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Haḳedem · 1908-09-25 · 3/4 (25. September/Dezember 1908) · p. [Seite]

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Journal
Haḳedem
Volume
II (1908)
Issue
3/4 (25. September/Dezember 1908)
Date
1908-09-25
Page
[Seite] (sequence 26)
Language
German, Hebrew
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120 V. Aptowitzer. Die Beaufsichtigung der Übersetzungsarbeiten durch Mitglieder der Religionsbehörde ist aber mehr als möglich, sie ist sehr wahrscheinlich. Denn dass die Religionsbehörde zu Jerusalem ein Werk von so weittragender Bedeutung, ohne sich weiter darum zu bekümmern, Laien überlassen hätte, ist kaum denkbar1). Und wenn auch die Tatsächlichkeit selbst der Beaufsichtigung durch Mitglieder der jerusalemischen Religionsbehörde nicht urgiert werden soll, so liegt es doch jedenfalls nahe, daran zu denken, wodurch es noch mehr verständlich wird, warum die Tradition, wenn sie nicht in ihrem ganzen Umfange historisch ist, die Übersetzung von Mitgliedern der jerusalemischen Religionsbehörde angefertigt werden lässt. Das tut Aristea8 und das tut auch der talmudische Bericht. Denn obwohl er über die Heimat der Übersetzer nichts sagt, 80 zeigt doch die Bezeichnung derselben als זקנים, dass er an das grosse Beth-Din denkt, dessen Mitglieder oft so genannt werden2). Und da sind wir auf Grund von Analogien zu der Behauptung berechtigt: der talmudische Bericht muss trotz des Wortlautes nicht wirklich besagen: sämtliche 72 Älteste, i. e. das ganze ״grosse Beth-Din“, haben an der Übersetzung gearbeitet, sondern er setzt totum pro parte und gemeint sind blosB einige Mitglieder im Auftrage des ganzen Beth-Din. Dazu stimmt vortrefflich die Fünfzahl der Übersetzer in anderen rabbinischen Quellen3). Denn Fünf war eine bei Kommissionen aus der Mitte des grossen Beth-Din geläufige Zahl. S. 1: ״sie ist wolil vou alexandriniachen, jedenfalls nicht von lauter jerusalemischen Gelehrten verfasst*‘■ ') Beim ,grossen Beth-Din“ finden wir einmal, dass es auch bei einer Funktion, die von Laien ausgeübt wurde, beteiligt sein musste. Jerusch. Horajoth I 7 (461» 27);. סאן דסר חובת *יסר הי׳ 0• סופן", חזני ג' בכר שבט ושבט ולאש בית דין עד גביר; סוסבין ידידן עד ראש ר1־. Es bandelt sich um ein Sühnopfer für die ganze Gemeinde, das nach einer Meinung von der Gemeinde gebracht werden musste, daher aas Aufstützen der Hände yon Vertretern der einzelnen Stämme vorgenomraen wurde, aber der ראש בית דין musste dabei sein. " י) Vgl. Bdcbler, Synhedrion, S. 53. 76, 77, 84, 112 f., 125,140, 180, 200. Müller, Zu Soferim I 8, meint, es sind nur ״einfache Älteste, welche die Übersetzung!!erstellen“. Dass זקנים in unzähligen Stellen der talmudischen Literatur gerade die hervorragendsten Gelehrten sind, ist ihm entgangen. ’) Vgl. oben S. 24 א. I und 8. 25 X. V.

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