Der nationaldeutsche Jude
- Journal
- Der nationaldeutsche Jude
- Volume
- 1925
- Issue
- Nr. 9 (September 1925)
- Date
- 1925-09-01
- Page
- Seite 6 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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- 6 Wirkung beabsichtigt war, geht daraus hervor, daß man die Form deS Leitartikels wählte. Mündlichen Aussprüchen führender Männer, man müffe um allmähliche Verständigung bemüht sein, steht diese Art der Auswahl des Referenten als merkwürdiger Widerspruch gegenüber. Dieser dürfte so zu erklären sein, daß Männer, welche trotz abweichender Ansichten sachlich urteilen^ und guten Willens sind, im Centralverein bisher noch nicht den genügenden Einfluß haben, um andere zu hindern, öffentliche Meinung auf so eigenartige Weise zu fabrizieren. Nun zu Herrn Dr. G o k d m a n n selber. Ich muß da schon persönlich werden. Einmal verspreche ich mir von rein objektiven Auseinandersetzungen mit Leuten seiner Art keinen Erfolg und habe auch yicine Schrift nicht in der Erwartung veröffentlicht, i h n und seine Geistesverwandten zu überzeugen oder auch nur zum Eingeständnis ihrer Jrrtümer zu bringen. Sodann aber gibt mir seine Art des Auftretens zufällig erwünschte Gelegenheit. einmal zu zeigen, mit was für eigenartigen Persönlichkeiten 'wir es manchmal zu tun haben. Kommt es ja doch nicht allein darauf an, was geschrieben wird, sondern auch, wer schreibt und wie Wort« und Taten ü b e r ei nstl m m en. Herr Dr. Goldmann schlachtet die von mir erwähnte Tatsache au?, daß Dr. Nau - in o n li wegen schwerer Beleidigungen und zur autoritativen Klarstellung von Sachverhalten einige Male genötigt war. nachdem andere Versuche gescheitert waren, die Gerichte in Anspruch zu nehmen. Daß er dabei ausnahmslos, aber auch wirklich ausnahmslos vorzüglich abgeschnitten hat. daß seine Gegner zum Teil ihre Verleumdungen selbst zurückgenommen haben, daß anderen ihre Unwahrheiten gerichtlich nachgewiesen wurden, sei von mir nur nebenbei erwähnt. Herr Rabbiner Dr. Wölb mann nun beginnt und schließt seinen Leitartikel mit Spott, Hohn und billiger Witzelei darüber, daß N a u m a n n die Gerichte überhaupt bemüht hat. und dies Leitmotiv findet sich auch an sonstigen Stellen seiner Aussicht imgm wiederholt und mit mißbillig-nder Betonung. Ta muß doch jeder Unbefangene denken: Wenn diesen Gottesmann selb st einmal beträfe, was Naumann so häufigerdulde u mußte, dieser abgeklärte Weche wäre doch gewitzt hoch erhaben darüber, deswegen etwa irdische'Gerichte zu 'bemühen. So dachten gewiß Zehntausende deutscher Juden ljeim Lesen, so denken sie vielleicht noch heute, so dachte auch ich an jenem Tage-aber leider nur eineViertelstunde! Tenn dann erhielt ich von Bekannten die Mitleilung. daß hier ein Vorgehen vorliege, das doch in etwas an den seligen Tartüff erinnere, und am nächsten Tage hielt ich den Bciveis in Händen. Er bestand in einem umfangreichen Aktenstück. Herr l)r. Gold mann nämlich hat als Artikelichreibcr eines studentischen Blattes noch vor wenig mehr als zwei kurzen Jahren einen literarischen Gegner, der sich in einem anderen studentischen Blatte gegen seine, Herrn Goldmanns, Angriffe wehrte, genau so vor das Schöffengericht gezogen, wie es Herr Dr. Nauinann, dcn derselbe Herr Gold mann jetzt deshalb bewitzelt und verhöhnt, zu tun genötigt war. Allerdings hat von beide n. Männern Herr Goldmanu weniger gut a b ges ch n i t t e n, alS Herr N au man n, woraus wohlvie jetzigeAbneigung des Herrn vr. Wold mann gegen Gerichte ungezwungen zu erklären ist. Sein Gegner hatte ihm den Vorwurf d e r L ü g e gemacht. .Untr das Gericht hat wörtlich festgestellt: „Der Beschuldigte (d. h. der Gegner des Herrn Goldmann) ist daher insoweit im Recht, wenn* er erklärt, da ß der Privatkläger <d. h. Herr Goldmann) ohne genügende Unterlagen verallgemeinert und übertreibt." Wenn trotzdem das Gericht den Vorwurf der Lüge ahnden mußte, ist es deshalb geschehen, weil — immer wörtlich nach den Urteilsgründen — „nicht erwiesen i st, daß der Privatkläger td. h. Herr Goldmann) seine Behauptungen erfunden oder wider besseres Wiffen abgegeben" habe, denn: „a u s e i ire m gewissenFanatismus heraus scheint er (d. h. Herr G-o l d m a n n) a n d i e Wahrst ei t s ei n er Behauptungen geglaubt zu haben." Mit dieser. für Herrn Goldmann so überaus schmeichelstaften Begründung hat das Gericht den Gegner des Herrn Goldmann zu einer „ausreichend erf ch.e in en d en . verhältnismäßig geringen Strafe" verurteilt, nämlich zu einerGeldstrafe v o n 2500Papiermark, ' dj h. nach dem Geldstande des Urteilstages wohlgezählten 8 0 (inWo.rten: achtzig) Goldpfennigen. (Vielleicht hat auch diese Zahl für die gläubigen Leser deS Herrn Goldmann Jntereffe, nachdem er in der C. V.-Zeitung gegenüber Herrn Naumann „mit Grauen festgestellt" hat, sein Gegner Rechtsanwalt Foerder sei nur zu 15 0 [„ in Worten: einhundertundfünfzig") Reichsmark Geldstrafe verurteilt worden.) Ich kenne Herrn Dr. Goldmann nicht persönlich. Nach seinem Verhalten alS Rezensent hatte ich ihn mir aber genau so vorgestellt und kann nur ausrufen: „O weiser, höchst gerechter Richter, ein Daniel....!" Damit meine ichs natürlich nicht ihn, der daS kritische Richteramt mir gegenüber übernehmen zu dürfen glaubte, sondern den Amtsrichter, der mir freundlichst die MKhe abgenommen hat. mich im Einzelnen noch weiter mit Herrn Dr. Goldmann auseinanderzusetzen. Ich nehme herzlich und endgültig von ihm Abschied. Er möge schreiben, was er will, es wird mich nach dieser Zufallsentdeckung nicht mehr sonderlich rühren. Herr Dr. Marx erweist sich diesem seinem Wohlwollenden Rezensenten in vieler Hinsicht als verblüffend ebenbürtig. Seine unbelehrbare Voreingenommenheit, seine Respektlosigkeit nachgewiesenen Tatsachen gegenüber, seine dialektischen Methoden sind die gleichen. Die goldene Brücke hat er nicht betreten, die ich ihm gebaut habe, als ich, wo weniger Wohlwollende vielleicht von einer Fälschung sprechen würden, ihm die Möglichkeit eines Irrtums offen ließ, den er nur zuzugeben brauchte, was ja niemanden schändet. Ich gehe auch heute noch nicht so weit, diese häßliche Beschuldigung auszusprechen, denn ich hoffe, vorläufig geht es auch noch anders. Aber eine tatsächliche Täuschung des LeserS liegt doch nun einmal vor. Und nicht allein die an der schlimmsten Stelle, die ich auf Seite 25 meiner Schrift charakterisiere, sondern auch noch andere, bei denen ich ihm vorwerfe, seine Leser über Dr. Naumann und den Verband nationaldeutscher Juden durch bedenfliche Praktiken irrezuführen. Ich baue ihm nochmals eine Brücke zur Rückkehr a^f ein Ge bi et. wo der Wahlspruch: Frisch behauptet ist halb bewiesen! keinen Kurswert besitzt. Ist es ihm wirklich so wie mir um Wahrheit zu tun und nicht um billige Wirkung, so mögen einwandfreie und unparteiische Männer schiedlich entscheiden. Jeder von uns möge einen Schiedsrichter ernennen, die möglichst nicht Männer des TageSkampfes sein-sollen; beide mögen sich über einen unbeeinflußten Mann der Wissenschaft als Vorsitzenden einigen, der beiden Körperschaften fernstehen muß. Dieses Schiedsgericht soll nach bestem Wiffen auf Grund des gesamten vorliegenden Materials entscheiden: 1. I st e s w a h r / was ich behaupte, daß Herr Dr. M a r x unter Anführung eines falschen Zitats den Lesern S. 40 seiner Broschüre nur vorspiegelt: „Die Taufe ist für den nationaldeutschen Juden in erster Linie der Uebertritt zum Deutschtum"? 2. Ist es wahr, was ich behaupte, daß sich vielmehr aus den Schriften Dr. Naumanns genau daS Gegenteil ergibt, nämlich daß Dr. Naumann einen Religionswechsel aus solchen Gründen ausdrücklich mißbilligt? 3. I st e s wahr, was ich behaupte, daß Herr Dr. Marx unter Berufung auf eine Schrift Dr. Naumanns und Anführung einer Seitenzahl seinen Lesern ' nur v o r s p i e g e l t, Herr Dr. Naumann habe geschrieben. daß „die sogenannte Zwischenschicht die Mehrheit der deutschen Juden umfaffe"? 4. Ist es wahr, was ich behaupte, daß sich vielmehr aus den Schriften Dr. NaumannS genau daS Gegenteil ergibt, daß auch an der von Dr. Marx angeführten Stelle nichts den Behauptungen des Herrn Dr. Marx Entsprechendes steht und daß irgendwelche Widersprüche bezüglich dieses Punktes in den Naumannschen Schriften nicht vorhanden sind? 5. Ist es wahr, was ich behaupte, daß Herr Dr. Marx seinen Lesern nur vorspiegelt, der.Zwischenschichtler" im Sinne Dr. Naumanns sei „gleichzeitig ein nationaler Zwitter und ein menschliches Scheusal"? 6. Jsteswahr, was ich behaupte, daß vielmehr Dr. Naumann an mehreren Stellen seiner Schriften ausdrücklich hervorhebt, die von ihm aufgezählten „unerfreü- ' lichen Eigenschaften" seien auch außerhalb i