Mannheim
Compact Memory

Der nationaldeutsche Jude · 1930-12-01 · Nr. 12 (Dezember 1930) · p. Seite 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der nationaldeutsche Jude
Volume
1930
Issue
Nr. 12 (Dezember 1930)
Date
1930-12-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/6682492-5438679-5438876--559-4871744
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

5 Moratorium? Weber die Reorsronsmoglichkezten des >Voungplanes ober. Die er letzt offiziell heiht. des „Neuen Planes" besteben in >er Oeffentlichkeit so unbestimmte Vorstellungen, dah ein Nekerat den politisch interessierten Lesern des Mitteilunqs. blattes nicht unerwünscht sein. wird. Um den Voungplan von Grund aus verstehen zu können, wird es sich nicht umgehen lassen, auch das vordem geltende Reparationssystem unter die Mipe zu nehmen, weil, wie wir sehen werden, der alte Play »ewissermahen das Rohmaterial zum neuen abgegeben hat!. Womit nicht unbedingt gesagt sein soll, dah dieser ein Produkt >>es Deredelungsverfahrens darstellt.) Der Dawesplan war ohne Mitwirkung deutscher Verr reter zustande gekommen, stellte also, moralisch gewertet, keinen Hakt linier pures) dar. sondern ein Diktat, das zwar durch Me deutsche Unterschrift den Charakter eines völlerrechtlichetz Vertraaes erlanal hatte, für das Jmponderabile aber, welche- »an „Weltgewissen" nennt, seihe odiöse Bedeutung behält. * , Der Plan war ein Provisotium. von dtm es wörtlich heiht- ' * sollte „ein endgültiges und umfassendes Abkommen über alle Reparationsfragen und verwandte Probleme erleichtern"!. Er letzte eine „normale", Jahresrate in Höhe von 2.5 Mililiärden RM. fest, vermied es aber, eine endgültige Schluhiüimme, mit anderen Worten, eine Begrenzung det Zahlungsn dauer zu bestimmen. Er konstruierte ferner den statistischen Veqrisf des sogenannten ..Wohlstandsindei". aus dem ein Zujchlag zu den Jahreszahlungen errechnet werden konnte. Di» dieser Inder nach seiner völlig verfehlten Konstruktion nicht aen wirklichen nationalen Wohlstand, sondern dasnatürliche Wachstum der deutschen Bevölkerung und die dementsprechende Ausweitung bestimmter Wirtschaktsvorgänge erkahte. würde er eine zwangsläufig fortschreitende Steigerung der Annuitäten ergeben haben. Für die Durchführung der Zahlungen, setzte der Dawesplan eine ausländische Finanzkontrolle ein und bestimmte ferner, dah wertvolle Teile deutschen Velksvermögens und Volkseinkommens den Gläubiaermächtetz verpfändet wurden. Die Uebertragnng der lMark-) Zahlungen in ausländische Wähning tTransfer) wurde ausschliehlich von Ausländern, vom Generalagenten für Reparationszahlungen und vom Transserkomitee. vorgenommen. Deutschland haftete nur kür die innere Aufbringung, die in der bestimmten Weise erfolgte, dah die deütsche Regiening die fälligen Zahlungen in Reichsmark auf das Konto des Reparationsaqenten bei der Reichsbank überweisen muhte. Der Reparationsagent nahm die Uebertragnng der Gelder an die Reparationsqläuhiae.r vor. d. h, er wandelte sie in Devisen um bzw. er finanzierte Sachleistungen. Komnzissionen usw. Durch dieses System wurde Deutschland die Last der Verantwortung für den Transfer der aufaekommenen Gelder a b g e« nommen. Das roerfWIHte Aktinum des ganzen Dawesvlanes war der „allgemeine Transfers ch u tz". Er bestand darin, dah Uebenveistinaen an das Ausland eingestellt werden muhten, wenn, durch übermähigen Devisenabzuq, die deutsche Währung gefährdet war. Ein nicht näher bestimmter Teil der Reparationsleistungen kor^ite in Form vvn Sachlzefeningen bewirkt werden/ Diele bedeuteten im System der gesamten Reparationen für Deutschland unzweifelhaft eine Erleichtening undkamen überdies! der deutschen Wirtschaft »gute. Schliestlich ist noch anmwirken, dah bei dem ganzen Ebgrwkter des Planes als Provisorium, m. a. W. als ein vrakilcher, ^Versuch zur Erprobnna der deutschen Leistungsfähigkeit, ich die Einfügung einer Revisionsklcufel erübrigt hat. * > Der Dawesplan war 5''» Jahie in Kraft, ohne dah die Transferklausel, dank reichlicher Ausländsanleihen, in Wirksam- 'e>t zu treten brauchte. Seine E-füllbarkeit war weder in negativem noch positivem Sinne nur Evidenz erwiesen, als er ^chon durch den „Reuen Plan" aba/löst wurde. Dieser unter- 'cheidet sich von dem anderen R, parationssystem wesentlich dann, dah er. auf Grund non Berat ingen entstanden, an denen D eutsche als gleichberechtigt teilnal »men.eine vollständige und endgültige Regelung der Re» 'arationsfrage" bedeuten soll. Der Plan bestimmt: begrenzte Zahlungsdauer, genaue Festlegung der Effektivleistung. Herabsetzung der Annuitätin. Beseitigung des Wohlstandsinder und. als Zukunftschan«e zugunsten Deutschlands: die Verknüpfung der deutschen Rep »rationsleistunaen mit den Lrieasfchuldennerpflichtungen der Gläubiaermächte an die Vereinigten Staaten von Amerika. (Mit den Morten des „Sondermemorandums":) „falls die kzauvtgläubiaerländer ihrerseitseinen R ach l a h >^»rer Kriegsschulden von dein Bereinigten Staaten erlangen, soll di : Erleichterung a u-m Deutschland zugute kommen" Und zwar soll Deutschland non jeder Erleichtening der Retto-Kriegsschulden» zablungen seiner Gläubiger hinsichtlich der ersten 37 Jahre b6!/n v. <5. in Form einer entsprechenden Herabsetzung seiner Jahreszahlungen erhalten, während den thläubigerländern von dem Schuldennachlah 33', v. H. verbleiben, von denen sie aber während der Dauer der Reparationsregelung 8>z v. H> an die neu zu gründende „Bank für den internationalen Zahlungsausgleich" abzuführen haben, wo die Beträge angesainmelt und zur Deckung der letzten 22 Jahre ebenfalls Verwendung finden sollen. Jeder Schuldennachlah hinsichtlich der letzten 22 Jahre kommt Deutschlandvollzugule. Die oben erwähnte „Bank für den internationalen Zahlungsausgleich" tritt an Stelle der aufgehobenen interalliierten Kontrollkommission. Ihre Aufgabe ist es fortan, für Erleichternde Mahnahmen zur Durchführung des Reparaiionsplanes zu sorgen, insbesondere durch geeignete Doriehrungen drohenden Transserschwierigkeiten vorznbeugen. Den Transfer selbst, und damit kommen wir zu den offenbaren Erschwerungen gegenüber dem Dawesplan, soll im Reuen Plan die deutsche Regierung unter eigener Verantwortung vornehmen. Der Transferschi: tz wird erheblich eingeschränkt: die Jahreszahlung zerfällt in einen geschützten und einen ungeschützten Teil. .Dieser. in-Höhe^von 612 Millionen, i st Jahr für-Jahr unbedingt zu übertragen un'd unterliegt der „Kommerzialisierung". die der Ponngplan gleichfalls v o r f i e b t. Für den restlichen (früheren Anteil der Annuität, der in den ersten 37 Jahren von 1,136 Milliarden RM. auf 1.769 Milliarden RM. ansteigt und während der letzten 22 Jahre erheblich Unkt, besteht jedoch für Deutschland die ..Möglichkeit, einen befristeten Zahlunasauf schub zu erlange n". Darüber hinaus kann auch ein ..b e - f ri st et e r A u f b r i n g u n a s a u f lch u l>" von Deutschland erzielt werden. Sollte die Elmwandluna der deutschen Zahlungen in ausländische Währung nach Ansicht der deutschen Regiening Schwierigkeiten kür Wirtschaft ynd Währung verursachen. so kann die deutsche Regierung, mit dreimonatiger Voranzeige. Einseitig von sich ans erklären, dah' sie die Transferierung des geschützten Teiles ganz oder teilweise ein stellt. Ein solcher Transfer aufschub ist iedoch für höchstens zwei Jahre z u l ä s f i g. Ein Aufschub der inneren Aufbringung kann nur im An schlnh an einen bereits ein Jahi^ in Krakt befindlichen Transferaufschub erfolgen, und zwar nur für ein Jahr. Rach erfolgter Aufsckuberkläning der deutschen Regierung tritt bei der Bank für den internationalen Zahlungsausgleich ein ..Beratender Sondernusschuh" zusammen, in dem auch Deutschland vertreten ist. Er bat lediglich die entstandene Sacklage zu vrüken und den beteiligten Regierungen sowie der Bank selbst Bericht zu erstatten. Eine erhebliche Verschlechterung gegenüber dem Dawesplan involviert auch die Klausel, dah Sachliekerungen nur für die ersten 1t) Jahre vorgesehen sind, und zwar in ständig sinkendem Matze diroestalt. dab im letzten tzehnten) Jahre nur noch für 300 Millionen RM. Sachgüter geliefert werden dürfen. Eine gitzoisse Reoisionsmöglichkeit. und damit kommen wir zur .Hauptsache. besteht zwar jedoch nur für den Fall eines „besonders schwerwiegenden Notstandes" Deutschlands. Für einen solchen Fall ist folgende Bestimmung vorgesehen: . Wenn zu irgendwelcher Zeit die deutsche Regierung erklärt, fi* fei im guten Glauben zu dem Schlub gekommen, dah die Währung und die. Wirtschaftslage Deutschlands durch den teilweisen oder vollständigen Transfer des durch das Transkermoratorinm geschützten Teiles der Annuität ernstlich in Gefahr gebracht werden könnte, so soll der Beratende Sdnderausschutz einbenifen werden und insbesondere in eine gründliche Prüfung der Laar, Deutschlands hinstchtlich der unter dem Pe»en Plan ihm obliegenden Ver-, pflichtunaer, eintreten. Er soll ferner den Gläubigerreaienmgen > und der Bank nur Ermäauna unterbreiten, welche Matznabmen nach feiner Ansicht binlichtlich der Anwendung deä gegenwärtigen Planes ergriffen werden könnten." » Wie wir in obigen Ausführungen gezeigt baden, kann Deutschland zwar aus eigener Initiative die Transferein-— stelfnng ganz oder teilweise vornehmen, iedoch nur kür zwei Jahre.' für' die weiteren aber überhaupt nicht mehr, es fei denn, dah der früher anfgefchobene Transfer inzwischen doch noch nachgeleistet worden ist. Während eines solchen Aufschubes aber, der sich, wohlgemerkt, nur auf die Uebertragnng in Devisen bezieht, nicht aber auf die innere Auf brinaunq der Raten, müssen diese lin Reichsmark) weitergeleistet -werden. Der' Transferaufschnb stellt also kein eigentliches Moratorium dar: mit anderen Worten: keine vorüberaebende Zablunas-Ein st el.lun g . sondern nur eine norüberaehende Zablunas-Erleichteruna. Erst wenn der Transferaufschub ein Jahr lang sich in Wirksamkeit befindet. kann für ein weiteres Jahr auch die Zahlung in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.