikte verwickelt ist, bedeutet unsere Neutra lität schon aus dem Grunde einen evidenten Vorteil, weil sie das Durchmarschrecht fremder <z. B. französischer) Truppen aufhebt, zum mindesten aber einen erzwungenen Transport erschwert. Eine Untersuchung des Artikel 3 würde — mutatis mutandis — auf eine Wiederholung unserer Ausführungen hinauslaufen. Deutschlands wirtschaftspolitische Bindungen an Ruhland schränken seine Bewegungsfreiheit nach anderen Rich tungen ein und bieten keinerlei Gewähr für sickere Gegen leistungen. Ohne llebertreibung kann man sagen, die Handels beziehungen zur Sowjetunion haben uns bisher w.eit mehr Schaden als Nutzen gebracht. Die verheerende Wirkung des Holz-Dumping z. B. hat, wie erschreckende Konkursstatistilen ausweisen, schon jetzt einen unserer wichtigsten und vordem blühendsten Wirtschaftszweige nahezu Zum Absterben gebracht. Deutschlands jüngstes „R u s s e n g e s ch ä f 1", auf das unsere unentwegten. Optimisten so himmelhohe Hoffnungen gesetz: haben, ist in der Mainummer dieses Blattes bereits ein gehend gewürdigt worden, und wie sich bald darauf — leider gezeigt hat, iy einem nicht gerade unzutreffenden Sinne. Nack dem die Internationale Reparationsbank den ersten ihr zur Rediskontierung eingereichten Russenwechsel zurückgewiesen hatte, sind auch in den Köpfen unserer Industrie verspätet: Bedenken aufgestiegen, die zu einer^gründlichen Nachprüfung der Preiskalkulation geführt haben. Die Berechnungen er gaben, dah selbst bei voller Ausnutzung der gewährten Reichs garantie die von Ruhland „bewilligten" Preise, weit entfernt davon, einen Nettogewinn zu bringen, nicht einmal die Her stellunaskosten deckten. Die Folge dieser unliebsam über laschenden Entdeckung war geschlossener Rückzug auf der ganzen rheinisch-westfälischen Linie, während die zu 25 V« am Russen . geschäft beteiligte sächsische Lieferantenfront — die Lausitzer sterben, aber sie ergeben sich nicht — draufgängerisch m mr Massengrab stürmen will. Die für unsere Industrie so vorteil hafte Offensivstellung — Preisaufschlag oder Ännullation — soll indessen, wenn man vereinzelten Pressenotizen trauen darf, jetzt i wieder verlassen werden. In der Tat: unglaublick und hoffentlich unwahr! Wenn aber wirklich die Absicht be stehen sollte, kopflos ins „Russengeschäst um jeden Preis' hineinzustospern, so könnte man dieses Vorgehen, das einer Flucht vor der Vernunft gleicht, nur aus einem panischer Schrecken .angesichts der plötzlich aufgetauchten Meldungen über rusisch-französische Verhandlungen her leiten. Tie schwankenden Nebelschwaden einander widersprechender Gerüchte, vom Seineufer her in unsere Zertungsspalten dringend, verdichten sich unseren Wirtschaftskapitäne» zu der Simkgestalt eines französischen Klabautermanns, der nun das stubelbeladene Russenschiff vom Ruhrorter Hafen

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