Haḳedem
- Journal
- Haḳedem
- Volume
- I (1907)
- Issue
- 4 (25.12.1907)
- Date
- 1907-12-25
- Page
- [Seite] (sequence 27)
- Language
- German, Hebrew
- Belongs to
- journal issue
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Bad and Badewesen im Talmnd. Von Samuel Kr&ass (Wien). (Fortsetzung.) In dem Falle des Johannes von Gischala und des R. Simon b. Jochai erscheint uns das Wasser entschieden als heilkräftig. Natürlich badeten sich darin viele bloss aus Lust oder rituell. Alle diese Fälle sind vorgesehen in der folgenden für Sabbat geltenden halachischen Bestimmung, die in ihrer ganzen Ausdehnung zu unserem Thema gehört: ״Man darf (obzwar sonst jede Handlung zur Heilung am Sabbat verboten ist) Mist- und Baum-Wasser1) trinken und darin Gesicht, Hände und Füsse waschen, nicht aber den Sandal1); R. Jochanan der Sandalar erlaubte es. . . . Die Frau darf das Kind waschen (baden) im Wein, selbst wenn sie es zu Heilungszwecken tut8). Man darf sich in dem Wasser von Tiberias und im Grossen Meere baden, nicht aber in der Flachsweiche * *), und nicht im sodomitischen Meere; wann aber? wenn er es zu Heilungszwecken tut; will er aber von der Unreinheit zur Reinheit gelangen, so ist es ') Siehe die falsch gesetzte Note am Ende des früheren Stückes (S. 24 der Arbeit). *) Weil das atzende Wasser für das Leder wahrscheinlich eine Art Gerben wäre. Vgl. was der Araber Istachri (10. Jh.) von den Thermen von Tiberias sagt; die Quellen seien so warm, dass Felle, die man -in der Stadt hineinwerfe, noch kahl werden (mitgeteilt in ZOPV 7,186). ף Kinderbaden s. w. unten. 4) mve •e; darin badete man nur zu Heilungszwecken, am Sabbat also verboten.