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Haḳedem · 1908-09-25 · 3/4 (25. September/Dezember 1908) · p. [Seite]

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Journal
Haḳedem
Volume
II (1908)
Issue
3/4 (25. September/Dezember 1908)
Date
1908-09-25
Page
[Seite] (sequence 27)
Language
German, Hebrew
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Die rabhinischen Berichte über die Entstehung der Septuaginta. X21 Dass nicht alle dem grossen Beth-Diu obgelegenen Funk' tionen von dem ganzen Kollegium ausgefllhrt wurden, ist an sieb wahrscheinlich, wenn man bedenkt, was alles zu diesen Funk• tionen gehörte 1). Bei zwei Angelegenheiten wird dies auch ausdrücklich angegeben. 1. Die Bestimmung des Sühnopfers für einen Mord, dessen Täter unbekannt geblieben, geschah nach Synhed. I 3; Sotah IX 1 bloss durch 3 oder 5 Mitglieder des grossen Beth-Din. 2. Die Monatseinschaltung wurde nach To• seftha Synhed. II 1*), durch 3, 5 oder 7 Mitglieder bestimmt. Und in beiden dieser Fälle verlangen andere Quellen das ״grosse Beth-Din“, 80 Toseftha Synhed. III 4 für die Bestimmung des Sühnopfers: בבית דין •של •שבעים ואהד und Mechiltha בא cap. 2 (3b) für die Interkalation: בבית דין הגדול ׳שביררשלים. Diese Widersprüche sind nur so zu erklären: das grosse Beth-Din in seiner Qesamtheit erteilt den Auftrag oder die Zustimmung zu der betreffenden Handlung, die dann von einer aus einigen Mitgliedern bestehenden Abordnung ausgeführt wird3). Auf diese Weise ist nun auch der Widerspruch in den rabbinischen Quellen in bezug auf die Zahl der Übersetzer zu erklären. Fassen wir nun die Ausführung über den Punkt Übersetzer zusammen, so hat sich folgendes ergeben: Dass die Übersetzung nicht ohne Zustimmung der jerusalemischen Religionsbehörde unternommen wurde, muss notwendig vorausgesetzt werden. Dass Mitglieder dieser Behörde die Übersetzungsarbeiten überwacht haben, ist mit grosser Wahr: ') Vgl. Jerusch. Schekalim I 1 (46» 20), daza Biichler, Synhedrion, Note52 ׳; ferner Jerusch. Synhed. I 3 (19* 46). י) Andere (jaellen verzeichnet Friodm&nn in seiner Note zu der bald anzuführenden Mechilthasteile. s) Vgl. Büchler, Synhedrion, Note 49: so schon früher יחם משנה zu Mischneh-Torah, Synhedrin V 1, ö. — Büchler findet einen derartigen Widerspruch auch zwischen Toseftha Synhedr. 111 4 einerseits nnd Sifra 19b und Jon. zu Lev. 4,15 andererseits in bezug auf das Sühnopfer für die ganze Gemeinde. Hier ist kein Widerspruch vorhanden. Die Toseftha spricht von der Veranlassung zu einem solchen Opfer — eine irrige Entscheidung des grossen Beth-Din — dabei ist die Anwesenheit sämtlicher Mitglieder eine unerlässliche Bedingung, vgl. Horfjoth I 8; Toeefthaibid. I 2, 4; 8ifra 19*. Sifra 19b und Jon. hingegen sprechen von der סמיכה bei demselben Opfer, dazu genügen bloss einige Mitglieder, wie auch in der Mischnab Synhed. I 8. In Jerusch. Horajoth I 7 (46b 22) heisst es zwar: דין היא 3<ת n>: מא; דמו חיבת די, סומכי!, aber;ביר. די ist dort nur der Gegensatz zu וניכור.

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