Der nationaldeutsche Jude
- Journal
- Der nationaldeutsche Jude
- Volume
- 1926
- Issue
- Nr. 5/6 (Mai/Juni 1926)
- Date
- 1926-05-01
- Page
- Seite 12 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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nieder, nieder!" jede weitere Verhandlung zu stören sich markierte er einen entrüsteten Erodus, kam aber wieder hinein, als er hörte, daß drinnen weiter ver wurde. Den Schlußstein bildet tags darauf ein völ wahrer und irreführender Bericht in seinem Parteiblat „Vorwärts", zn dem sein Name als der des Vate rettcrs natürlich nicht fehlen durfte. Das Ganze wurde in einer Anzahl Blätter als „Tumult bei den nationaldji Juden" urtii et orbi verkündet. Wir werden dem Namen in diesen V1 nn> - 12 schließsofort rhandelt ig une. dem ckandsdann utschen ^törenattcrn lmlung seine Be- Ichc it was welcher jer. fried den Gefallen nicht tun,, seinen zu nennen, zumal er inzwischen in einer anderen Versattv einer Berliner jüdischen Bereinigung gleichfalls durch selbstbewußte Nichtigkeit störend aufsiel und sich irani"*- merkunqen gefallen lassen mußte. "Wir wollten unseren Lesern nur einmal zeigen, für Elementen wir uns'herumzuschlagen haben und mit Technik iie'ungcfähr zu arbeiten pflegen. ' ' A. P e Der Fall Steinhardt. -Am 13. Avril d. Is. churde vor dem Amtsgericht Ebarlottenburg die Privatklage verhandelt. die der engere Vorstand unseres Verbanden gegen den Lehrer M. Steinbardt zu. Magdeburg wegen chffentlicher Beleidigung erhoben hatte. In Nr. 6 unseres Mitteilungsblattes war untpr der lleberkchrift „Paläitina-Rummel und Ghcttoschule" scharf^ gegen . die auch von der Berliner jüdischen Gemeinde beabsichtigte Errichtung jüdischer Volksschulen Stellung genommen morden. In der von dem Angeklagten geleiteten Beilage „fflättei für Erziehung und ltnterricht" des „Israelitischen Fl blakles" vom 3.. September 1925 bat dieser sich Errichtung solcher rein jüdischen Schulen eingesetzt und die Stellungnabine unseres Verbandes kritisiert, sich aber nicht gescheut, an Stelle sachlicher Bcwcisführu Verband zu beschimpfen, indem er von „Naumann un' Denunzianten" zprach, und dem Perband „kncchtis sinnung »nd Ghettogennnung" vorwarf. Da« Amtsgericht Ebarlottenburg hat das Versah öffnet und wiederholt Verhandlungstermine anberau n ert, die aber der Angeklagte immer wieder vereitelte, nach» m er rorbcr. erfolglos außergerichtliche Bcilegungsverfüchk veranlaßt hatte. E.rit kurz vor dem Verhandlungstermin verlangte kein Verteidiger die Vernehmung des Angeklaa :en in Magdeburg durch das dortige Gericht, damit dieser sich selbst auf die Anklage äußern könne. Der Termin wurde aufgehoben und die Akten nach Magdeburg geschickt. Drrt erschien der Angeklagte, erklärte aber nur, dass sein Verb idiger die erforderlichen Erklärungen vor dem Amtsgericht imCharlottenburg für ihn abgeben werde. Als dann neuer Termin anberaumt wurde, verlangte sein Verteidiger von neue» Vernehmung des Angeklagten in Magdeburg, weil diel r bei «einer ersten Vernehmung nicht ' dazu gekommen tcij selbst Erklärungen abzugebcn. Die Akten mußten wiederum nach Magdeburg geschickt werden. Jetzt erklärte der Angeklagte, er werde selbst zur Hauptverhandlung in Charlotünburg erscheinen und dort seine Erklärungen gbgeben. De» hiernach anberaumten Termin, der zufällig auf einen der Passahtage fiel, ließ der Angeklagte aus diesem Grunde wiederum vertagen. Nunmehr kam cs endlich zur Verhandlung. D^: Angeklagte erschien bezeichnenderweise mit zwei Verteidiger i und zwar mit den bekannten Zionisten Rechtsanwalt Ur. Kl e und 1>r. Gronemann. Daß etwas Großes bevorstünde, konnte man schon ^daraus etkenntn, daß zusammen mit dem Angeklagten und seinen beides» Verteidigern eine große Menge, mei'itens jüngere Personen, die unschwer als Zionim n erkennbar waren, den Gcrichtsiaal betrat, auch einige Srekievcrtreter. so daß für das erforderliche Auditorium gesorgt war. "Nach Erledigung der Formalicn und Verlesung des Beleidigungsartikels erhob sich mit Feierlichkeit Rechtst nwalt l)r. Klee — irgendeine schriftliche Erklärung auf die Privatklage war überhaupt nicht erfolgt — und Erklärte zur allgemeinen Ileberraichung, daß in dem Artikel deß Angeklagten allerdings der Ausdruck „Raumänn unbl; feine Denunzianten" enthalten sei. Hier liege aber nur ein Druckfehler vor. In dem Manuskript hätte nur gestanden: „Naumann und seine Denunziationen." Er berief sich, mn dies wahrscheinlich zu machen, ausdrücklich auf die deutsche Sprache, nach der doch der Ausdruck „Naumann und /eine Denunzidnten" nur bedeuten könne: Naumann und diejenigen, die ihn denunzieren, was vorliegend nicht gemeint sein könne. Der 2j, Verteidiger unterstützte dieses Vorbringen. Man > redete lich in einen großen Zorn hinein und gab! vor. gar nicht verstehen zu können,, wie . außer Naumartn die übrigen Vorstandsmitglieder sich beleidigt fühlen und zur Beleidigungsklage berechtigt sein können, wobei. die völlig unwabre Behauptung wieder auftauchte, daß ein prominentes Mitglied unseres Vorstandes selbst Ostjude und in Lodz geboren sei. eine Behauptung, die auf den Zwischenruf: „Lüge!" dahin richtig gestellt wurde, daß die Vorfahren! dieses Herrn aus der Gegend um Lodz stammen. Der Vertreter der Privatkläger. Justizrat Dt. Georg Siegmann, Mitglied unseres weiteren Vorstandes, bezeichnete den Versuch, die Beleidigung als einen Druck ehler hinzustellen, als eine leere Ausrede und wies darauf bin. daß der Angeklagte weder bei den außergerichtlichen Be legungsversuchen noch sonst bisher den angeblichen Drucks chler geltend gemacht habe, was doch, wenn »je Behauptung wahr wäre, nahe gelegen hätte, und daß der Angeklagte, wenn es sich wirklich um einen Druckfehler gehandelt hätte^ dies später hätte berichtigen müssen. Der ilmstand, daß las nicht geschehen sei, lasse erkennen, daß er ledenfalls die Beleidigung in der veröffentlichten Form, mindestens nachträcklich, gewollt und gebilligt habe, und deshalb hierfür eintreten müsse. Das Gericht schloß sich dem an und lehnte eine Beweiserhebung durch Vernehmung des Setzers ab. * Unser Vertreter begründete sodann den Strafantrag, wobei er darlegte, daß diese Beleidigungsklage, wie auch andere, hätte erhoben r »erden müssest, weil unser Verband und seine Ziele von sein m jüdischen Gegnern nicht sachlich bekämpft werde, sondern fast planmäßig derart mit Beschimpfung und persönlicher Verunglimpfung seiner Führer, daß hiergegen nur mit Unterstützung des Gerichts Schuh erlangt werden könne. Er wies darauf hin, wie stark und verurteilenswert die Gehässigkeit des Angeklagten sein müsse, wenn er als öffentlicher Lehrer im reifsten Lebensalter, der doch zur Milde und Sachlichkeit in seinen Ausdrücken besonders verpflichtet sei, sich zu solchen schweren Beschimpfungen Hinreißen lasse. Er verlangte die Verurteilung, und stellte die Höhe der Strafe dem Ermessen des Gerichts anheim, indesti er eine Erörterung über die Frage der Berechtigung jüdischer Schulen oder ihrer Sckstidlichkcit für das Deutschtum^-ausdrücklich ablehnte. Nunmehr echob sich Rechtsanwalt Dr. Klee zu seiner Verteidigungsrede. in der cr endlos mit stärkstem Pathos und lebhaften Gestik ulatiMcn über alles mögliche sprach, was er als Zionist gegen unseren Verband auf dem Herzen hatte. Er bot Beweis dafür an, daß der Verband tatsächlich „denunziere" und berics sich hierfür auf eine Reihe von Zeugen, wobei er die Angiiffc des Verbandes gegen die Herren Eoslar und Badt, unseren Protest gegen den offiziellen Empfang des Prof. Weizmann und ähnliche Dinge, meinte. Er scheute sich auch nicht, chen Brief des verstorbenen Justizrats Eugen Fuchs, der bereits im Focrdcr-Prozeß eine Rolle gespielt hat, zu verlesen, um gegen den Verband Stimmung zu machen. Nack, ihm sprach Rechtsanwalt Ur. Gronemann, der sich in ähnlicher Weise, wenn auch erheblich gemäßigter, ausließ. Iln'er Vertreter erwiderte kurz und stellte Beweiserhebung anheim. indem cr »arauf hinwies, daß die Gegenseite anscheinend es für eine „Denunziation" halte, wenn der Verband gegen Vorgänge und Personen öffentlich Einspruch erhebe, die nach seiner Ansicht vom deutschen Standpunkt aus schädlich und bckämpfenswertseien, und davon nicht abgehe, auch wenn es sich um Beteiligung von Juden dabei handle. Wer derartiges mit Denunziation verwechsle, habe von den ernsten Aufgaben unseres Verbandes nicht die richtige Vorstellung. Das Gericht lehnte dann auch die Beweiserhebung hierüber ab und verkündete das Urteil dahin: Der Angeklagte wird wegen öffentlicher Beleidigung zu 100 Reicksmark Geldstrafe, ersatzweise 5 Tagen Gefängnis. kostenpflichtig verurteilt. Dem beleidigtes Vrivatkläaer wird die Befugnis zugeiprochen. den entscheidenden Teil des Urteils nach desken Rechtskraft insgesamt einmal in der Beilage „Blätter für Erziehung und lmterricht" des „Israelitischen Familienblattes" auf Kosten des Angeklagten bekannt zu machen. - Die Gericht zgebühren hat das Gericht um 100 Prozent erhöht, weil dcr Angeklagte unnötigerweise die zweimalige Versendung der Akten nach Magdeburg veranlaßt habe. Gegen das Urteil Hit der Angeklagte Berufung eingelegt. —n. Die Zentral-Wohlfahrtsstelle der deutschen Juden veranstaltet ihre, Hauptversammlung vom 6. bis 8. Juni 1926 im Anschluß an die „Gesolei" in Düsseldorf. Anfragen und! Anmeldungen an die Geschäftsstelle der Zentml-Wohjfahrtsstelle, Berlin C 2, Rosenstr. 2 4. Postscheck Konto: Henriette Man. Bln.-Wilmersdorf: Berlin Nr. 140 617.! , Die Deutsche Kriegsblindenstiftung für Landheer und Flott« bittet uni Zuwendung von Beiträgen. Geschäftsstelle Berlin W 35, Flottwellstr. 4II. Postscheck-Konto: Berlin Nr. 54 413. Echo der Presse. Wir bitten um Uebersenduug aller unsere Bestrebungen betreffenden Zeitunqs- und Zeitschriften-Ausschnitte unter Angabe des Datums und der Parieirichtung. Die Schriftleitung. Presseftimmen zür öffentlichen Versammlung vom 24. März 192«. Unsere Verlammlung im Logenhaus, bei der Sanitätsrat vr. P e y s f r das Referat hielt, hat ein starkes Echo in der Presse gller Richtungen gefunden. Vornotizen