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Der nationaldeutsche Jude · 1930-02-01 · Nr. 2 (Februar 1930) · p. Seite 5

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Journal
Der nationaldeutsche Jude
Volume
1930
Issue
Nr. 2 (Februar 1930)
Date
1930-02-01
Page
Seite 5 (sequence 5)
Language
German
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5 Mas will die nationaldeutfcbe Jugend? Von Margo CDolff. Jungsein bedeutet in unseren unterminierten Zeitläuften Verpflichtung zur Wahrung des cigqnen Selbst. Diese Epoche, die einerseits einen übersteigerten Individualismus und andererl seits den Kult der Massen al-ichzeitig erzeugt hat. bedrängt den Heranwachsenden durch die Vielfalt det Probleme und ertremen Einstellungen. Von allen Seiten werden Köder ausgeworfen, um die junge Seele zu gewinnen.!seii es für parteipolitische, iti es nur für lebenausfüllende Sponzioecke, für idealistische oder materialistische Ziele statutenmäßig aeregelter Art. Und iniiiitteil dieses verwirrend lockenden Wirrwarrs steht nun der junge Deutsche und versucht es einmal hier, einmal dort, bis ilm die jeweils geschicktesten Rattenfänger für immer festgelegt haben. Dann sieht er sich plötzlich! festgefügten Programmen gegenüber und läßt sich hilflos mitr^ißen von den Erfahrenen, er wird zum erst gehorsamen, dann überzeugten Angehörigen einer Idee, einer Richtung, einer Organisation. Allmählich verwurzelt er sich der Sache, dir ihm zunächst „interessant" war. so sehr, daß sie beginnt, zu seiner Eigenen zu werden, und so wird dieser zuerst nur Hinübergegogene, dieser Rur-„Mitläufcr" nach Ablauf einiger Zeit selbst zum Erfahrenen, der bald beginnen wird, nun seinerseits auf „Seelenfang" auszugehen. Dieser typische Ablauf der Einwirkungen auf jugendliche Menschen zeigt vielleicht am schärfsten die unglücklich verzerrte Lege unserer Generation. Eine erdrückende Uebersülle von Hingen wird in frühen Jahren an uns herrngetragen. ohne daß uns Zeit bleibt, uns und die Dinge wirklich zu prüfen, innerlich arszuwägen und richtig zu beurteilen. Wenn wir just beginnen wollen, uns zögernd und mühsam einen Weg zu ertasten, der sür uns und gerade für uns der einzig passende ist. sind schon die- Helfer da. hüben und drüben, sie wissen bereits ganz genau, wohin wir gehören, sie sezieren unsere Gefühle und Neigungen, und weil wir geschmeichelt sind über dies ernsthafte Interesse, haben sie uns, ehe wir es begreifen. Und weil wir nationaldeutschen Juden uns bewuszt sind, dah unsere Situation eine besonders umlauerte ist, haben wir die Pflicht, frühzeitig stark zu sein gegenüber der Gefahr des Hinübergezogenwerdens. Wir dürfen nicht länger zusehen„ wie andere ehrliche und aufrechte junge Deutsche unserer Heimat entfremdet werden, der sie nach Gefühl und Artung> zugehören. Wir müssen wissen und das Wissen vorbereiten, wohin ein Deutscher gehört. Dazu brauchen wir die entschlossene Vereinigung der nationaldeutschen Jugend. ' Das darf nicht heigen, dah wir selbst zu Seelenfängern an fremden Seelen werden wollen. Wir wollen nur die haben, die schon innerlich die Unseren sind. Weder ein Wandervogelbund noch ein Diskulsionsclub nach Cafehausart wollen wir sein, weder ein Komprontih-Verein noch eine Gemeinschaft derer, die n « ewig zergliedern, kritisieren, negativ sein können. Unser Wille ist. möglichst viele wahrhaft deutschgesinnte Jugendliche, aber auch nur solche, zu vereinen, um sie zu natürlicher unbefangener Lebensbejahung statt des wieder einmal zeitgemäßen dekadenten Weltschmerzes zurückzuführen. Und unsere wesentlichste Aufgabe ist, positive Erziehungsarbeitzu eisten innerhalb und außerhalb unserer Gemeinschaft, aberi auß rhalb wiederum nur bei denen, die wir nicht erst zum Deuts htum beschwatzen müssen. Wir wollen keine bloßen Mitrrder unter uns dulden, keine verkappten Zwischenschichtler oder Schwächlinge, die vor der konsequenten Betätigung ihrer Eesinr ung ängst.ich zurückscheuen, wir wollen zu jeder Stunde ringe »enk sein, daß wir Kämpfer seinmüssen, Kämpfer für uuier Vaterland und für unsere eigene deutsche Art. Jeder vo t uns soll unablässig versuchen, kraft seiner Persönlichkeit die Legende zu zerstören, daß wir nur „zweitklassige Deutsche" seien, jeder muß-, ein Apostel sein, der unsere Idee hinau trägt in seine eigdne Umwelt und damit in die weitere A elt, auf die Gefahr hin, von andersgesinnten Juden oder argwöhnischen Nichtjuden verlästert, verhöhnt und zurückges oßen zu werden.. Wer Apostel sein will, darf sich nicht schr ien, auch Märtyrer zu sein. Darum darf die Gemeinschaft der nationaldeutschcn Jugend jüdischen Stammes für uns nicht Selbstzweck, nicht nur ein Verein unter Vereinen sein. Wir dürfen nicht Scheu haben vor der Gemein chaft mit denen, die deutsch sind wie wir, aber dem j ü d i chcn Deutschen noch ererbtes oder anerzogenes Mißtrauen entgegenbringen.! Der Eintritt in paritätische Verbindungen und Vereine Vst eines der wesentlichsten Mittel, unsere Verständigungsarbeit zu verwirklichen. wir wissen, l aß es möglich ist, eine Brücke zwischen uns und unfern andersgläubigen jungen Volksgenossen zu schlagen, sofern wir nick t belastet mit den Vorurteilen anderer Lebensanschauung zu ihnen gehen. Und wir lind bereit, unter Zurückdrängung persönlicher Empfindlickueit den ersten Schritt zu tun. freudst und mit alter Hingabe, wir werden keine Mühe und auch keinen Mißerfolg scheuen, um die Gegensätze auszugleicheu und für alle Deutschgeborenen und Deutschfühlendcn eine deutsche Zukunft zu erkämpfen, nicht nur eine bürgerliche Gleichstellung, sondern ein Gleichsein, ein friedliches Mileina adersein. im Interesse unseres Deutschland, das eine zukunft-freudige Jugend braucht. Das „andere Ufei sagen. Wir wollen, f ist, hinüberschwimmen, und Tauchen darf UN! das Ufer erreichen! ist nicht so fern, wie uns Zaghafte rflange die Brücke noch nicht fest genug und auch gelegentliches Wasierschlucken nicht erschlaffen lassen. Wir werden Bemerkungen zum Ralsmann-Prozefs. Vor einigen Monaten hielt unser Vorstandsmitglied Rechtsanwalt Simon einen Vortrag über die Zusammenhänge des Halsmann-Prozesses mit der Judenfrage togl. Nr. 12 1929 des Mitteilungsblattes S. 7 unter „Vcrbandsnachrichten"). Inzwischen ist das Verfahren durch Verwerfung der von dem Angeklagten Halsmann eingelegten Nichtigkeitsbeschwerde zum vorläufigen Abschluß gelangt. Es sei mir verstattet, noch einmal aus einige Einzelheiten des gerade für uns Juden bemerkenswerten Falles zurückzukommen. . Daß der Angeklagte bei den Innsbrucker Richtern und Geschworenen von vornherein eine gewisse Eegenstimmung vorfand, erscheint zweifellos. Der Unterschied der Wesensart zwischen Tiroler Bürgern und Bauern einerseits und einem ostjüdischen Intellektuellen andererseits ist erheblich genug, oiese Stimmung zu erklären. Trotzdem geht es nicht an. «chlechthin von „Antisemitismus" zu reden, als wäre die dem Angeklagten ungünstige Atmosphäre in der sich die Verhandlung abjpielte, nur aus der gerade! jüdischen Abstammung des! Angeklagten zu erksären. Das enrßheidende Moment war l offenbar die gegenseitige Wesen Fremdheit. Sie hätte ich vermutlich in genau der gleicht« Weise ausgewirkt, wenn der Angeklagte nicht ein ostjüdischer Student, sondern etwa ein polnischer Landarbeiter oder ein italienischer „Katzeb wacher" gewesen wäre. Ausgesprochen jude „feindlich wurde die Stimmung der Umwelt, in der hie Innsbrucker Richter und Geschworenen irun einmal leben, und damit auch die Stimmung der Gerichtsmilglieder selbst erst zu dem Zeitpunkte, zu dem in Zeitungen, die als „jüdisch" gelten, mehr oder weniger flar ausgesprochen wurde, Halsmann habe das Gericht gegen sich. weil er Jude sei. Sobald einmal dieses stichwort gefallen war. entwickelten sich die Dinge zwangsläufig genau so, wie es in anderen Sensationsprozessen oft genug beobachtet iierden mußte. Aus einer Tatfrage und Rechtsfrage war im Landumdrcb^n eine-Gesinnungsfrage geworden. es bildeten sich Parteien, jede Pürtei gab der anderen die Schuld, und der Leidtragende war schließlich der Angeklagte. Es wäre jedoch verfehlt, aus dieser Feststellung einer — selbst von jüdischen Journalisten schließlich anerkannten — Tatsache den Schluß zu ziehen, daß die Verurteilung des Angeklagten Halsmann lediglich aus der ihm von vornherein ungünstigen Prozeßatnrvsphäre zu erklären sei. Der Angeklagte selbst hat sich seine Stellung vor Gericht sehr gründlich verdorben, indem er über den Tod seines Vaters eine Sachdarstellung gegeben und hartnäckig aufrecht erhalten hat, die unzweifelhaft falsch war. Ob Halsmann schuldig ist oder ob der schließlich gefällte Kompromiß-Wahrspruch der Geschworenen ein, n Unschuldigen getroffen hat, kann kein Mensch mit Bestimmtheit beurteilen, insbesondere keiner, der die Verhandlungen nicht selbst miterlebt hat. Für die Unschuld fpricht das Fehlen jedes irgendwie erkennbaren Motivs der grausigem Tat. Gegen die Unschuld scheint zu sprechen, daß die von dem Angeklagten gegebene Darstellung des Herganges schlech hin nicht richtig sein kann. Aber dieser letztere Schluß ist nicht unbedingt zwingend. Merzte und Juristen haben sich mit dem ganzen Rüstzeug der Wissenschaft _ bemüht, psychologisch und psnchoanalytisch zu erklären, durch welche krankhaften seelischen Vorgänge der junge Halsmann dazu gekommen sein lönnte, den Tod seines Vaters durchaus

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