Haḳedem
- Journal
- Haḳedem
- Volume
- II (1908)
- Issue
- 3/4 (25. September/Dezember 1908)
- Date
- 1908-09-25
- Page
- [Seite] (sequence 58)
- Language
- German, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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152 B. Koenigsberger הברזל אליהם- Vgl. noch Kohut, Ar. compl. 8. v. פי עורי VI, 323, der noch auf תשוב' הגאונים (ed. Harkavy) No. 294 verweist (dort ist irrtümlich Ber. 8a statt Moed kat. als Quelle des Zitats angegeben), wo פיטורי mit ״ פטריותPilze, Schwämme“ erklärt wird. — Für E.’s Auseinandersetzung zur Mischnah Sabb. 140b sind die Ausführungen von H. Chajes einzusehen, der dasselbe bringt; auch der ש״ס ווילנא) יפה עינים) zitiert dieselbe Auffassung des Jeruschalmi und bemerkt, dass sie für den בבלי nicht passe, wodurch die Abneigung Nathanson’s zu der ihm überbrachten Auffassung verständlicher wird. 24. Sehr interessant wäre es, so manchen homiletischen Ausspruch der Alten auf seinen Ursprung zurückzuverfolgen. Ich will hier etwas bieten, was sich mir gelegentlich aufdrängte. (S. auch oben No. 6 zu B. b. 158b und No. 20 Ende). Pes*8b (Joma 11a, Kidd. 39b, Chull. 142a) liest man den Satz: שלוחי ״ מצוה אינן ניזוקיןdie mit einer religiösen Handlung Beschäftigten kommen nicht zu Schaden“. Dass sein Inhalt durch Gegenerscheinungen im Leben Einschränkungen erführt, beeinträchtigt seinen Wert ebensowenig wie den ähnlicher religionsphilosophischer Sentenzen. Aber er dürfte seinen Ursprung in einem zivilrechtlichen Ausspruche haben. B. kama 30a unt. (vgl. dazu ib. 81b und bes. B. mez. 118b) kommt der Satz zur Geltung: Überall, wq die Weisen die Erlaubnis für etwas erteilt haben und jemand im Gebrauch dieser Erlaubnis Schaden verursacht, so ist der Handelnde vom Ersatz "frei. Der Satz wird aber dahin eingeschränkt, dass nur derjenige פטור ist, der eine religiöse Handlung so oder so ausführte, dass er unabsichtlich einen Schaden verursachte, wie z. B. wenn er das Chanukahlicht nach Vorschrift vor seinem Laden anbrachte und sich daran die Last eines vorüberziehenden Kamels entzündete. Darauf gründete sich dann vielleicht ursprünglich der Satz ״ שלוחי טצוה אינן ניווקיןdie zu einer religiösen Handlung Angehaltenen sind nicht schadenersatzpflichtig“ und wuchs Bich später homiletisch zur jetzt geläufigen Bedeutung aus. Der Entwicklungsgang kann natürlich auch ein umgekehrter gewesen sein, indem Juristen, Politiker u. a. eine Formel ihres Gebietes