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Der nationaldeutsche Jude · 1926-09-01 · Nr. 9/10 (September/Oktober 1926) · p. Seite 3

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Journal
Der nationaldeutsche Jude
Volume
1926
Issue
Nr. 9/10 (September/Oktober 1926)
Date
1926-09-01
Page
Seite 3 (sequence 3)
Language
German
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Ralionaldeulschd^Awen und jüdiWe Gemeindepolililc. Von Rechtsanwalt und 'Notar Walter Simon.. Berlin- Die Frage, warum wir als religiös und politisch neutrale Organisation zu „jüdischen Wahlen" von Verbands wegen Stellung nehmen, ist in letzter Zeit wiederholt an leitende Herren unseres Verbandes gerichtet worden- Es ist richtig, daß wir in den letzten Jahren auch zu Wahlen für jüdische Körperschaften Stellung genommen haben. Bei den vorjährige» Wahlen zur Landesversaminlung des Verbandes der Preußischen jüdischen Gemeinden haben > wir uns tätig beteiligt und haben es mit Freude begrüßt, daß zwei von uns vorgeschlagene Mitglieder unseres Verbandes auf die liberale Liste übernommen und gewählt worden sind, und wir haben es ferner gebilligt, daß eine Anzahl Verbands- Mitglieder unter ausdrücklicher Hervorhebung der Tatsache der Zugehörigkeit zu unserem Verbände gegen die diesjährige Wahl zur R e p r ä s e n t a n t e n v e r s a m m l u n g der Berliner jüdischetj Gemeinde Protest eingelegt haben. Es verlohnt sich also die Erörterung, ob dieses Verhalten mit den Grundsätzen unseres VerbandeS vereinbar ist. Es ist richtig, daß unser Verbandszweck, wie er im ß 1 der Satzung niedergeletzt ist, die religionspolitische Neutralität bedingt. Dafür, ob lemand als nationaldeutscher Jude in unserem Sinne gelten kann, ist es ganz bedeutungslös. welche Stellung er zur jüdischen Religion einnimmt: Der streng Orthodoxe kann ein ebenso guter nationaldeutscher Jude sein, wie der Liberale oder sogar der, der sich innerlich von den religiösen Lehren des Judentums völlig losgelöst hat (oder dies wenigstens getan zu haben glaubt). Wir glauben zwar, daß wohl die überwiegende Mehrheit unserer Mitglieder auf dem Boden der sogenannten liberalen jüdischen Religionsauffaffung steht, wir : wissen aber auch, daß wir in unseren Reihen zahlreiche treue * Mitglieder haben, die in religiöser Hinsicht streng schriftgläubig sind. Der Aufgabenkreis der jüdischen Gemeinden (im Gesetz ausdrücklich „Synagogengemeinden" genannt) in Preußen erstreckt sich nun. wie die §§ öl und 5!) des Jndengesetzes vom 23. Juli 1H47 ergeben, ausschließlich auf Fragen des Kultus und der Armen« und Krankenpflege. Würde sich die Gemeinde in der Tat ausschließlich mit diesen gesetzlich zulässigen Aufgaben befassen, so dürste allerdings unser Verband zu den Angelegenheiten der Gemeinden und ihren Wahlen nicht Stellung nehme», denn-die Kullnöfragen muß jedös Mitglied nach seiner persönlichen Rcligionsalifsassnng beantworten, und bei der Armen- und KrankeNsürsorge darf es gewiß nur eine rein menschliche Stellungnahme geben. Aber § 64 des Judengesetzes gibt den jüdischen Gemeinden die Möglichkeit, Schulen zu errichten, und durch die spätere Gesetzgebung und Verwaltungsübung ist den jüdischen Gemeinden bestimmender Einfluß darauf gewährt worden, wer den j ü - d i s ch c n Religionsunterricht an den öffentliche» Staats- und Gemeindeschuljen erteilt. Würde cs sich nun, ivic dies etwa bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts war, nur darum handeln, ob der Religionsunterricht — in den Schulen der jüdischen Gemeinde einschließlich der Waisenhäuser, wie auch an den öffentlichen Schulen durch von der Gemeinde benannte Lehrer — im orthodoxen oder liberalen Sinne erteilt wird, so tväre für eine Stellungnahme unseres Verbandes kein Rauim Die Dinge haben > sich aber grundlegend geändert und zwar, wie kein Unbefangener verkennen darf, seit dem Erstarten des Zionismus. Schon vor dem Kriege kam es in Berlin einmal vor, daß ein von der jüdischen Gemeinde benannter Religionslchrer in einer städtischen Schule den Unterricht dazu mißbrauchte, um für de» Zionismus zu werben. Ein derartiger Vorfall hätte zu einem Eingreifen unseres Verbandes führen können, wenn er damals schon bestanden hätte und ivenn nicht die damals noch überwiegend deutsch gesinnte Verwaltung der jüdischen Gemeinde in Berlin sofort durch Entfernung dieses Religionslehrers eingeschritten wäre. Nach dem Kriege ist es aber noch ganz anders geworden. Die Zionisten, deren Bedeutung' und Macht wir keineswegs verkennen, nehmen heute ganz ossiziell zu den Dingen der jüdischen Gemeinde Stellung und beteiligen sich als jüdischnationale Gruppe an den Wahlen. Würden sie wirtlich die jüdische Genieinde als Kultusgemeinde auffaffen, so wie wir dies gemäß dem Gesetze tun. so wäre die zionistische Beteiligung bedeutungslos, denn in Kultusfragen einschließlich deS Religionsunterrichts und erst recht hinsichtlich der Armen- und Krankenfürsorge müßte der Zionismus genau so neutral sein, wie wir. Die ZionisteN fassen aber, .wie schon der Name, unter dem. sie bei den Wahlen auftreten „Jüdische Volkspartei" (d. h. Partei des jüdischen Volkes) ergibt, die Geme4 nde nicht alS Religions-, sondern als jüdische Volksgemeinde auf: die Gemeinden sollen nach hrer Auffassung die Organisationen der in der „Fremde" wohne rden Teile des „jüdischen Volkes" sein. Aus diesem planmäßigen Verhalten der Zionisten ergeben sich weittragende Folgerungen für die Tätigkeit der jüdischen Gemeinden, wie die Durchsicht der Verhandkungsberichieder Repräsentantenversainmlungen und auch des Landesverbandes klarstellt. Die Zionisten wollen die Schulen der Gemeinde! ein schließlich dep Waisenhäuser und den Religionsunterricht aif den öffentlichen Schulen grundsätzlichdazu mißbrauchen, unsere Jugend nicht zu guten religiösen Juden, sondern zu Jüdischvölkischen; zu erziehen. Sie benutzen die Wohltätigkeitseinrichtungest, die doch eigentlich von derärtigen Bestrebungen frei bleiben! müßten, ebenfalls für ihre Ziele, indem sie alle diese Veranstaliungen so geführt wissen wollen, wie cs den Wünschen ihrer Anhänger, also zu einem erheblichen Teile jüdischer Ausländer, entspricht. Auch die Stellungnahme zu der Frage dör Einrichtung öffentlicher jüdischer Schule», bei der auch zum Beispiel in Berlin die Liberalen keineswegs durchweg eine einwandfreie Haltung eingenommen haben, gehört in diesen Zusammenhang. DaS schlimmste aber ist die Einwirkung der Zionisten auf die Personalfiolitik der jüdischen Gemeinden in Verbindung mit der Nachgiebigkeit der anderen rein retigkösen Parteien, denn schließlich kochmt es bei allen Dingen nicht so sehr auf die Anordnungen, Vorschriften und grundsätzlichen Maßnahmen an, sondern aus die Personen, die sie ausführen, und auf den Geist der Durchführung., Die Zionisten sind, was von ihrem Standpunkt tzewitz verständlich ist, mit einer geradezu bewundernswerten Folgerichtigkeit bemüht, an alle maßgebenden Stellen ihre Anhänger zu bringen. Den religiösliberalen oder sogar religiös völlig uninteressierten Zionisten macht es gar nichts aus, einen streng orthodoxen Rabbiner zu berufen, wenn er nur Zionist ist. und die änderen rein religiösen Parteien sind leider zumeist viel zu unpraktisch sachlich eingestellt, als daß sie der Wahl eines sonst wissenschafllich geeigneten Mannes deswegen widersprechen, weil er nicht in nationaler Hinsickst auf deutschem Boden steht, sondern jüdischvölkisch denkt.'" Diese Umstände haben dazu igeführt, daß nicht nur der Religjonslmterricht in deutschen jüdischen Gemeinden in weitem llmfange jüdischvölkisch gegeben wird, sondern daß sogar Rabbiner sich nicht scheuen, die Kanzel zur Propagierung zionistischer Ideen ohne Rücksicht auf die Ansichten und Empfindungen ihrer Zuhörer zu mißbrauchen. Der Böllständigkeit halber) sei »och erwähnt, daß die moderne Entwicklung es zuwege! gebracht hat, in die Wahlen zu den Körperschaften gewisser eine o st j ü h i s ch e Partes, landfremd ujrd undeutsch bekennende ch e ppe üdischer Gemeinden nicht Mir also eine sich ausdrücklich als Gruppe, sondern sogar Partei, die sozia- P o a l e - Z i o n, eineine wirrschaftspo litis, l i st i s ch - z i o n i st i s ch e Gru) greifen zu lassen. lleberblickt man diese Entwi klung, so wird man zugeben, daß unser Verband eine derartige Tätigkeit der jüdischen Gemeind« und die Wahlen zu «rcn Vertretungskörpern nicht als unbeteiligter Zuschauer betracsten darf.. Denn es handelt sich nicht mehr um religiöse Unterschiede, sondern um rein d ent che Belange, um die Frage, intvieweit unsere Gemeinden die religiöse Zu s a »r m e n fa! s » n g der deutschen Juden bleiben oder politische Verirrt ungen der z u fä l!l i g am Orte w > hnenden Teile eines jüdischen „Volkes" werien sollen. Hie.r dürfen wir nicht teilnahmslos zur Se te stehen. Wir müffen zu unserem Teilt Mitarbeiten, daß du deutsche und rcjin religiöse Charakter (zum Begriff der Relig on gehören jä nach jüdischer Auffassung auch die humanitärer Bestrebungen) der jüdischen Gemeinden aufrecht erhallen bleibt und daß nicht deren Geldmittel zu landfremden jüdischvölki chen Bestrebungen verwendet werden. Praktisch müffen wir im Einzelfall prüfen, ob und inwieweit wir nur durch selbstänl igeS Vorgehen die deutschen

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