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Der nationaldeutsche Jude · 1929-12-01 · Nr. 12 (Dezember 1929) · p. Seite 2

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Journal
Der nationaldeutsche Jude
Volume
1929
Issue
Nr. 12 (Dezember 1929)
Date
1929-12-01
Page
Seite 2 (sequence 2)
Language
German
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Die "Juden im alten Hamburg. Von t)r. 6. Kolm, Ramburg. Es i>l heute der 3toIi Hamburgs/ unter seinen gepchtetnen tViitbürgcrn auch Sl'irticbamfübrer jüdi'chen ©laufen» kein eigen zu nennen. Und. abgesehen wohl von Frankfurt a. M„ dürfte es keine 3tadt im Reiche geben, in her dH» Wort ..'Anti!«nüismus" einen io hän'.ichen Zilang hat ww in der 'Wielthmirfelsnadt an der Unterelbe. Um io mehr! ernannt es darum, beim Plättern in der ('>ei<hi±teder .iltejt Haiife- «ladt dir die ieitiame Tai'ache zu nofzen. da« die alte Hamburger Tradition doch von einer ganz anderen Art war. Einige» hiervon <ci darum hier 'erzählt. . Wenn wir. weit vor Gabriel Riefzers befreiend« r Tätig lei!, in die Seiten hinabneigen, die die Geschichtswissenschaft mit dem Etikett „frühere Neuzeit" verlieht, io bege inen un» zwei Eigentümlichkeiten, freilich ohne inneren Zizfam nenhang. Tie eine in da» befremdliche Faktum, dag Hamlurg eine blühende Gemeinde der p o rn u g i e' i fche n Truden toleriert, wahrend e» den deutschen Tuben' den hlolzen 2 ufenthalt in lernen '.Uiauern ver«agt.!Und das andere Parädoron in jgültigen Pas; durfte Bodden betreten. Toch wurden abermals zum ait^n: der Nat veriuä Au^gewieienen neue Tiedlungs- und Religionsgemeinschaften, die. nch einer weitgehend n Förderung und eines starken persönlichen 'Wohlwollens von seiten des dänischen Hofes erfreuten. Rur gegen Zahlung eires Keleitguldens für einen drei Tage ein deutscher Jude fortan Hamburgs :s dauerte nicht lange und die Juden Zankapfel zwischen Rat und Ober lit, Milde bei der Durchführung des Paizgebote» walten zu taffen und Nachsicht bei Ueberschreiten der Treitagesfriit zu Hben. die' Oberalten erheben schärfste» Widerspruch. Dennoch äber gelingt den Juden die Umgehung des Aufenthaltsverbotes. Durch die Hintertür der „Dienit boten der portugiesischen Nation" kehren einige beherzte Familien als dienende Tchützlinge der Portugiesengemeinde zurück und erreichen du ch diele ihre Eintragung in die Akten des regierenden BürgexMek'ters. Tie wurden die Reimzelle der deutschen Judengenseinde Hamburgs, die sich alseine der bedeutend'ten bis auf den heutigen Tag erhalten hat. 1697 pakfakfeft bei portugiesischen 'Juden. r-'r£i%T i I r. ntxürh, ^isch von B Pieart 1725 . ucs: fcet Slü^el ro:i gamrln (Jübiidift Sorlaj Sftlm). in der alten Hamburger Berfa «'ung begründet: die Entrech» tui'.g der Juden, die 'ich zeitweise bi» auf eine völlige Ent Ziehung des-'Wohnrecht» er'rreckt. trotz-einer judenfscundlichen Etn'tellung des Rates -des Vorgängers des heutigen 3enats«. rtange. ehe es einem deutschen Juden genattet war. Hamburgs Boden zu betreten/ batten hier die vortugie!i'chen Em-.granten jüdi'chen «ülaubens eine hohe geiall'chaftliche Ttellung und zum Teil auch vo'iri'che 'Aemter ihne. Um 161 - haben «ich urkundlich nachweisbar die einen deut'chen Juden in Hamburg angeliedelt, einige Jahrzehnte «später als in den damals dänischen Nachbarorten -Altona und Otten>en. 16-9 aber erfolgte ihre vollnändig« Auswevung! durch den Rat. der d:e«en Befehl gegen «einen Willen auf ksa» Geheifz der T veralten vollziehen muhte. De Oberalten. Zvirchenkollegien mit weitgehenden pz liti'Äen Rech zu ihrem Ende 1859 im Ruf reaktionärer G,e>innu lg «landen, warfen 1648 die Fackel des Judenya>>e»'in'die Hamburger Bevölkerung. In Mandaten forderten >ie ihre Ausweisung, von den Zlanzeln wiederholten orthodore Panoren den Ruf, „das Ungeziefer au» der 3tadt zu 'chaffen". mit Mefferdrohüngsen echote das Bolk. Der Rat aber prötenierte mjt Argumenten des bürgerlichen Rechtes. Eineinlkalb Jahre währte fein Zkampt geyen die Oberalten, in dem, er schlietzlich erlag. bürgerliche n. die. bi» In der Dänischen Nachbarschaft Harp-burg» gr indeten die erfolgte die erne Regelung des bürgerrechtlichen Verhältnisses dhr Hamburger Juden, die damals bereits die drei Gemeinden Hamburg. Altona. 'Wandsbek umfaßten. Aehnlich wie in Areufzen wurde ihnen damit ein karges Recht zum Leben und eine harte Bürde des Tteuerzahlens eingeräumt, ihre perfön lieben Rechte aber wurden weitgehend eingeschränkt. Ehe fcheidungen wurden der Genehmigung des Rates unterworfen jider Häuiererwerb wurde verboten. Die Gegenleistung fü. bjie Jahresabgabe war Freiheit des Gottesdienstes.! .Trotz dieier Regelung aber, die zusammen mit mehrerer späteren Abkommen die Juden zu den besten Hamburger Steuerzahlern machten, blieb ihre Ttellung eine gedrückte Religiöse Unduldsamkeit und das Verbot eigener Tynagogei verband fich mit sozialer Entrechtung. Verhetzung der Be völkerung führte zu dem viertägigen Judentumult vom Augu«. 1730, der die Juden an Leib und Leben auf das schwerit bedrohte. 'Wieder sind die Oberalten dir staatlichen Träge oes Judenhasses. „Tie können unvorgeitellet nicht lassen" «leiht es in den Akten d^ Hamburger Ttaatsarchivs, „wie da älle gegen > die Juden geänderte Animosität, hauptiächliä daher komme, datz dieselben durch «ihr ungescheutes und täglic Zunehmendes Hauiiren, wie aller Handel und Wandel über haupt, also insonderheit, das viele Jahren her hülflos ge laifene Kramer-Ampt, fast gänzlich ruinieren.« dadurch aber. . . dag wo dieser Gewinnsüchtigen Leute Muthwill nicht ein-

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