Der nationaldeutsche Jude
- Journal
- Der nationaldeutsche Jude
- Volume
- 1928
- Issue
- Nr. 5/10 (Oktober 1928)
- Date
- 1928-10-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
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Wenn in diesem Zustande der Bewußtlosigkeit die Tr tung des Tieres durch Blutenizug erfolgt, so ist ebenso sicher, daß das Tier davon nichts mehr spürt und dem. Menschen gleich ist, der im Schlafe stirbt. Bestritten i st, ob vom Augenblick es i n e s korrekten Schacht sch nittes bis zur Bewußtl o s i g k e i t deni Tiere Schmerz und Todesqual entstehj, oder ob u n m i t l e l bar mi t dem Schachtschnitt in einer gar nicht ziim ^e m u ß 1 s e i n-k o m m e st d e n Zeit die B c >v u ß t l o si g k e i t durch Blutcnstzug aus dem Gehirn eintritl. j Wenn man von jeder religiösen, religion-politischest und staatspolitischen Betrachtung, vollkommen absieHk und die Frage ausschließlich und allein vom Standpunkt des Rechtes des Tieres auf Erbarmen und t— wenn die Lötung schon sein muß - auf mildeste Tötungsart betrachtest und wenn man vom Standpunkt menschlichen Fuhlens und^r e i n sachlicster Beobachtung ausgeht, m u ß man zu dem Schluß kommen, daß zur Tötung der Schlachttiere das Verfahren angewendei werden muß, welches unbestritten und.' unbestreitbar das humanste, mildeste, vorbereitungsloseste, schmerz- und angsilmestc ist. lind das ist die vorherige Betäubung. Tie Frage, ob möglich erweiseauch die b e t ä u b nn g s l o s e T ö.t n n g 'keine Marter ist. darf überhaupt nicht in Erwägung gezogen werden, wenn ein n n b e si r i t t e n e r und sicherer Weg einer humanen Tötunasart besteht. Bis zu diesem Punkte gibt es wohl keine zweierlei Meinung. Tie Tragödie beginnt erst mit der Tatsache, daß das rituelle Schächten als eine religiöse Kulthandlung des Judentums angesehen wird, seit Jabrtausenden geübt, für Strenggläubige ein Gottesgebot. für freiere Richtungen mehr eine in Gottesgebot gekleidete sanitätspolizeiliche Anordnung, an die man sich zu halten oder nicht zu halten braucht, für die strengere und die freiere Richtung aber — wenigstens für die „herrschende Meinung" — ein Teil der verfassungsmäßig gewährleisteten freien Religionsausübung.- T as ist der wahre 'Angelpunkt des Streites: Auf der einen: Seite . wollen ^uden und Richtjudcn um keinen Preis eine Durchlöcherung der verfy'iungsmäßigcn Religionsfreiheit, aijf der anderen Seite sollen.die Juden und auf dem Weg über die Juden auch andere Kirchen in ihren grundsätzlichen Hechten getrosten werden, und die Bresche, in der Religionsfreiheit soll auch zugleich eine Bresche-in der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung werden, j Das ist das übernächste Ziel besonders der antisemitischen Griippen. Zwi'che n diesen Erlreinen stehen die n i ch t j ü d i s ch e n und jüdische n Gruppen der Kämpfer aus beiden Seiten, die den Betäubungszwang aus rein Humanitären und kulturellen, tierschützlcrilchen Erwägungen heraus durchsetzen wolle r oder die. den Beharrungszustand der uralten Bräuche zu l elassen wünschen, weil ihnen dieser Zustand gegenüber den staat)- und religion-politischen Folgen einer Aenderung als das lcincrc llebcl erscheint. Ein sehr erheblicher Teil der jüdischen Bevölkernstg hat 'persönlich nicht das geringste Interesse an der koscheren Küche und am rituellen Schlachten und würde mit ganzem Kerzen begrüßen, wenn ivcnigcr oder gar sticht in «r bisherigen Art „gcschächtet" würde. Und darunter sind gewiß nicht die schlechtesten Juden. Ter Kampf um das Schächten wächst daher weit hinaus über die reinen Religionsfragcn ins Politische, und der .Kampf um diese doch rein vom Tierrecht ausgehende rein Humanitär sein sollende Frage wird fortgesetzt dadurch diskreditieit, daß die Stunntruppen gegen das Schächten von den crtregr antisemitischen Parteien gestellt werden. Man weiß aber sehr ivohl, was damit gemeint ist, und auch, daß nicht Hali dabei gemacht werden kann, wenn der Präzedenzfall, einesjLoches zunächst in die .jüdische Religionsfreiheit" gebobrt ist. Daraus erklärt sich auch wohl der passive Widerstand gewisier Regierungen gegen ein Antischächtgesey. Aus Äebe zu den Juden ist bisher ein Schlachtgesetz noch nicht unterblieben. Run besteht aber auch bei einem Teil der strenggläubig jüdischen Kreise kein Zweifel, und es ist von religiösen Führern und Rabbinern anerkannt, daß die religiösen Schlachtgesetze nicht etwa das Schlachten mit Betäubung v e r b i e t ejn oder das betäubungslose Schlachten anordnen. Vielmehr untersagt das Religionsgesetz lediglich den Genuß von Fleisch von I solchen Tieren, deren Gehirn vor dem Blutentzug verletzt wurde oder die erstickt sind. Und da bisher alle brauchbaren Betäubungen in Kopfschlag und Kopfschuß bestanden, so ist immer pie Betäubung durch Gehirnverletzung vorhanden oder zu vermuten. Die Versuche einer chemischen Betäubung, welche an sich vom religiösen Standpunkt aus nicht unzulässig sein würde, haben bisher kein praktisches Ergebnis gehabt, dagegen scheint tatsächlich ein neues B e t ä u b u n g s - verfahren d st^ch Elektrizität auf dem besten Wege z u - s e i n. alle Zweifel zu lösen. Es ist eine bekannte Tatsache, daß unsere Säugetiere, bcsonders das Großrind, außerordentlich stark gegen elektrische Ströme empfindlich sind, sogar gegen verhältnißmäßig schwache -Ströme, die für Menschen vollkommen ungefährlich und unschädlich sind. Mit diesem Verfahren, das einfach, ungefährlich und vollkommen wirksam ist. überall Verwendung finden kann, wo elektrischer Starkstrom vorhanden ist. keine das Tier erschreckenden Fesselnngeir oder Niederlegungen mit sich bringt, kann das Schlachttier ohne den geringsten Schmerz plötzlich ahnungslos narkotisiert werden. Die Versuche, vor allem im Münchner Schlachthof, sollen bereits das denkbar beste Ergebnis gehabt haben; an der Verbeffcrung des Verfahrens wird ständig gearbeitet. Wenn aber von streng religiös jüdischer Seite zugegeben wird, daß die vorherige Befäubung der Schlachttiere ohne Verletzung des Gehirns grundsätzlich kein Hindernis für einen durchaus rituellen Schlachtakt ist, andererseits ein Betäubungsverfahren vorliegt, das allen rituellen Voraussetzungen genügt, darf in jüdischen'Kreisen j e d e r .Richtung, strenggläubig oder frei, nicht nur keine abwartende noch weniger eine passive und noch weniger eine abwehrende Stellung zur Betäubungsfrage eingenommen werden. Für die antisemitischen Parteien ist der Kampf gegen das bisherige betäubungelose Schächten ein willkommenes Agitationsmittel und sie werfen den Juden und der jüdischen Religion (neben anderem Blödsinn) Grausamkeit und Erbarnjungslosigkeit gegen Tiere vor. Mit b i t t e r st c m Unrecht. Das Erbarmen gegenüber Tieren zieht sich vielfach durch die jüdischen Religionsgesctze, die Sabbatruhe des Tieres, das Verbot, „das Zicklein in der Milch der Mutter zu kochen" und andere Vorschriften zeigen einen warmen, humanen und dem Tiere freundlichen Geist; ja die Schächtvorschriften selbst sind, an v e ralte ten oußerrituellen Schlachtmethoden gemessen, ein huinaner und tierschüylerischer. vor allem sanitärer enormer Kulturfortschritt nicit über seine Zeit hinaus gewesen. Die moderne Entwicklung der menschlichen Einstellung zur Tierwelt, der Tierschutz, das Tierrecht, sind ein wesentlicher Bestandteil der neuzeitlichen Kultur. Hierzu gehört die Suche nach jeglicher Möglichkeit. die nicht zu unigehenden Schlachtungen von Tieren mit allen Mitteln der Technik erbarmungsvoll zu gestalten. Fortschritte laffen sich in dieser Richtung nicht aufhalten und sollen auch nicht aufgehalten werden, die Entwicklung d r ä st g t zur Einführung des Bctäubungszwanges bei allen Schlachtungen, dse Frage kann nicht schnell genug gelöst iverden, jede Stunde ist kostbar, es gibt kein „wenn und aber". Nachdem niinmehr ein Weg gefunden und schon beschritten ist, der die Aussicht gibt, ohne wirklichen oder vermeintlichen Eingriff in die Religionsfreiheit die rituelle Schächtung mit vorheriger Betäubung durchzuführen, muß auch von jüdischer Seite diese Brücke ausgebaut werden, mästen auch von jüdischer Seüe alle irgendwie denkbaren Möglichkeiten aufgewendet, angespannt und erschöpft werden. Die Schächtfrage im Sinne moderner, tierrechtlicher und tierschüylerisch« Entwicklung muß die gesamte und besonders die gcsanite jüdische Kuliurwelt mit allen ihren materiellen, geistigen und - seelischen Fähigkckten als geschlossene Front finden, nicht in der Defensive konservativer Erstarrung, sondern in aktiver Mitwirkung zur Lösung unter Berücksichtigung der religiösen lleberzeugung unserer strenggläubigen Religionsgenossen. und der streng ten Währung des religiösen und staatspolitischen Gleichchcht i und der Gewissensfreiheit. Dann werden wir nicht nur im Sinne der Liebe Gottes zu allen seinen Geschöpfen handeln, sondern wir werden auch „politisch lug" sein und unseren Feinden wenigstens in der Schächtfra >e den „Wind auS den Segeln" nehmen. Den zrößeren, moderneren, unaufschiebbaren Notwendigkeiten und Ideen gegenüber müffen kleinere, wenn auch durchaus ernst zu nehmende Bedenken zurücktreten; wo eine Brücke gebaut wurde, ist sie zu prüfen und, wenn für brauchbar befunden, auch zu begehen. Das Gebot der Stunde heißt: „Die Schächtfrage darf niemals gegen die Juden entschied n, aber sie muß mit den Juden ge l ö st werden".