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Haḳedem · 1908-09-25 · 3/4 (25. September/Dezember 1908) · p. [Seite]

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Journal
Haḳedem
Volume
II (1908)
Issue
3/4 (25. September/Dezember 1908)
Date
1908-09-25
Page
[Seite] (sequence 20)
Language
German, Hebrew
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114 V. Aptowitzer. vom dritten Paare aufwärts, 80 ergibt sich für das erste Paar die Zeit 160—150. Bedenkt man aber, dass zvt verschiedenen Zeiten die Sadduzäer die Oberhand im grossen Be\h-Din gewannen, wo dann gewiss die Vorsitzenden aus ihrer Mitte gewählt wurden, diese aber in der Mischnah nicht angeführt werden, so muss man zwischen den einzelnen in der Mischnah genannten Paaren, grössere Zwischenräume annehmen1). Dazu stimmt auch die Nachricht, dass Jose ben Joeser während der Verfolgung unter Alkimos den Märtyrertod starb2). Da nun Alkimos 160 und daher Jose b. J. noch vor 160 geBtorben, so muss die Blütezeit des ersten Paares bis 190—180 hinaufgerückt werden3). Übrigens sagt die Mischnah bloss, dass J. b. Joöser und Jose b. Johanna das erste über סמיכה streitende Paar, nicht aber, dass sie das erste Paar überhaupt waren. Die Institution der Paare kann daher älter sein als das erste in der Mischnah genannte Paar4), woraus der Bestand des grossen Beth-Din in noch früherer Zeit folgt. Also: Esra hat notwendig eine Keligionsbehörde eingesetzt, der Bestaud einer Behörde von dem Charakter und sehr wahrscheinlich auch von derselben Mit^liederzahl der von Esra eingesetzten, ist aus dem Anfänge des II. Jahrhunderts verbürgt; dass in der Zwischenzeit die Tätigkeit einer solchen Behörde entbehrlich war, wird niemand behaupten wollen: folglich ist aller Grund vorhanden, das ״grosse Beth-Din“ als direkte Fortsetzung der von Esra eingesetzten Keligionsbehörde gelten zu lassen. Dies soll aber durchaus nicht urgiert werden; dass aber zur Zeit der Entstehung der griechischen Ubersetzung in Jerusalem einoKeligionsbehörde bestanden hat, kann unmöglich bestritten werden, mag die Septua- ') Vgl. Biicbler, oj>. c., S. 193. Dagegen spricht nicht die Miechnah Aboth I 1, da קברו nicht notwendig unmittelbar empfangen, von Mund zu Mund, bedeutet. a) Gen. v. LXV Ende. *) Vgl. auch Herzfeld, Geschichte III S. 248. 4) Jedenfalls ist die Meinung S. Sachs' in Frankels Zeitschrift für die religiösen Interessen des Judentums, 1845 S. 306 f., dass die Paare aus Entgegenkommen gegen die Römer, als sie ihr Bündnis mit Johann Hyrkan erneuerten, also um 134, nach dem Master der zwei Konsuln an der Spitze des römischen Senats eingeführt wurden, verfehlt.

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